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Selbst für die in 1. Instanz verlorenen Verfahren gab es in 2. Instanz attraktive Vergleichsangebote:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Abgasbetrug: Erfolge mit Klagen im VW Abgasskandal / Neu - Klagen auch gegen Mercedes-Benz, Fiat, Porsche, Renault, Peugeot und Citroen!

Veröffentlicht am Montag, dem 29. Mai 2017 @ 08:01:07 auf Deutsche-Politik-News.de

(1.459 Leser, 1 Kommentar, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zum Abgasbetrug:

Düsseldorf (ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass sie äußerst erfolgreich sei, die Interessen der Abgasbetrugsopfer zu vertreten.

Die geschäftsführenden Partner und Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich freuen sich für ihre rund 2000 Mandanten über mittlerweile mehr als 20 gewonnenen Prozesse vor den Landgerichten Arnsberg, Bückeburg, Frankfurt/M., Köln, Krefeld, Lübeck und Münster gegen Händler und vor den Landgerichten Aachen, Arnsberg, Bayreuth, Hagen, Hildesheim, Nürnberg, Paderborn und Wuppertal gegen VW.

"Das sind mehr als 25 % aller in Deutschland gewonnener Verfahren", zeigt sich Prof. Rogert erfreut. In erster Instanz verloren habe man lediglich 9 Verfahren.

Interessant sei, dass selbst für die in 1. Instanz verlorenen Verfahren in 2. Instanz attraktive Vergleichsangebote unterbreitet würden, um Urteile der Oberlandesgerichte zu vermeiden. Wirklich verloren habe man daher noch kein einziges Verfahren.

Im Benchmarking gewonnener gegen verlorene Verfahren liegt die Düsseldorfer Kanzlei nach eigener Einschätzung an der Spitze der auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzleien und gibt an, dass nur eine weitere im Abgasskandal tätige süddeutsche Kanzlei ebenfalls in Serie erfolgreich sei.

Grund für den Erfolg sei die tägliche intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und die Verarbeitung neu gewonnener Erkenntnisse in den Verfahren. Dazu gehörten insbesondere Erkenntnisse aus den US-Verfahren.

Da man als erste Kanzlei überhaupt erfolgreich Ansprüche gegen VW durchgesetzt habe (Urteil des LG Hildesheim) und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als Speerspitze der Verbraucherinteressen im VW-Abgasskandal. Man sei damit Wegbereiter für weitere erfolgreiche Klagen anderer Anwälte gewesen.

Wie die Spezialisten angeben, haben sie nunmehr auch erstmals Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht. Entsprechende rechtliche Schritte wegen der Fahrzeuge der französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden derzeit geprüft.

"Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht umsonst wegen Betruges gegen diese Hersteller und die EU-Kommission leitet auch nicht grundlos Vertragsverletzungsverfahren ein", erläutert Prof. Dr. Rogert.

"Bei Daimler fanden gerade sogar Durchsuchungen der Geschäftsräume mit 230 Beamten bundesweit statt" ergänzt Rechtsanwalt Ulbrich.

"Die nach EU-Recht verbotenen Abschalteinrichtungen, die diese Konzerne verwenden, unterscheiden sich zwar technisch, das Ziel und der Zweck sind jedoch identisch mit denen der VW-Betrugssoftware: Auf dem Prüfstand innerhalb des vorgeschriebenen Prüfprogramms sind die Messergebnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen, außerhalb des Programms gibt es eklatante Abweichungen, die zu Lasten unserer Atemluft gehen", erläutert Prof. Dr. Rogert.

"Nach Berechnungen des angesehenen MIT (USA) gehen ca. 38.000 vorzeitige Todesfälle alleine auf das Konto des VW-Konzerns und das nur, weil man teure Abgasreinigungstechniken nicht verbauen wollte, um sich durch die Kostenersparnis einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen", so Rogert weiter.

"Jetzt wird auch deutlich, weshalb die anderen Konzerne gegen VW keine milliardenschweren Wettbewerbsklagen mit dem Ziel der Gewinnabschöpfung auf den Weg gebracht haben", meint Ulbrich, denn "wer im Glashaus sitzt, wirft eben nicht mit Steinen".

Pressekontakt:

Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b (Regus)
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/25 03 132 (Fax)

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News & Infos zum Thema "Auto Kfz" gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema "Auto Kfz" kann hier nachgelesen werden.)

(Kleinanzeigen rund um das Thema "Auto Kfz" gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema "Auto Kfz" gibt es hier.)

(Videos zum Thema "Auto Kfz" finden sich hier.)

(Eine Themenseite "Volkswagen" gibt es hier.)

Immer mehr Autobesitzer klagen gegen VW
(Youtube-Video, buten un binnen, Standard-YouTube-Lizenz, 18.07.2016):

"In Bremen suchen VW-Kunden zunehmend einen Anwalt auf. Hintergrund ist die Schummelsoftware in bestimmten Diesel-Modellen.

