News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar

Veröffentlicht am Dienstag, dem 05. Dezember 2017 @ 10:26:16 auf Deutsche-Politik-News.de

(345 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Auch Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. / Die gesetzliche Unterhaltspflicht stellt kein Hindernis dar.

Wer pflegebedürftige Personen zu deren Lebzeiten betreut hat und dafür als Erbe oder Vermächtnisnehmer von diesem Menschen bedacht wird, darf grundsätzlich nach dessen Tod bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht dem nicht entgegensteht. „Von dem Urteil können auch bereits ergangene Bescheide noch profitieren, die häufig unter Vorbehalt erlassen wurden und daher noch geändert werden können“, betont Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

In einem Streitfall wollte die Finanzverwaltung diesen Freibetrag nicht gewähren, da die Pflege von Verwandten in gerader Linie (sprich: Eltern-/Kind-Verhältnis) erbracht wurde. Hier bestehe schließlich eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, deshalb sei kein Freibetrag zu gewähren. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Mutter vor deren Tod zehn Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt hatte. Zusätzlich zum Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro setzte sie daher in der Steuererklärung einen Pflegefreibetrag in Höhe von 20.000 Euro an, der ihr vom Finanzamt wegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht jedoch nicht gewährt wurde.

Der Bundesfinanzhof sieht dies in seinem Urteil anders: Gesetzlich Unterhaltspflichtige seien nicht von einem Pflegefreibetrag ausgeschlossen, denn dessen Sinn und Zweck ist es, das „freiwillige Opfer der pflegenden Person zu honorieren.“ „Der Pflegefreibetrag trägt der Intention des Gesetzgebers Rechnung, die oft aufopfernden Pflegeleistungen von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden steuerlich stärker zu berücksichtigen“, erklärt Faradi. „Da Pflegeleistungen zum größten Teil innerhalb der Familie – insbesondere zwischen Eltern und Kindern – erbracht werden, würde ein Ausschluss dieser Personengruppen die Freibetragsregelung in der Mehrzahl der Fälle hinfällig werden lassen.“

Das Gericht stellte ferner klar, dass der Erblasser, also der Verstorbene, nicht pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sein muss; das heißt er muss keine Pflegestufe haben. Der Pflegefreibetrag entfällt auch nicht, wenn der Erblasser so vermögend war, dass er rechtlich gar keinen Anspruch auf Pflege durch die Familie hätte geltend machen können.

Da familiäre Pflegezeiten in der Regel nicht so akribisch festgehalten werden wie etwa bei einem Pflegedienst, hat der Bundesfinanzhof zudem entschieden, dass als Vergleichsgröße die Vergütungssätze von Pflegediensten oder anderen Berufsträgern dienen können. „Der Erwerber des Vermögens muss Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistungen nachweisen können“, betont Faradi. Die tatsächliche Höhe des Freibetrags richte sich nach den jeweiligen Umständen im Einzelfall und könne maximal 20.000 Euro betragen.

Der Begriff „Pflege“ ist grundsätzlich weit auszulegen: Zu den Pflegeleistungen zählen unter anderem die Unterstützung und Hilfe bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen), der Ernährung (z.B. Zubereitung und Aufnahme der Nahrung), der Mobilität (z.B. selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wechseln und Waschen der Wäsche). Voraussetzung ist dabei, dass die Leistungen regelmäßig und über eine längere Dauer erbracht werden und ihnen ein Geldwert beizumessen ist, beispielsweise mit den Preisen eines ambulanten Pflegedienstes.

Tipp: Bereits ergangene Erbschaftsteuerbescheide sollten darauf geprüft werden, ob sie unter dem so genannten Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden. Sollte das der Fall sein und die Festsetzungsverjährung ist noch nicht eingetreten, könnte der Pflegefreibetrag aufgrund des Urteils noch nachträglich geltend gemacht werden. Und: „Wer jetzt oder in Zukunft Pflegeleistungen erbringt, sollte die Zeiten und die Tätigkeiten genau dokumentieren, um im Falle einer Erbschaft den Aufwand nachweisen zu können“, rät Faradi.

LKC-Gruppe
Die LKC-Gruppe ist Mitglied von HLB Deutschland und berät an mehr als 21 Standorten in Bayern, unter anderem in München und Nürnberg, aber auch in Berlin und Stuttgart in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung. Sie beschäftigt mehr als 440 Mitarbeiter, davon rund 100 Berufsträger, und bietet Full-Service für Unternehmer, Unternehmen, Freiberufler, aber auch für Stiftungen, Vereine und Kommunen an. Die LKC-Gruppe hat 2016 einen Umsatz von 35 Millionen Euro erzielt und gehört damit bundesweit zu den 15 führenden Gesellschaften der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferbranche. Weitere Informationen unter www.lkc.de.

HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 20 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 35 Standorten. Aktuell sind 207 Partner und 1.432 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 189 Millionen Euro im Jahr 2016 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> BenjaminKling << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Auch Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. / Die gesetzliche Unterhaltspflicht stellt kein Hindernis dar.

Wer pflegebedürftige Personen zu deren Lebzeiten betreut hat und dafür als Erbe oder Vermächtnisnehmer von diesem Menschen bedacht wird, darf grundsätzlich nach dessen Tod bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht dem nicht entgegensteht. „Von dem Urteil können auch bereits ergangene Bescheide noch profitieren, die häufig unter Vorbehalt erlassen wurden und daher noch geändert werden können“, betont Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

In einem Streitfall wollte die Finanzverwaltung diesen Freibetrag nicht gewähren, da die Pflege von Verwandten in gerader Linie (sprich: Eltern-/Kind-Verhältnis) erbracht wurde. Hier bestehe schließlich eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, deshalb sei kein Freibetrag zu gewähren. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Mutter vor deren Tod zehn Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt hatte. Zusätzlich zum Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro setzte sie daher in der Steuererklärung einen Pflegefreibetrag in Höhe von 20.000 Euro an, der ihr vom Finanzamt wegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht jedoch nicht gewährt wurde.

Der Bundesfinanzhof sieht dies in seinem Urteil anders: Gesetzlich Unterhaltspflichtige seien nicht von einem Pflegefreibetrag ausgeschlossen, denn dessen Sinn und Zweck ist es, das „freiwillige Opfer der pflegenden Person zu honorieren.“ „Der Pflegefreibetrag trägt der Intention des Gesetzgebers Rechnung, die oft aufopfernden Pflegeleistungen von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden steuerlich stärker zu berücksichtigen“, erklärt Faradi. „Da Pflegeleistungen zum größten Teil innerhalb der Familie – insbesondere zwischen Eltern und Kindern – erbracht werden, würde ein Ausschluss dieser Personengruppen die Freibetragsregelung in der Mehrzahl der Fälle hinfällig werden lassen.“

Das Gericht stellte ferner klar, dass der Erblasser, also der Verstorbene, nicht pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sein muss; das heißt er muss keine Pflegestufe haben. Der Pflegefreibetrag entfällt auch nicht, wenn der Erblasser so vermögend war, dass er rechtlich gar keinen Anspruch auf Pflege durch die Familie hätte geltend machen können.

Da familiäre Pflegezeiten in der Regel nicht so akribisch festgehalten werden wie etwa bei einem Pflegedienst, hat der Bundesfinanzhof zudem entschieden, dass als Vergleichsgröße die Vergütungssätze von Pflegediensten oder anderen Berufsträgern dienen können. „Der Erwerber des Vermögens muss Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistungen nachweisen können“, betont Faradi. Die tatsächliche Höhe des Freibetrags richte sich nach den jeweiligen Umständen im Einzelfall und könne maximal 20.000 Euro betragen.

Der Begriff „Pflege“ ist grundsätzlich weit auszulegen: Zu den Pflegeleistungen zählen unter anderem die Unterstützung und Hilfe bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen), der Ernährung (z.B. Zubereitung und Aufnahme der Nahrung), der Mobilität (z.B. selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Wechseln und Waschen der Wäsche). Voraussetzung ist dabei, dass die Leistungen regelmäßig und über eine längere Dauer erbracht werden und ihnen ein Geldwert beizumessen ist, beispielsweise mit den Preisen eines ambulanten Pflegedienstes.

Tipp: Bereits ergangene Erbschaftsteuerbescheide sollten darauf geprüft werden, ob sie unter dem so genannten Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden. Sollte das der Fall sein und die Festsetzungsverjährung ist noch nicht eingetreten, könnte der Pflegefreibetrag aufgrund des Urteils noch nachträglich geltend gemacht werden. Und: „Wer jetzt oder in Zukunft Pflegeleistungen erbringt, sollte die Zeiten und die Tätigkeiten genau dokumentieren, um im Falle einer Erbschaft den Aufwand nachweisen zu können“, rät Faradi.

LKC-Gruppe
Die LKC-Gruppe ist Mitglied von HLB Deutschland und berät an mehr als 21 Standorten in Bayern, unter anderem in München und Nürnberg, aber auch in Berlin und Stuttgart in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung. Sie beschäftigt mehr als 440 Mitarbeiter, davon rund 100 Berufsträger, und bietet Full-Service für Unternehmer, Unternehmen, Freiberufler, aber auch für Stiftungen, Vereine und Kommunen an. Die LKC-Gruppe hat 2016 einen Umsatz von 35 Millionen Euro erzielt und gehört damit bundesweit zu den 15 führenden Gesellschaften der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferbranche. Weitere Informationen unter www.lkc.de.

HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 20 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 35 Standorten. Aktuell sind 207 Partner und 1.432 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 189 Millionen Euro im Jahr 2016 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> BenjaminKling << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (BenjaminKling) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Sommerblumen: Bepflanzung und Entwicklung eines Bee ...

Sommerblumen: Bepflanzung und Entwicklung eines Bee ...
Obstbau: Obstanbau im Alten Land - Apfelmacher auf ...

Obstbau: Obstanbau im Alten Land - Apfelmacher auf  ...
Ziergehölze: Ahrens+Sieberz erklärt: Blüh- und Zier ...

Ziergehölze: Ahrens+Sieberz erklärt: Blüh- und Zier ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Tierpark-Neumuenster-Schleswi ...

Fussball-DFB-Pokalfinale-Berlin-2017-1705 ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Hyaluron Cellular Filler 3in1 Pflege Und wieder einmal hat Nivea eine neue Innovation auf den Markt gebracht. Ein Feuchtigkeit spendendes Make-Up mit Hyaluron. Das ganze in drei Farbtönen, damit auch äuß ... (Beatrice Beaumont, 05.4.2021)

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses Pflegesem ... (Siegfrid Männig, 18.5.2020)

 All-in-one Balsam von Nivea Men Dreitagebart und Konturen und Hals rasieren, aber was nimmt man danach. After Shave trocknet die Haut aus. Drei Tagebartpflege von L‘Oreal Men gibt’s nur noch bei Douglas. ... (Bruno de Vries, 02.1.2020)

 Zahnseide von Dentalux – Orange Wer kennt das nicht: Sie haben Geflügel gegessen und das Gefühl zwischen den Zähnen befindet sich noch ein großer Teil dieser Mahlzeit. Also muss Zahnseide her. Im Laufe meines Le ... (Sally Graf, 27.2.2018)

 Wachspflegespray von Deichmann Ich bin eigentlich ein korrekter Schuhputzer. Also Schmutz gründlich entfernen, Schuhcreme dünn auftragen und nach einer gewissen Einwirkzeit Auspolieren. Und wenn ich Lust darauf ... (Jonathan Heine, 14.1.2018)

 3-Tage-Bart Pflegegel von Balea Men Ich bin eigentlich von der Sorte die sagen das Original ist das Beste. Und so habe ich lange Zeit L'Oréal benutzt. Und irgendwie hatte ich auf einmal 3-Tage-Bart Pflegegel von Bale ... (Cedric Strom, 03.3.2017)

 3-Tage-Bart Pflege-Gel von Balea Men Ich habe die letzten zwei Jahre eigentlich das Original von L'Oreal benutzt aber bei meinem letzten Einkauf bei DM sah ich eben diese Hausmarke. Und da der Preis bei etwa 30 % vom Origi ... (Gisbert Wolf, 02.7.2016)

 Olivenölseife von Lidl Eine Bekannte hatte mir diese Seife empfohlen. Die wusste warum! Super Produkt. Spitze Hautpflege und das alles ohne Künstliche Zusätze. Wer empfindliche Haut hat solle nichts anderes ... (dietrich david, 02.8.2013)

 Rasierschaum von Yves Rocher Vom ersten Eindruck her, der Rasierschaum ist schön fettig. Der Schaumfilm reißt beim Auftragen nicht ab, und man braucht wirklich nur eine walnussgroße Portion. Die Textur dieses ... (dietrich david, 27.9.2012)

 Tannenzäpfle – Brauerei Rothaus Die Jüngeren unter uns haben heute einen anderen Slang um zu umschreiben was sie meinen. Wenn wir früher gesagt haben wir gehen in ein Glasbiergeschäft so sagen die Insider heutzutage w ... (Bert Schlikk, 11.12.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Geocon und Cairful gehen zusammen (PR-Gateway, 22.04.2024)
Software-Komplettlösungen für bundesweite Pflegeeinrichtungen - Pflegekräfte werden entlastet - Positiven Wandel in der Branche vorantreiben

BERLIN/DÜREN - "Zwei Kräfte - eine Vision" - so betiteln die beiden bisher eigenständigen Pflegesoftware-Unternehmen Geocon Software GmbH (Berlin) und Cairful GmbH (Düren/NRW) die Basis ihres anstehenden Zusammenschlusses. Zukünftig kommen dadurch alle softwareunterstützten Pflegeprozesse wie Dokumentation, Dienstplanung, Personaleinsatzsteuerung ...

