News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Stalking - Teil 3: Welche juristischen Schritte sind möglich?

Veröffentlicht am Freitag, dem 21. April 2017 @ 11:37:22 auf Deutsche-Politik-News.de

(361 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten über Nachstellungen und wie man sich per Gesetz wehrt

Sandra Bullock, Jodie Foster, Madonna und John Lennon - sie alle sind weltberühmte Stalking-Opfer. Aber nicht nur Promis sind die Leidtragenden von Nachstellungen, Ausspähungen, ungewollten Annäherungen oder nächtlichen Anrufen. Darum ist seit März dieses Jahres die Änderung des §238 StGB durch das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung" in Kraft und hat ab sofort Gültigkeit. Doch welche juristischen Möglichkeiten hat man als Betroffener von Stalking. ARAG Experten klären auf.

Einstweilige Anordnung

Ein erster juristischer Schritt gegen einen Stalker kann die einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sein. Sie ist auch unter den Begriffen einstweilige Verfügung, Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Unterlassungsverfügung bekannt. Sie kommt immer in Frage, wenn Sie wiederholten Belästigungen oder auch Bedrohungen oder sogar Übergriffen ausgesetzt sind. Eine solche gerichtliche Anordnung verbietet dem Stalker, sich in einem bestimmten Radius Ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatz oder anderer möglichen Orte, an denen Sie sich aufhalten, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Außerdem können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief oder auch über Dritte untersagt werden. Leben Täter und Opfer unter einem Dach, etwa kurz nach der Trennung oder in einem Studentenwohnheim, kann der Täter der Wohnung verwiesen werden. Die Schutzanordnung kann vom Gerichtsvollzieher - ggf. auch mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft - vollstreckt werden. Verstöße gegen eine Anordnung sind zudem laut § 4 GewSchG strafbar.

Wie erwirken Sie eine einstweilige Anordnung?

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Familiengericht - egal, ob Sie mit dem Stalker verwandt, verheiratet, verschwägert sind oder nicht. Die gute Nachricht: Für den Erhalt einer einstweiligen Anordnung benötigen Sie erstmal keine Beweise! Es reicht die Glaubhaftmachung des Sachverhaltes aus. Das bedeutet, Sie schildern in einer eidesstattlichen Versicherung, was geschehen ist und wieso Sie diese Schutzanordnung benötigen. Sie können den Antrag auch von einem Anwalt stellen lassen; für sozial Schwächere gibt es die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein oder Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe - PKH) zu beantragen. Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist ein Eilverfahren; oft dauert es nur einige Stunden. Selten dauert es mehr als ein paar Tage, bis der zuständigen Polizeiinspektion, dem Antragsteller (Ihnen) und dem Antragsgegner (dem Stalker) jeweils eine Ausfertigung der einstweiligen Anordnung zugeht. Der Stalker bekommt die Anordnung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Unter bestimmten Umständen wird so eine Anordnung auch an das Jugendamt weitergegeben.

Verstoß gegen die einstweilige Anordnung

Sollte der Täter gegen die einstweilige Anordnung verstoßen, können und sollten Sie jeden einzelnen Verstoß umgehend bei der Polizei anzeigen und beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Erfahrungsgemäß passiert nämlich oft sehr wenig oder die Strafen sind extrem niedrig. Erst die hohe Anzahl der Verstöße und der Anzeigen und Anträge führt irgendwann zu einer Steigerung der Zwangsmittel, die den Stalker unter Umständen spürbar merken lassen, dass er sein Verhalten ändern muss. Das GewSchG ist das einzige deutsche Gesetz, welches eine Doppelbestrafung möglich macht, da Verstöße gegen eine Anordnung sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. ARAG Experten raten, diese Rechtswege auch beide auszuschöpfen, um unter Umständen auch weitere juristische Schritte, wie z.B. eine Anzeige wegen Nachstellung zu beschreiten.

Anzeige wegen Nachstellung

Nach der Reform des § 238 StGB sind alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Stalker wegen der Belästigung selbst und nicht nur wegen etwaigen Nebendelikten wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung anzuzeigen. Anders als bei der einstweiligen Anordnung müssen die Anschuldigungen dem Stalker nachgewiesen werden. Wichtigstes Instrument hierfür ist das Stalkingtagebuch. Es ermöglicht Ihnen die Art der unerwünschten Kontaktversuche mit Ort, Zeitpunkt und eventuellen Zeugen genau belegen zu können. Außerdem sollten Sie alle gesammelten E-Mails, AB-Nachrichten, SMS, Briefe u.s.w. beilegen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch Videoaufnahmen der Anzeige hinzufügen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil festgestellt, dass heimliche Videoaufnahmen, um Stalking zu beweisen, erlaubt sind. Die Persönlichkeitsrechte des Täters können in diesem Fall hinter den Persönlichkeitsrechten des Opfers zurückstehen (OLG Saarbrücken, Az.: 9 UF 73/10). Sollten Sie aufgrund der Nachstellung gesundheitliche oder psychische Probleme haben, so ist es ratsam, einen Arzt die Beschwerden attestieren zu lassen und auch diese Atteste der Anzeige hinzuzufügen. Eine persönliche Stellungnahme dazu, wie sich das Stalking auf das eigene Leben und die Lebensgestaltung auswirkt, kann auch nach der Reform des § 238 StGB durchaus hilfreich sein.

Anzeige wegen Nebendelikten

Sie sollte unter Umständen alle strafbaren Handlungen, zu denen es im Verlauf des Stalkings gekommen ist, anzeigen. Sie können hierfür zur örtlichen Polizei gehen oder auch die Anzeige selbst formulieren und an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken. Auf jeden Fall sollten Sie aber darauf achten, dass Sie bei sogenannten Antragsdelikten Strafantrag stellen, da sonst unter Umständen nichts bei der Anzeige heraus kommt. Reine Antragsdelikte sind Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StBG). Antragsdelikte, die auch ohne Strafantrag von Amtswegen verfolgt werden können, sollte der Staatsanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung feststellen, sind Körperverletzung (§ 223 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Straftaten, die immer ohne Strafantrag verfolgt werden, sind hingegen Sexualdelikte, Bedrohung (§ 241 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und die Verstöße gegen eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG, so die ARAG Experten.

Übersicht:

19.04.2017 - Im ersten Teil erörtern ARAG Experten, was Stalking ist, und wie es sich äußert und auswirkt.

20.04.2017 - Im zweiten Teil erörtern ARAG Experten, was man unternehmen kann, wenn man von Stalking betroffen ist.

Download unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über Nachstellungen und wie man sich per Gesetz wehrt

Sandra Bullock, Jodie Foster, Madonna und John Lennon - sie alle sind weltberühmte Stalking-Opfer. Aber nicht nur Promis sind die Leidtragenden von Nachstellungen, Ausspähungen, ungewollten Annäherungen oder nächtlichen Anrufen. Darum ist seit März dieses Jahres die Änderung des §238 StGB durch das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung" in Kraft und hat ab sofort Gültigkeit. Doch welche juristischen Möglichkeiten hat man als Betroffener von Stalking. ARAG Experten klären auf.

Einstweilige Anordnung

Ein erster juristischer Schritt gegen einen Stalker kann die einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sein. Sie ist auch unter den Begriffen einstweilige Verfügung, Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Unterlassungsverfügung bekannt. Sie kommt immer in Frage, wenn Sie wiederholten Belästigungen oder auch Bedrohungen oder sogar Übergriffen ausgesetzt sind. Eine solche gerichtliche Anordnung verbietet dem Stalker, sich in einem bestimmten Radius Ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatz oder anderer möglichen Orte, an denen Sie sich aufhalten, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Außerdem können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief oder auch über Dritte untersagt werden. Leben Täter und Opfer unter einem Dach, etwa kurz nach der Trennung oder in einem Studentenwohnheim, kann der Täter der Wohnung verwiesen werden. Die Schutzanordnung kann vom Gerichtsvollzieher - ggf. auch mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft - vollstreckt werden. Verstöße gegen eine Anordnung sind zudem laut § 4 GewSchG strafbar.

Wie erwirken Sie eine einstweilige Anordnung?

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Familiengericht - egal, ob Sie mit dem Stalker verwandt, verheiratet, verschwägert sind oder nicht. Die gute Nachricht: Für den Erhalt einer einstweiligen Anordnung benötigen Sie erstmal keine Beweise! Es reicht die Glaubhaftmachung des Sachverhaltes aus. Das bedeutet, Sie schildern in einer eidesstattlichen Versicherung, was geschehen ist und wieso Sie diese Schutzanordnung benötigen. Sie können den Antrag auch von einem Anwalt stellen lassen; für sozial Schwächere gibt es die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein oder Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe - PKH) zu beantragen. Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist ein Eilverfahren; oft dauert es nur einige Stunden. Selten dauert es mehr als ein paar Tage, bis der zuständigen Polizeiinspektion, dem Antragsteller (Ihnen) und dem Antragsgegner (dem Stalker) jeweils eine Ausfertigung der einstweiligen Anordnung zugeht. Der Stalker bekommt die Anordnung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Unter bestimmten Umständen wird so eine Anordnung auch an das Jugendamt weitergegeben.

