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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Europäische Bürgerinitiative \'\'Einer von uns\'\'

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 20. Juni 2013 @ 11:01:54 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(378 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Der Brandenburger Tobias Teuscher (37) arbeitet als Sekretär der Arbeitsgruppe "Familie, Kinderrechte, Solidarität zwischen den Generationen" im Europäischen Parlament, und ist in Brüssel deutscher Sprecher der Europäischen Bürgerinitiative "1-von-uns". Er erklärt den Hintergrund der Europäischen Bürgerinitiative "1-von-uns" zur Einhaltung der EU-Regeln im Bereich des Embryonenschutz'.

Was ist eine "Europäische Bürgerinitiative" (EBI)?
Die EBI ist eine autorisierte Massenpetition. Innerhalb eines Jahres können 1 Mio wahlberechtigte Bürger in allen Mitgliedsstaaten mit ihrer Unterschrift einen von der EU-Kommission genehmigten Petitionstext unterstützen. Die vorherige Genehmigung der Petition garantiert, dass ihr Gegenstand und Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Erhält eine Petition die notwendige Unterstützung von 1 Mio. Unterschriften, muss sich die EU-Kommission damit befassen. Mit jeder Unterschrift in den Mitgliedsstaaten wächst der politische Druck in Brüssel.

Was sagt der Petitionstext der EBI "1-von-uns?"
Die EU muss sich an ihre eigenen Regeln im Bereich des Embryonenschutzes halten. Der rechtliche Schutz der Würde sowie das Recht auf Leben und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an muss in den Zuständigkeitsbereichen der EU garantiert sein, für die ein solcher Rechtsschutz von Bedeutung sein könnte. Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet und seine Unversehrtheit sichergestellt werden. Das geht aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-34/10 "Brüstle c. Greenpeace" hervor, in der der Embryo als erste Stufe der Entwicklung jedes Menschen anerkannt wird. Um einen einheitlichen Ansatz in allen Politikbereichen sicherzustellen, in denen das Leben des menschlichen Embryos auf dem Spiel steht, möge die EU die Finanzierung aller Aktivitäten unterbinden, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und im öffentlichen Gesundheitswesen.

Wurde der Embryonenschutz EU-weit definiert?
Ja. Greenpeace Deutschland klagte gegen eine Patentzulassung, die auf der Zerstörung embryonaler Stammzellen aufbaute. Der Bundesgerichtshof befragte den EuGH zur Auslegung der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Eine Vorlagefrage galt der Auslegung des Begriffs "menschlicher Embryo". Grundsatzurteil C-34/10 des EuGH: Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ist ein menschlicher Embryo. Das Verbot der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen erschließt sich aus dem Gebot der einheitlichen Auslegung des Embryonenbegriffs und der Menschenwürde. Daraus ergeben sich weitereichende Konsequenzen. Sie müssen jetzt von uns Bürgern eingefordert werden. Deswegen gibt es "1-von-uns".

Was steht in den Schlussanträgen des Generalanwalts?
Der Generalanwalt trägt in seinen Schlussanträgen alle Argumente zusammen, die für die Urteilsfindung notwendig sind. Der EuGH war erstmals angerufen, den Begriff "menschlicher Embryo" für alle Mitgliedsstaaten einheitlich zu definieren. Also berief sich der Generalanwalt ausschließlich auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse und das bestehende EU-Recht, welches im Namen der Würde und der Unversehrtheit des Menschen die Patentierbarkeit des menschlichen Körpers in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich Keimzellen, verbietet. Damit machte er deutlich, dass es sich bei der Menschenwürde um einen Rechtsgrundsatz handelt, der nicht nur für den existierenden Menschen, das geborene Kind, gilt, sondern auch für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an, d. h. dem der Befruchtung. Die Grosse Kammer des EuGH folgte dieser Argumentation.

Sie unterstreichen den wichtigen Beitrag von Greenpeace.
Greenpeace ermöglichte das wegweisende EuGH-Urteil C-34/10, auf dem heute der Embryonenschutz in der EU aufbaut. Greenpeace klagte ja keinesfalls aus Fortschrittsverweigerung, sondern aufgrund der Notwendigkeit klarer ethischer Bestimmungen. Der EuGH entschied nicht aus Modernitätsverweigerung, dass ein Embryo ein Mensch ist, sondern aufgrund der Achtung vor dem Leben, dem Schutz der menschlichen Würde und der Unverletzbarkeit des menschlichen Körpers. Der menschliche Embryo ist "Einer von Uns". Das Engagement von Greenpeace hat in diesem konkreten Fall die Zukunft sehr positiv bestimmt. Danke Greenpeace! Jetzt ist es nur konsequent, dass Greenpeace sich der EBI "1-von-uns" anschließt und Mitglieder und Sympathisanten zur aktiven Unterstützung auffordert.

Wie unterschreibt man die Petition?
Die EU-Kommission hat strenge Vorgaben zum Datenschutz gemacht. Man kann im Internet auf einem gesicherten Server der EU-Kommission und auf einem von der EU-Kommission autorisierten Papierformular unterschreiben. Jeder Mitgliedsstaat überprüft eigenverantwortlich die Angaben nach seinen innerstaatlichen Anforderungen. Deswegen gibt man in Österreich oder Frankreich seine Ausweisnummer an, in Deutschland aber nicht. Die Unterstützungsformulare werden in Deutschland an die Zivile Koalition geschickt (Zivile Koalition e.V. Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin). Alle deutschsprachigen Informationen gibt es bei www.1-von-uns.de

Bis wann kann man unterschreiben?
Bis zum 31. Oktober 2013. Mit jeder Unterschrift wächst der politische Druck auf die EU, sich an ihre eigenen Regeln zu halten. Um eine Million Unterschriften zu sammeln, ist Kreativität notwendig. Die Unterstützung kommt von allen, die fordern, dass sich die EU an ihre eigenen Regeln halten muss, im Allgemeinen und auch beim Schutz des menschlichen Embryos.

Welches Ergebnis erwarten Sie?
Der Schutz des menschlichen Embryos ist kein Selbstläufer. Birkensetzlinge und Legehennen werden von Europa's Institutionen weit besser geschützt als menschliche Embryos. Die EU-Kommission muss alsdann einen Rechtsakt vorlegen, der die Finanzierung aller Aktivitäten unterbindet, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und im öffentlichen Gesundheitswesen. Ich bin grundsätzlich zuversichtlich, denn es handelt sich um ein zivilgesellschaftliches Anliegen: die EU muss sich an ihre eigenen Regeln halten, auch beim Embryonenschutz.

Firmenkontakt
Europäische Bürgerinitiative
Tobias Teuscher
avenue Brugmann 287

1180 Brüssel
Belgien

E-Mail: tobias.teuscher@1-von-uns.de
Homepage: http://www.1-von-uns.de
Telefon: +32-475-86-40-64

Pressekontakt
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Der Brandenburger Tobias Teuscher (37) arbeitet als Sekretär der Arbeitsgruppe "Familie, Kinderrechte, Solidarität zwischen den Generationen" im Europäischen Parlament, und ist in Brüssel deutscher Sprecher der Europäischen Bürgerinitiative "1-von-uns". Er erklärt den Hintergrund der Europäischen Bürgerinitiative "1-von-uns" zur Einhaltung der EU-Regeln im Bereich des Embryonenschutz'.

Was ist eine "Europäische Bürgerinitiative" (EBI)?
Die EBI ist eine autorisierte Massenpetition. Innerhalb eines Jahres können 1 Mio wahlberechtigte Bürger in allen Mitgliedsstaaten mit ihrer Unterschrift einen von der EU-Kommission genehmigten Petitionstext unterstützen. Die vorherige Genehmigung der Petition garantiert, dass ihr Gegenstand und Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Erhält eine Petition die notwendige Unterstützung von 1 Mio. Unterschriften, muss sich die EU-Kommission damit befassen. Mit jeder Unterschrift in den Mitgliedsstaaten wächst der politische Druck in Brüssel.

Was sagt der Petitionstext der EBI "1-von-uns?"
Die EU muss sich an ihre eigenen Regeln im Bereich des Embryonenschutzes halten. Der rechtliche Schutz der Würde sowie das Recht auf Leben und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an muss in den Zuständigkeitsbereichen der EU garantiert sein, für die ein solcher Rechtsschutz von Bedeutung sein könnte. Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet und seine Unversehrtheit sichergestellt werden. Das geht aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-34/10 "Brüstle c. Greenpeace" hervor, in der der Embryo als erste Stufe der Entwicklung jedes Menschen anerkannt wird. Um einen einheitlichen Ansatz in allen Politikbereichen sicherzustellen, in denen das Leben des menschlichen Embryos auf dem Spiel steht, möge die EU die Finanzierung aller Aktivitäten unterbinden, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und im öffentlichen Gesundheitswesen.

