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Der Verfassungsschutz hatte offenbar ganz nah am untergetauchten NSU-Kerntrio V-Leute:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Stephan L., enttarnter Deutschlandchef der verbotenen Neonaziorganisation \'\'Blood and Honour\'\', arbeitete offenbar wesentlich früher als bisher bekannt mit dem Verfassungsschutz zusammen!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 13. Juni 2017 @ 17:01:28 auf Deutsche-Politik-News.de

(847 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zum enttarnten Deutschlandchef der verbotenen Neonaziorganisation "Blood and Honour":

Leipzig (ots) - Nach der Enttarnung des ehemaligen Deutschlandchefs der verbotenen Neonaziorganisation "Blood and Honour" als V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz weisen neuere Recherchen der ARD-Magazine "FAKT" (MDR) und "REPORT MAINZ" (SWR) darauf hin, dass der Anwerbevorgang von Stephan L. offenbar bereits im Jahre 1997 begonnen hat und damit wesentlich früher als bisher bekannt.

Das bestätigen mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen den ARD-Politmagazinen.

Von 1997 bis 2000 war Stephan L. als Deutschlandchef maßgeblich am Aufbau und der Steuerung bundesweiter Strukturen von "Blood and Honour" beteiligt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte in geheimer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums angegeben, mit "NIAS" sei von 2002 bis 2010 zusammen gearbeitet worden.

Antonia von der Behrens, Anwältin der Nebenklage im NSU-Prozess: "Wenn es tatsächlich zutreffend ist, dass Stephan L. schon ab 1997 an das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet hat, dann ist sehr wahrscheinlich, dass er auch über Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt berichtet hat. Man muss davon ausgehen, dass er die ab 1997 gekannt hat. Er hatte ganz enge Kontakte in dieser Zeit zur sächsischen Sektion von 'Blood and Honour'."

Bis heute war lediglich bekannt, dass der V-Mann den Decknamen "NIAS" trug und von 2002 bis 2010 für das BfV tätig gewesen sein soll. Seine Aufgabe sei es gewesen, das 2001 wirksam gewordene Verbot von "Blood and Honour" zu überwachen.

Laut Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz in geheimer Sitzung habe "NIAS" keine Informationen zum NSU geliefert, seine Berichte seien aber ergiebig und relevant gewesen.

Als Deutschlandchef war Stephan L. unter anderem am Aufbau der "Blood and Honour" Sektion in Sachsen beteiligt. Er setzte seinen Freund Jan W. persönlich als Chef der Sektion ein.

Jan W. wiederum war zu jener Zeit einer der wichtigsten Unterstützer des untergetauchten Trios. Er half ihnen bei der Beschaffung von Geld, Wohnungen und Ausweisen. Die persönlichen Kontakte zwischen dem V-Mann "NIAS" und Jan W. waren in dieser Zeit eng.

Recherchen von "FAKT" und "REPORT MAINZ" ergeben zudem, dass der V-Mann dem BfV über Gespräche mit dem Sektionschef von "Blood and Honour" Sachsen, Jan W., berichtet hat.

Uli Grötsch, SPD Bundestagsabgeordneter und Obmann der SPD im NSU-Untersuchungsausschuss: "Dass es bei Blood and Honour einen sehr hochrangigen V-Mann gegeben hat, bestätigt eigentlich nur das Bild, das wir schon über all die Jahre bekommen haben, nämlich das Bild, dass der Verfassungsschutz ganz nah am untergetauchten NSU-Kerntrio offenbar V-Leute hatte."

Stephan L. hat sich in der Zeit vor seiner offiziellen Verpflichtung 2002 als besonders vertrauenswürdige Quelle erwiesen und wurde bei Vertragsabschluss mit dem BfV in die hohe Gruppe "C" eingestuft.

Martina Renner, Mitglied für die LINKE im Innenausschuss des Bundestages sagte den ARD-Magazinen: "Wenn 'NIAS' als C-Quelle seinen Vertrag mit dem BfV unterschrieben hat, dann war er zu dem Zeitpunkt tatsächlich eine wichtige Quelle für das Bundesamt für Verfassungsschutz und hat in der Erprobungsphase eben auch den Nachweis erbracht, dass er entsprechend hoch auch eingruppiert werden kann."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte schriftlich mit, die Fragen betreffen "den operativen Kernbereich der Arbeit des Bundesverfassungsschutzes. Daher kann das BfV keine Auskünfte erteilen, die Rückschlüsse zulassen, ob es eine VP mit einem bestimmten Namen gegeben hat oder nicht. Dies gilt sowohl für den Fall einer Zusammenarbeit des BfV mit einer Person als auch für den Fall einer nicht erfolgten Zusammenarbeit."

"Blood and Honour" ist seit dem Jahr 2001 als Organisation in Deutschland verboten. Deutsche Nachrichtendienste gehen inzwischen aber davon aus, dass sich die verbotene Organisation zumindest in Teilen der Bundesrepublik neu aufbaut.

Mehr dazu in "FAKT", 13. Juni, 21.45 Uhr, im ERSTEN.

Quellenangabe: "FAKT"

Pressekontakt:

MDR, Hauptabteilung Kommunikation, Sebastian Henne,
Tel.: (0341) 3 00 63 76, E-Mail: presse@mdr.de, Twitter: @MDRpresse

Original-Content von: MDR Mitteldeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

"Blood and Honour" - Ex-Deutschland-Chef als V-Mann?
(Youtube-Video, antikriegtv2, Standard-YouTube-Lizenz, 17.05.2017):

"Die ARD berichtet: „Wie aus Recherchen der ARD-Politmagazine Report Mainz, Report München und Fakt hervorgeht, vermittelte das Landeskriminalamt Berlin den Mann in den 1990er-Jahren an den Verfassungsschutz.