Verstoß gegen die einstweilige Anordnung

Sollte der Täter gegen die einstweilige Anordnung verstoßen, können und sollten Sie jeden einzelnen Verstoß umgehend bei der Polizei anzeigen und beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Erfahrungsgemäß passiert nämlich oft sehr wenig oder die Strafen sind extrem niedrig. Erst die hohe Anzahl der Verstöße und der Anzeigen und Anträge führt irgendwann zu einer Steigerung der Zwangsmittel, die den Stalker unter Umständen spürbar merken lassen, dass er sein Verhalten ändern muss. Das GewSchG ist das einzige deutsche Gesetz, welches eine Doppelbestrafung möglich macht, da Verstöße gegen eine Anordnung sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. ARAG Experten raten, diese Rechtswege auch beide auszuschöpfen, um unter Umständen auch weitere juristische Schritte, wie z.B. eine Anzeige wegen Nachstellung zu beschreiten.

Anzeige wegen Nachstellung

Nach der Reform des § 238 StGB sind alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Stalker wegen der Belästigung selbst und nicht nur wegen etwaigen Nebendelikten wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung anzuzeigen. Anders als bei der einstweiligen Anordnung müssen die Anschuldigungen dem Stalker nachgewiesen werden. Wichtigstes Instrument hierfür ist das Stalkingtagebuch. Es ermöglicht Ihnen die Art der unerwünschten Kontaktversuche mit Ort, Zeitpunkt und eventuellen Zeugen genau belegen zu können. Außerdem sollten Sie alle gesammelten E-Mails, AB-Nachrichten, SMS, Briefe u.s.w. beilegen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch Videoaufnahmen der Anzeige hinzufügen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil festgestellt, dass heimliche Videoaufnahmen, um Stalking zu beweisen, erlaubt sind. Die Persönlichkeitsrechte des Täters können in diesem Fall hinter den Persönlichkeitsrechten des Opfers zurückstehen (OLG Saarbrücken, Az.: 9 UF 73/10). Sollten Sie aufgrund der Nachstellung gesundheitliche oder psychische Probleme haben, so ist es ratsam, einen Arzt die Beschwerden attestieren zu lassen und auch diese Atteste der Anzeige hinzuzufügen. Eine persönliche Stellungnahme dazu, wie sich das Stalking auf das eigene Leben und die Lebensgestaltung auswirkt, kann auch nach der Reform des § 238 StGB durchaus hilfreich sein.

Anzeige wegen Nebendelikten

Sie sollte unter Umständen alle strafbaren Handlungen, zu denen es im Verlauf des Stalkings gekommen ist, anzeigen. Sie können hierfür zur örtlichen Polizei gehen oder auch die Anzeige selbst formulieren und an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken. Auf jeden Fall sollten Sie aber darauf achten, dass Sie bei sogenannten Antragsdelikten Strafantrag stellen, da sonst unter Umständen nichts bei der Anzeige heraus kommt. Reine Antragsdelikte sind Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StBG). Antragsdelikte, die auch ohne Strafantrag von Amtswegen verfolgt werden können, sollte der Staatsanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung feststellen, sind Körperverletzung (§ 223 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Straftaten, die immer ohne Strafantrag verfolgt werden, sind hingegen Sexualdelikte, Bedrohung (§ 241 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und die Verstöße gegen eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG, so die ARAG Experten.

Übersicht:

19.04.2017 - Im ersten Teil erörtern ARAG Experten, was Stalking ist, und wie es sich äußert und auswirkt.

20.04.2017 - Im zweiten Teil erörtern ARAG Experten, was man unternehmen kann, wenn man von Stalking betroffen ist.

Download unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Stalking - Teil 3: Welche juristischen Schritte sind möglich?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Stalking - Teil 3: Welche juristischen Schritte sind möglich?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gunter Gabriel: Es war nicht alles schlecht (2002)

Gunter Gabriel: Es war nicht alles schlecht (2002)
Ray Charles: Georgia On My Mind (LIVE, HD)

Ray Charles: Georgia On My Mind (LIVE, HD)
Angelika Mann: Mercedes Benz (16. Köpenicker Blues ...

Angelika Mann: Mercedes Benz (16. Köpenicker Blues  ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...

56-Biennale-Venedig-2015-150729-DSC_0349. ...

Deutschland-Quedlinburg-Sachsen-Anhalt-20 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Vita Cola Original von Aldi-Nord Man weiß nicht ob es nur ein Saisonartikel ist oder jetzt generell im Sortiment. Jedenfalls steht im Kühlregal bei Aldi-Nord Vita Cola Original mit Citruskick und Vitamin C in ein ... (Katharina Schmack, 01.12.2017)

 Rittersport - Caramell und Marzipan Beim Discounter, die Stiftung, war Rittersport im Angebot. Ein Grund mehr sich reichlich einzudecken. Aber im Laufe der Jahre haben sich bestimmte Lieblingssorten heraus kristallisiert. ... (Judith Schlee, 04.9.2014)

 Pottkieker Erbseneintopf Mal abgesehen davon, dass ich eh liebend gerne Erbsensuppe bzw. Eintopf esse, gibt's hier die volle Anzahl an Sternen. Dieses Gericht schmeckt beinahe so, wie man es aus den Großküchen ... (dietrich david, 11.7.2013)

 Lausitzer Hefeweizen Mein erster Gedanke, jetzt versucht jeder die Bayern zu imitieren und es wird wieder nur ein Abklatsch. Doch gehen wir unvoreingenommen an die Sache ran. Die Flasche sieht schon ma ... (Jens Hilpert, 19.2.2017)

 Holsten Pilsener in der Dose Da gibt es bei Feinkostalbrecht die sogenannte Wochenendparade und diese Woche gab es Holstener Pilsener im Sixpack. Lange nicht in Hamburg gewesen und lange nicht getrunken. Negat ... (Orlik Simmel, 28.1.2017)

 Budweiser Budvar B:ORIGINAL Ich bin kein Freund von Dosenbier, aber wie sagt Opa, einem geschenkten Gaul guckt man nicht ... Na jedenfalls die Dose erst mal in den Kühlschrank um sie auf Biertrinktemperatur, ein s ... (Orlik Kramer, 27.8.2016)

 Störtebeker Kellerbier 1402 Zu Zonenzeiten, ich bin Ossi, hätten wir gesagt das Bier ist schlecht. Lange nichtmehr so eine trübe Brühe im Glas gehabt. Aber wir leben ja im Zeitalter der Craftbiere und da erfo ... (Frank Seliger, 26.3.2016)

 Chang-Bier von Lidl Da hat die Stiftung wieder mal Asiawochen veranstaltet und hat in dem Zusammenhang Chang-Bier aus Thailand im Angebot. Man soll ja auch Unbekannten aufgeschlossen gegenüber sein. ... (Tobias Schmack, 19.5.2015)

 Faxe Premium Ein dänisches Lagerbier mit glatten 5% Alkohol. Neugierig geworden, ich hatte es früher schon mal getrunken, wegen der Dosengestaltung. Eine 1,0l-Dose mit einem richtig schön-schau ... (dietrich david, 17.10.2013)

 Peniger Premium Pilsner Da war ich letztens in Chemnitz zu einer Veranstaltung und wollte vorher noch was Essen. Zum Essen wollte ich mir, wie üblich, ein Bier aus der Region bestellen. Doch Chemnitz, Gro ... (dietrich david, 16.5.2013)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 19.04.2024)


KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



19.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74297/AC-190424.001.png



...

 Schwangere Sängerin im 7. Monat erreicht die Dance Charts! (PR-Gateway, 19.04.2024)
Mit dem Song "I Can"t Wait For You" schafften es die Künstler Selin Akbaba & Gliffo in die Top10 der NuDisco Genre Charts mit Remixen von HeYoMa & Julius Koesling

Kann eine Sängerin im 7. Monat der Schwangerschaft eine professionelle Studioproduktion einsingen?



Den Beweis, dass dies geht, trat kürzlich die - inzwischen frisch gebackene Mutter - Selin Akbaba an. Sitzend statt wie üblich stehend sang sie im Berliner Studio den Titel "I Can"t Wait For You" ein und mach ...

 Kann die Menschheit vor dem Untergang gerettet werden? (Kummer, 19.04.2024)
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Ihnen gegenüber stellt sich ein Junge, gefolgt von seinen Freunden, um die Menschheit vor dem Untergang zu retten.

Buchbeschreibung:
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Mit all seiner Kraft stellt sich ihnen ein Junge entgegen. Unterstützt von seinen Freunden, setzt er sich für das Gute ein, denn böse Mächte wollen die Menschheit vernichten.