Wurde der Embryonenschutz EU-weit definiert?
Ja. Greenpeace Deutschland klagte gegen eine Patentzulassung, die auf der Zerstörung embryonaler Stammzellen aufbaute. Der Bundesgerichtshof befragte den EuGH zur Auslegung der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Eine Vorlagefrage galt der Auslegung des Begriffs "menschlicher Embryo". Grundsatzurteil C-34/10 des EuGH: Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ist ein menschlicher Embryo. Das Verbot der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen erschließt sich aus dem Gebot der einheitlichen Auslegung des Embryonenbegriffs und der Menschenwürde. Daraus ergeben sich weitereichende Konsequenzen. Sie müssen jetzt von uns Bürgern eingefordert werden. Deswegen gibt es "1-von-uns".

Was steht in den Schlussanträgen des Generalanwalts?
Der Generalanwalt trägt in seinen Schlussanträgen alle Argumente zusammen, die für die Urteilsfindung notwendig sind. Der EuGH war erstmals angerufen, den Begriff "menschlicher Embryo" für alle Mitgliedsstaaten einheitlich zu definieren. Also berief sich der Generalanwalt ausschließlich auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse und das bestehende EU-Recht, welches im Namen der Würde und der Unversehrtheit des Menschen die Patentierbarkeit des menschlichen Körpers in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich Keimzellen, verbietet. Damit machte er deutlich, dass es sich bei der Menschenwürde um einen Rechtsgrundsatz handelt, der nicht nur für den existierenden Menschen, das geborene Kind, gilt, sondern auch für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an, d. h. dem der Befruchtung. Die Grosse Kammer des EuGH folgte dieser Argumentation.

Sie unterstreichen den wichtigen Beitrag von Greenpeace.
Greenpeace ermöglichte das wegweisende EuGH-Urteil C-34/10, auf dem heute der Embryonenschutz in der EU aufbaut. Greenpeace klagte ja keinesfalls aus Fortschrittsverweigerung, sondern aufgrund der Notwendigkeit klarer ethischer Bestimmungen. Der EuGH entschied nicht aus Modernitätsverweigerung, dass ein Embryo ein Mensch ist, sondern aufgrund der Achtung vor dem Leben, dem Schutz der menschlichen Würde und der Unverletzbarkeit des menschlichen Körpers. Der menschliche Embryo ist "Einer von Uns". Das Engagement von Greenpeace hat in diesem konkreten Fall die Zukunft sehr positiv bestimmt. Danke Greenpeace! Jetzt ist es nur konsequent, dass Greenpeace sich der EBI "1-von-uns" anschließt und Mitglieder und Sympathisanten zur aktiven Unterstützung auffordert.

Wie unterschreibt man die Petition?
Die EU-Kommission hat strenge Vorgaben zum Datenschutz gemacht. Man kann im Internet auf einem gesicherten Server der EU-Kommission und auf einem von der EU-Kommission autorisierten Papierformular unterschreiben. Jeder Mitgliedsstaat überprüft eigenverantwortlich die Angaben nach seinen innerstaatlichen Anforderungen. Deswegen gibt man in Österreich oder Frankreich seine Ausweisnummer an, in Deutschland aber nicht. Die Unterstützungsformulare werden in Deutschland an die Zivile Koalition geschickt (Zivile Koalition e.V. Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin). Alle deutschsprachigen Informationen gibt es bei www.1-von-uns.de

Bis wann kann man unterschreiben?
Bis zum 31. Oktober 2013. Mit jeder Unterschrift wächst der politische Druck auf die EU, sich an ihre eigenen Regeln zu halten. Um eine Million Unterschriften zu sammeln, ist Kreativität notwendig. Die Unterstützung kommt von allen, die fordern, dass sich die EU an ihre eigenen Regeln halten muss, im Allgemeinen und auch beim Schutz des menschlichen Embryos.

Welches Ergebnis erwarten Sie?
Der Schutz des menschlichen Embryos ist kein Selbstläufer. Birkensetzlinge und Legehennen werden von Europa's Institutionen weit besser geschützt als menschliche Embryos. Die EU-Kommission muss alsdann einen Rechtsakt vorlegen, der die Finanzierung aller Aktivitäten unterbindet, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und im öffentlichen Gesundheitswesen. Ich bin grundsätzlich zuversichtlich, denn es handelt sich um ein zivilgesellschaftliches Anliegen: die EU muss sich an ihre eigenen Regeln halten, auch beim Embryonenschutz.

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