Er soll laut Sicherheitsbehörden die Strukturen in Deutschland wesentlich mit aufgebaut haben.“"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7880/3659416, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum enttarnten Deutschlandchef der verbotenen Neonaziorganisation "Blood and Honour":

Leipzig (ots) - Nach der Enttarnung des ehemaligen Deutschlandchefs der verbotenen Neonaziorganisation "Blood and Honour" als V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz weisen neuere Recherchen der ARD-Magazine "FAKT" (MDR) und "REPORT MAINZ" (SWR) darauf hin, dass der Anwerbevorgang von Stephan L. offenbar bereits im Jahre 1997 begonnen hat und damit wesentlich früher als bisher bekannt.

Das bestätigen mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen den ARD-Politmagazinen.

Von 1997 bis 2000 war Stephan L. als Deutschlandchef maßgeblich am Aufbau und der Steuerung bundesweiter Strukturen von "Blood and Honour" beteiligt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte in geheimer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums angegeben, mit "NIAS" sei von 2002 bis 2010 zusammen gearbeitet worden.

Antonia von der Behrens, Anwältin der Nebenklage im NSU-Prozess: "Wenn es tatsächlich zutreffend ist, dass Stephan L. schon ab 1997 an das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet hat, dann ist sehr wahrscheinlich, dass er auch über Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt berichtet hat. Man muss davon ausgehen, dass er die ab 1997 gekannt hat. Er hatte ganz enge Kontakte in dieser Zeit zur sächsischen Sektion von 'Blood and Honour'."

Bis heute war lediglich bekannt, dass der V-Mann den Decknamen "NIAS" trug und von 2002 bis 2010 für das BfV tätig gewesen sein soll. Seine Aufgabe sei es gewesen, das 2001 wirksam gewordene Verbot von "Blood and Honour" zu überwachen.

Laut Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz in geheimer Sitzung habe "NIAS" keine Informationen zum NSU geliefert, seine Berichte seien aber ergiebig und relevant gewesen.

Als Deutschlandchef war Stephan L. unter anderem am Aufbau der "Blood and Honour" Sektion in Sachsen beteiligt. Er setzte seinen Freund Jan W. persönlich als Chef der Sektion ein.

Jan W. wiederum war zu jener Zeit einer der wichtigsten Unterstützer des untergetauchten Trios. Er half ihnen bei der Beschaffung von Geld, Wohnungen und Ausweisen. Die persönlichen Kontakte zwischen dem V-Mann "NIAS" und Jan W. waren in dieser Zeit eng.

Recherchen von "FAKT" und "REPORT MAINZ" ergeben zudem, dass der V-Mann dem BfV über Gespräche mit dem Sektionschef von "Blood and Honour" Sachsen, Jan W., berichtet hat.

Uli Grötsch, SPD Bundestagsabgeordneter und Obmann der SPD im NSU-Untersuchungsausschuss: "Dass es bei Blood and Honour einen sehr hochrangigen V-Mann gegeben hat, bestätigt eigentlich nur das Bild, das wir schon über all die Jahre bekommen haben, nämlich das Bild, dass der Verfassungsschutz ganz nah am untergetauchten NSU-Kerntrio offenbar V-Leute hatte."

Stephan L. hat sich in der Zeit vor seiner offiziellen Verpflichtung 2002 als besonders vertrauenswürdige Quelle erwiesen und wurde bei Vertragsabschluss mit dem BfV in die hohe Gruppe "C" eingestuft.

Martina Renner, Mitglied für die LINKE im Innenausschuss des Bundestages sagte den ARD-Magazinen: "Wenn 'NIAS' als C-Quelle seinen Vertrag mit dem BfV unterschrieben hat, dann war er zu dem Zeitpunkt tatsächlich eine wichtige Quelle für das Bundesamt für Verfassungsschutz und hat in der Erprobungsphase eben auch den Nachweis erbracht, dass er entsprechend hoch auch eingruppiert werden kann."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte schriftlich mit, die Fragen betreffen "den operativen Kernbereich der Arbeit des Bundesverfassungsschutzes. Daher kann das BfV keine Auskünfte erteilen, die Rückschlüsse zulassen, ob es eine VP mit einem bestimmten Namen gegeben hat oder nicht. Dies gilt sowohl für den Fall einer Zusammenarbeit des BfV mit einer Person als auch für den Fall einer nicht erfolgten Zusammenarbeit."

"Blood and Honour" ist seit dem Jahr 2001 als Organisation in Deutschland verboten. Deutsche Nachrichtendienste gehen inzwischen aber davon aus, dass sich die verbotene Organisation zumindest in Teilen der Bundesrepublik neu aufbaut.

Mehr dazu in "FAKT", 13. Juni, 21.45 Uhr, im ERSTEN.

Quellenangabe: "FAKT"

Pressekontakt:

MDR, Hauptabteilung Kommunikation, Sebastian Henne,
Tel.: (0341) 3 00 63 76, E-Mail: presse@mdr.de, Twitter: @MDRpresse

Original-Content von: MDR Mitteldeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

"Blood and Honour" - Ex-Deutschland-Chef als V-Mann?
(Youtube-Video, antikriegtv2, Standard-YouTube-Lizenz, 17.05.2017):

"Die ARD berichtet: „Wie aus Recherchen der ARD-Politmagazine Report Mainz, Report München und Fakt hervorgeht, vermittelte das Landeskriminalamt Berlin den Mann in den 1990er-Jahren an den Verfassungsschutz.

Er soll laut Sicherheitsbehörden die Strukturen in Deutschland wesentlich mit aufgebaut haben.“"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7880/3659416, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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