Zwar ist längst nicht sicher, dass deutsche VW-Kunden entschädigt werden oder den Kaufvertrag rückgängig machen können. Aber zwei Gerichte haben schon zugunsten von Kunden entschieden.

Und manchen Volkswagenbesitzern reißt auch der Geduldsfaden, weil sie teils seit Februar auf einen Werkstatttermin zur Umrüstung des Motors warten. Ein Beitrag von Peter Gallasch ."




Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/119896/3645418, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Abgasbetrug:

Düsseldorf (ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass sie äußerst erfolgreich sei, die Interessen der Abgasbetrugsopfer zu vertreten.

Die geschäftsführenden Partner und Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich freuen sich für ihre rund 2000 Mandanten über mittlerweile mehr als 20 gewonnenen Prozesse vor den Landgerichten Arnsberg, Bückeburg, Frankfurt/M., Köln, Krefeld, Lübeck und Münster gegen Händler und vor den Landgerichten Aachen, Arnsberg, Bayreuth, Hagen, Hildesheim, Nürnberg, Paderborn und Wuppertal gegen VW.

"Das sind mehr als 25 % aller in Deutschland gewonnener Verfahren", zeigt sich Prof. Rogert erfreut. In erster Instanz verloren habe man lediglich 9 Verfahren.

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Grund für den Erfolg sei die tägliche intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und die Verarbeitung neu gewonnener Erkenntnisse in den Verfahren. Dazu gehörten insbesondere Erkenntnisse aus den US-Verfahren.

Da man als erste Kanzlei überhaupt erfolgreich Ansprüche gegen VW durchgesetzt habe (Urteil des LG Hildesheim) und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als Speerspitze der Verbraucherinteressen im VW-Abgasskandal. Man sei damit Wegbereiter für weitere erfolgreiche Klagen anderer Anwälte gewesen.

Wie die Spezialisten angeben, haben sie nunmehr auch erstmals Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen eingereicht. Entsprechende rechtliche Schritte wegen der Fahrzeuge der französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden derzeit geprüft.

"Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht umsonst wegen Betruges gegen diese Hersteller und die EU-Kommission leitet auch nicht grundlos Vertragsverletzungsverfahren ein", erläutert Prof. Dr. Rogert.

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"Die nach EU-Recht verbotenen Abschalteinrichtungen, die diese Konzerne verwenden, unterscheiden sich zwar technisch, das Ziel und der Zweck sind jedoch identisch mit denen der VW-Betrugssoftware: Auf dem Prüfstand innerhalb des vorgeschriebenen Prüfprogramms sind die Messergebnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen, außerhalb des Programms gibt es eklatante Abweichungen, die zu Lasten unserer Atemluft gehen", erläutert Prof. Dr. Rogert.

"Nach Berechnungen des angesehenen MIT (USA) gehen ca. 38.000 vorzeitige Todesfälle alleine auf das Konto des VW-Konzerns und das nur, weil man teure Abgasreinigungstechniken nicht verbauen wollte, um sich durch die Kostenersparnis einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen", so Rogert weiter.

"Jetzt wird auch deutlich, weshalb die anderen Konzerne gegen VW keine milliardenschweren Wettbewerbsklagen mit dem Ziel der Gewinnabschöpfung auf den Weg gebracht haben", meint Ulbrich, denn "wer im Glashaus sitzt, wirft eben nicht mit Steinen".

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Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

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Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b (Regus)
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/25 03 132 (Fax)

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Immer mehr Autobesitzer klagen gegen VW
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"In Bremen suchen VW-Kunden zunehmend einen Anwalt auf. Hintergrund ist die Schummelsoftware in bestimmten Diesel-Modellen.

Zwar ist längst nicht sicher, dass deutsche VW-Kunden entschädigt werden oder den Kaufvertrag rückgängig machen können. Aber zwei Gerichte haben schon zugunsten von Kunden entschieden.

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Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/119896/3645418, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Artikel-Titel: Top News: Abgasbetrug: Erfolge mit Klagen im VW Abgasskandal / Neu - Klagen auch gegen Mercedes-Benz, Fiat, Porsche, Renault, Peugeot und Citroen!

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Erfolge mit Klagen im VW Abgasskandal / Neu - Klagen auch gegen Mercedes-Benz, Fiat, Porsche, Renault, Peugeot und Citroen! (Punkte: 1)
Von Hans-Peter am Montag, dem 29. Mai 2017 @ 11:37:57
(Userinfo | Persönliche Mitteilung an den Kommentator schicken)

Ich weiß ja nicht.
Ich bekommen Herzschmerzen schon wenn ich den Satz lese - …und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als Speerspitze der Verbraucherinteressen im VW-Abgasskandal.
Was sagt eigentlich BRAGO in solchen Fällen?
Es sind doch faktisch Musterklagen, gelten da andere Tarife?
Mir ist die Robin Hood Getue sehr suspekt.




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