 10 MTR aus Spanien in Braunschweig angekommen (PR-Gateway, 22.04.2024)
Spanische MTRA gegen Fachkräftemangel in Deutschland

Das renommierte Klinikum Braunschweig freut sich, die Ankunft von zehn MTR (Medizinische Technologen und Technologinnen für Radiologie) aus Spanien bekannt zu geben. Die hochqualifizierten Fachkräfte wurden vom deutsch-spanischen Personaldienstleister TTA Personal vermittelt und verstärken ab sofort das Team des Klinikums.



TTA Personal, das auf die Verm ...

 Haben Sie diese wichtigen Nährstoffe zuhause griffbereit? (PR-Gateway, 22.04.2024)
Dr. Hall informiert: Die neue, moderne Hausapotheke enthält wichtige Nahrungsergänzungsmittel

Wer hätte das gedacht? "Mehr als zwei Drittel aller Menschen in Deutschland nehmen wöchentlich Nahrungsergänzungsmittel zu sich." So steht es in einer Verbraucherinformation der Bundesregierung. Nahrungsergänzungsmittel sind wichtig - aber auf die Dosis kommt es an. Genau hier setzt der Gesundheits-Spezialist Dr. Hall an und bringt es auf den Punkt: "Qualität geht vor Quantität, oder gar Über ...

 KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 22.04.2024)


KI-Aktie wird zum Dr. Google-Killer - Neuer 307% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA



22.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74306/AC-2204-24.001.png


< ...

 Geräteverwaltung für die Medizintechnik bringt Ordnung ins Chaos (PR-Gateway, 22.04.2024)
Bei medizinischen Geräten wird eine wiederkehrende Prüfung und deren Dokumentation vorgeschrieben.

Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten nach MPBetreibV

Bei medizinischen Geräten wird die wiederkehrende Prüfung und deren Dokumentation vorgeschrieben.



Regelmäßiges Kontrollieren der medizintechnischen Geräte ist nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtend. Auch die elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbei ...

 SMROBOT bringt intelligenten Pool-Reinigungsroboter auf den Markt - Valor (schwertschmiedeviktor, 19.04.2024)
Unvergleichliche Reinigungsleistung mit fortschrittlicher KI-Technologie

Am 28. März 2024 stellte SMOROBOT offiziell die ValorTM -Serie intelligenter Poolreinigungsroboter (im Folgenden "Valor") vor und setzte damit einen neuen Standard in der automatisierten Poolreinigung und -pflege.

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) sind Roboter ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Die Einf ...

 KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 19.04.2024)


KI Gesundheits App besser als Google - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



19.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74297/AC-190424.001.png



...

 Kunst und Kultur in Kopenhagen im Fegefeuer der Verdammnis (PR-Gateway, 18.04.2024)
Die Börse in Kopenhagen brennt

Der Norddeutsche Rundfunk berichtet von den Flammen in Kopenhagen, die die alte Börse zeigt, wie sie durch Feuerwehrmänner und -frauen gerettet wird. Wenigstens, dass was noch zu retten ist. Kultur und Geschichte durch eine unbekannte Brandsache zerstört. Doch die Feuerwehrmänner folgen ihrem Auftrag: Rett ...

 Tierheim Tierfutter hat schon 1.951.844 Näpfe gefüllt (PR-Gateway, 18.04.2024)
Dramatische Situation in den Tierheimen!

TIERHEIM TIERFUTTER

Dramatische Situation in den Tierheimen und Tierschutzorganisationen in Europa.

Tötungsstationen sind Allgegenwärtig und der Hunger groß



Der Gründer und Inhaber von Tierheim Tierfutter Herr Stefan Haid berichtet:

Uns war schon immer klar, dass es die Straßenhunde im Ausland sehr schwer haben. Als jedoch vor kurzer Zeit ein Unternehmer mit der Frage, ob er über uns Tierfutter für ...

 Fraunhofer IGD: KI-Lösungen synthetisch anlernen - Trainingsdaten generieren leicht gemacht (PR-Gateway, 18.04.2024)


Technologien auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) benötigen Trainingsdaten - sie sind maßgeblich für den Erfolg. Diese zügig und in ausreichender Stückzahl zu generieren, stellt Anwender in der verarbeitenden Industrie vor Herausforderungen. Das Fraunhofer IGD arbeitet daher mit synthetisch erzeugten Trainingsdaten. Schneller, unkomplizierter und wirtschaftlicher schaffen die Forschenden so die Grundlage für Maschinelles Lernen und eine automatisierte Bauteilkontrolle.



Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar