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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Verkehrsunfall - Immer ein Fall für die Polizei?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 02. November 2017 @ 09:23:35 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten erklären, wann bei einem Unfall die Polizei gerufen werden muss

Mehr als 7.000 Verkehrsunfälle gibt es täglich auf deutschen Straßen im Durchschnitt. Dabei sind die Zahlen im Sommer etwas niedriger - in der dunklen Jahreszeit etwas höher. Viel zu tun für die Polizei. Doch muss sie wirklich bei jedem Unfall gerufen werden? Wenn es nur um Kratzer im Lack oder ähnliche Bagatellschäden geht und sich alle Unfallbeteiligten einig sind, kann man auf die Polizei verzichten. Ist der Unfall allerdings schwerwiegend, ist man dazu verpflichtet, die Ordnungshüter zu rufen. Manchmal ist es aus eigenem Interesse besser, wenn ein Polizeibericht den Unfallhergang an Ort und Stelle dokumentiert. ARAG Experten klären die Einzelheiten.

Wann Sie keine Polizei brauchen

Bei kleineren Blechschäden, die über einen geringen Sachschaden nicht hinausgehen, und wenn es keine Verletzten gegeben hat, muss die Polizei nicht gerufen werden. Vorausgesetzt, alle am Unfall beteiligten Personen sind damit einverstanden. Möchte nur eine Seite die Polizei dabeihaben, muss der andere diese Entscheidung akzeptieren. Wer allerdings auf die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei verzichtet, muss damit rechnen, dass die Versicherung bei Ungereimtheiten am Unfallhergang Leistungen verweigert, wenn kein offizieller Unfallbericht von der Polizei vorliegt. Sind die Schäden an den Unfallwagen also so groß, dass die Versicherung einspringen muss, sollte direkt nach dem Crash die 110 gewählt werden. Bezahlen muss man für den Polizeieinsatz jedenfalls nicht.

Wichtige Daten austauschen

Wer den Verkehrsunfall ohne Polizei abwickeln möchte, sollte unbedingt die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Zur Herausgabe dieser Daten sind alle Beteiligten verpflichtet: Name und Anschrift, Versicherung sowie Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Dank Smartphone können ja mittlerweile sogar ganz kurz und unbürokratisch Fotos der Dokumente gemacht werden. Gewappnet ist derjenige Autofahrer, der einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führt. Denn wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt wird, können die Unfallbeteiligten davon ausgehen, dass alle für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten festgestellt sind. Mit der Unterzeichnung dieses Berichtbogens gibt übrigens niemand ein Schuldbekenntnis ab - zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland, so ARAG Experten.

Wann die Polizei gerufen werden muss

Ist eine Partei bei dem Unfall nicht anwesend, wie etwa bei einem Aus- oder Einparkmissgeschick, muss der Unfallverursacher mindestens dreißig Minuten abwarten, ob der Fahrer des angerempelten Autos auftaucht. Erscheint dieser nicht, muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Fahrzeughalter ermitteln kann. Gibt es bei einem Unfall Verletzte, muss die Polizei ebenfalls zwingend hinzugezogen werden. Oberste Priorität hat allerdings die Versorgung des Unfallopfers, die Einleitung der Erste-Hilfe-Maßnahmen, der Ruf der Rettungskräfte (112) sowie die Absicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Auch wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, raten ARAG Experten, den Unfall bei der Polizei zu melden. Worüber am Unfallort am meisten gestritten wird, ist die Unfallschuld: Gibt es hierbei Unklarheiten, sollte die Polizei alarmiert werden, so dass der Unfallhergang von Profis dokumentiert wird und nach der Schuldermittlung später keine Probleme bei der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung entstehen.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
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Brigitta Mehring
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0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

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Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten erklären, wann bei einem Unfall die Polizei gerufen werden muss

Mehr als 7.000 Verkehrsunfälle gibt es täglich auf deutschen Straßen im Durchschnitt. Dabei sind die Zahlen im Sommer etwas niedriger - in der dunklen Jahreszeit etwas höher. Viel zu tun für die Polizei. Doch muss sie wirklich bei jedem Unfall gerufen werden? Wenn es nur um Kratzer im Lack oder ähnliche Bagatellschäden geht und sich alle Unfallbeteiligten einig sind, kann man auf die Polizei verzichten. Ist der Unfall allerdings schwerwiegend, ist man dazu verpflichtet, die Ordnungshüter zu rufen. Manchmal ist es aus eigenem Interesse besser, wenn ein Polizeibericht den Unfallhergang an Ort und Stelle dokumentiert. ARAG Experten klären die Einzelheiten.

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Bei kleineren Blechschäden, die über einen geringen Sachschaden nicht hinausgehen, und wenn es keine Verletzten gegeben hat, muss die Polizei nicht gerufen werden. Vorausgesetzt, alle am Unfall beteiligten Personen sind damit einverstanden. Möchte nur eine Seite die Polizei dabeihaben, muss der andere diese Entscheidung akzeptieren. Wer allerdings auf die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei verzichtet, muss damit rechnen, dass die Versicherung bei Ungereimtheiten am Unfallhergang Leistungen verweigert, wenn kein offizieller Unfallbericht von der Polizei vorliegt. Sind die Schäden an den Unfallwagen also so groß, dass die Versicherung einspringen muss, sollte direkt nach dem Crash die 110 gewählt werden. Bezahlen muss man für den Polizeieinsatz jedenfalls nicht.

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Wann die Polizei gerufen werden muss

Ist eine Partei bei dem Unfall nicht anwesend, wie etwa bei einem Aus- oder Einparkmissgeschick, muss der Unfallverursacher mindestens dreißig Minuten abwarten, ob der Fahrer des angerempelten Autos auftaucht. Erscheint dieser nicht, muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Fahrzeughalter ermitteln kann. Gibt es bei einem Unfall Verletzte, muss die Polizei ebenfalls zwingend hinzugezogen werden. Oberste Priorität hat allerdings die Versorgung des Unfallopfers, die Einleitung der Erste-Hilfe-Maßnahmen, der Ruf der Rettungskräfte (112) sowie die Absicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Auch wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, raten ARAG Experten, den Unfall bei der Polizei zu melden. Worüber am Unfallort am meisten gestritten wird, ist die Unfallschuld: Gibt es hierbei Unklarheiten, sollte die Polizei alarmiert werden, so dass der Unfallhergang von Profis dokumentiert wird und nach der Schuldermittlung später keine Probleme bei der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung entstehen.

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Artikel-Titel: Weitere News: Verkehrsunfall - Immer ein Fall für die Polizei?

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