 Virtual und Augmented Reality revolutionieren unser Leben (PR-Gateway, 18.04.2024)
advantegy lädt zum VR/AR-Praxis-Tag

Schwerte, 17. April 2024 - Virtuelle Welten erobern die reale Welt: Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) eröffnen neue Dimensionen in unserem Leben. Mit dem VR/AR-Praxis-Tag am 14. Mai 2024 bietet die advantegy GmbH Teilnehmern die einzigartige Gelegenheit, von Experten zu lernen und die Möglichkeiten von VR/AR-Anwendungen sowie die notwendige Technologie hautnah zu erleben.



Den VR/AR-Praxis-Tag veranstaltet die advan ...

 schuhplus erhält WELT-Auszeichnung \'\'Preis-Champion 2024\'\' (PR-Gateway, 18.04.2024)
Platz 1 aller Online-Schuhhändler in Deutschland in der Kundenbegeisterung

(Köln/Dörverden) (18.04.2024) Das auf Schuhe in Übergrößen spezialisierte Versandhaus schuhplus wurde vom Verlag WELT mit dem Award "Preis-Champion 2024" ausgezeichnet. Europas führender XL-Schuheinzelhändler sorgt laut Kundenvoting mit fairen Preisen für messbare Kundenbegeisterung. Ein unverkennbares Highlight vermittelt der Blick auf die eigene Branche. U ...

 250 Teilnehmer bei Neuauflage der ImmomioCon (PR-Gateway, 18.04.2024)


Mit rund 250 Entscheidern aus der Wohnungswirtschaft fand am 16. und 17. April 2024 die ImmomioCon 2024 in Hamburg statt. Mit dem Motto "360° WoWi" lag der Fokus des Veranstaltungsformates der Hamburger Immomio GmbH in diesem Jahr auf der Kombination aus Inspiration, Networking und Workshops - sowie auf spannenden Talkrunden und Redebeiträgen mit Experten aus der Branche. Zu den Speakern gehörten unter anderem Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Woh ...

 Kunde Lern-Fair launcht neues App Feature erfolgreich (PR-Gateway, 18.04.2024)
Wie wir durch Gamification die User Experience verbessern

(Augsburg) Wir, die typedigital GmbH, unterstützen den Lern-Fair e.V., eine gemeinnützige Organisation, seit Oktober 2021 bei der Vision, für mehr Gerechtigkeit im deutschen Bildungssystem zu sorgen.



Lern-Fair veröffentlichte während der Corona-Pandemie eine digitale Lernplattform, die bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern kostenlosen Zugang zu w ...

 Gutjahr-Aktion \'\'Masters@Work\'\' geht weiter (PR-Gateway, 18.04.2024)
Award für gute Zusammenarbeit bereits viermal vergeben

Bickenbach/Bergstraße, 18. April 2024. Gemeinsam besser bauen: Darum geht es bei dem Award "Masters@Work". Viermal hat der Entwässerungsspezialist Gutjahr den Preis 2023 an ein Team aus Verarbeiter und eigenem Mitarbeiter vergeben. Sie haben jeweils zusammen ein kniffeliges Projekt zum erfolgreichen Abschluss geführt. Jetzt geht die Kampagne weiter. Sie soll in den Fokus rücken, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Herste ...

 Die FORAN GmbH hat einen neuen Webauftritt (PR-Gateway, 18.04.2024)
Der Relaunch der FORAN Website lässt die Onlinepräsenz des Unternehmens mit modernem Design und neuen Features strahlen.

Die FORAN GmbH freut sich, die Einführung ihres neu gestalteten Webauftritts bekannt zu geben. Die überarbeitete Website bietet ein modernes Design, neue Features und eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit, um ihren Kunden einen noch besseren Überblick über Unternehmen, Team und Dienstleistungen zu bieten.



"Der Relaunch unserer Website markiert ...

 Fraunhofer IGD: KI-Lösungen synthetisch anlernen - Trainingsdaten generieren leicht gemacht (PR-Gateway, 18.04.2024)


Technologien auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) benötigen Trainingsdaten - sie sind maßgeblich für den Erfolg. Diese zügig und in ausreichender Stückzahl zu generieren, stellt Anwender in der verarbeitenden Industrie vor Herausforderungen. Das Fraunhofer IGD arbeitet daher mit synthetisch erzeugten Trainingsdaten. Schneller, unkomplizierter und wirtschaftlicher schaffen die Forschenden so die Grundlage für Maschinelles Lernen und eine automatisierte Bauteilkontrolle.



Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Stalking - Teil 3: Welche juristischen Schritte sind möglich?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Stalking - Teil 3: Welche juristischen Schritte sind möglich?