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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Wird Deutschland jetzt Fahrradland?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 20. Juni 2019 @ 11:08:28 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten über die Pläne des Verkehrsministers

Der Bundesverkehrsminister hat angekündigt, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ändern, um das Fahrradfahren für alle sicherer zu machen. Dazu besteht auch Anlass, denn laut Statistischem Bundesamt verloren 382 Radfahrer 2017 im Straßenverkehr ihr Leben. Die vorläufigen Zahlen für 2018 sprechen sogar von mindestens 50 Toten mehr. Welche Änderungen der StVO das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im einzelnen plant, erläutern ARAG Experten.

Mindestabstand beim Überholen

Bisher schreibt die StVO in § 5 Abs. 4 S. 2 lediglich vor, dass Autofahrer einen "ausreichenden" Abstand einhalten müssen, wenn sie überholen wollen. Diese vage Aussage ist offenbar nicht ausreichend und soll präzisiert werden. Die Pläne sehen vor, dass innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern vorgeschrieben wird, außerhalb geschlossener Ortschaften sollen es zwei Meter sein. Auf Straßenabschnitten, die für diesen Mindestabstand zu eng sind, sollen die Bundesländer sogar ein komplettes Radler-Überholverbot anordnen können. Dazu soll ein neues Verkehrszeichen eingeführt werden.

Lkw: Rechtsabbiegen im Schritttempo

Wenn Lastkraftwagen rechts abbiegen, kann es schnell passieren, dass die Fahrer einen neben sich befindlichen Radler übersehen. Das führt besonders im Stadtverkehr immer wieder zu schweren Unfällen, denn gegen einen Lkw, der plötzlich nach rechts zieht, haben Radfahrer kaum eine Chance. Innerorts sollen Lkw daher nur noch mit einer Geschwindigkeit von sieben bis höchstens elf Stundenkilometer - also Schrittgeschwindigkeit - abbiegen dürfen. Im Gegensatz dazu wird das Rechtsabbiegen für Radler erleichtert. Der "Grüne Pfeil", der Autofahrern vorsichtiges Rechtsabbiegen an roten Ampeln gestattet, soll künftig auch für Fahrräder auf dem Radweg gelten. Außerdem soll es einen ganz neuen "Grünen Pfeil" geben, der ausschließlich für Radfahrer gilt.

Halteverbot auf Radschutzstreifen

Ein Radschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und mit einer dünnen, unterbrochenen Linie sowie dem Piktogramm eines Fahrrades gekennzeichnet. Wer hier sein Auto abstellt, gefährdet die Radfahrer massiv. Trotzdem ist es bisher erlaubt, mit Kraftfahrzeugen bis zu drei Minuten dort zu halten. Es gilt lediglich ein Parkverbot. Damit soll nach Plänen des BMVI in Zukunft Schluss sein. Es gilt dann ein absolutes Halteverbot auf Radschutzstreifen.

Einbahnstraßen

Kommunen können schon jetzt Einbahnstraßen für den Radverkehr freigeben. Zukünftig sollen die Verfahren allerdings erleichtert werden, die es Kommunen erlauben, Einbahnstraßen in Gegenrichtung freizugeben. Unter dem blauen Einbahnstraßenschild hängt in diesem Fall das Fahrradsymbol mit den zwei Pfeilen. So wissen Autofahrer, dass ihnen auf dieser Straße Radler entgegenkommen können. Radler erkennen die freigegebene Einbahnstraße am anderen Ende an dem Symbol "Radfahrer frei" unter dem roten Verbotsschild für Kraftfahrzeuge.

Fahrradzonen

Behörden sollen bald sogar ganz neue Fahrradzonen einrichten können. Dort sollen dann ähnliche Regeln herrschen wie auf Fahrradstraßen. Radler genießen hier Vorrang und Lastenfahrrädern sollen eigene Parkflächen und Ladezonen zur Verfügung stehen.

Parken vor Kreuzungen

Beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll zum Beginn der Eckausrundung ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden müssen, wenn ein Radweg vorhanden ist. So soll die freie Sicht zwischen Radweg und Fahrbahn gewährleistet werden.

Nebeneinander radeln

Das ist bisher grundsätzlich verboten, es sei denn, es werden keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert. In Zukunft soll es in der StVO genau andersherum geregelt werden: Radfahrer sollen nebeneinander fahren dürfen, sofern der Verkehr durch das Nebeneinanderradeln nicht beeinträchtigt wird.

Wann kommen die Änderungen?

Das BMVI kann die Neuregelungen nicht ohne Zustimmung des Bundestages beschließen. Außerdem sollen laut ARAG Experten Verwaltungsvorschriften und das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden. Es wird also sicher noch bis 2020 dauern, bis aus den Plänen greifbare Verbesserungen für Radfahrer werden.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über die Pläne des Verkehrsministers

Der Bundesverkehrsminister hat angekündigt, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ändern, um das Fahrradfahren für alle sicherer zu machen. Dazu besteht auch Anlass, denn laut Statistischem Bundesamt verloren 382 Radfahrer 2017 im Straßenverkehr ihr Leben. Die vorläufigen Zahlen für 2018 sprechen sogar von mindestens 50 Toten mehr. Welche Änderungen der StVO das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im einzelnen plant, erläutern ARAG Experten.

Mindestabstand beim Überholen

Bisher schreibt die StVO in § 5 Abs. 4 S. 2 lediglich vor, dass Autofahrer einen "ausreichenden" Abstand einhalten müssen, wenn sie überholen wollen. Diese vage Aussage ist offenbar nicht ausreichend und soll präzisiert werden. Die Pläne sehen vor, dass innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern vorgeschrieben wird, außerhalb geschlossener Ortschaften sollen es zwei Meter sein. Auf Straßenabschnitten, die für diesen Mindestabstand zu eng sind, sollen die Bundesländer sogar ein komplettes Radler-Überholverbot anordnen können. Dazu soll ein neues Verkehrszeichen eingeführt werden.

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Halteverbot auf Radschutzstreifen

Ein Radschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und mit einer dünnen, unterbrochenen Linie sowie dem Piktogramm eines Fahrrades gekennzeichnet. Wer hier sein Auto abstellt, gefährdet die Radfahrer massiv. Trotzdem ist es bisher erlaubt, mit Kraftfahrzeugen bis zu drei Minuten dort zu halten. Es gilt lediglich ein Parkverbot. Damit soll nach Plänen des BMVI in Zukunft Schluss sein. Es gilt dann ein absolutes Halteverbot auf Radschutzstreifen.

Einbahnstraßen

Kommunen können schon jetzt Einbahnstraßen für den Radverkehr freigeben. Zukünftig sollen die Verfahren allerdings erleichtert werden, die es Kommunen erlauben, Einbahnstraßen in Gegenrichtung freizugeben. Unter dem blauen Einbahnstraßenschild hängt in diesem Fall das Fahrradsymbol mit den zwei Pfeilen. So wissen Autofahrer, dass ihnen auf dieser Straße Radler entgegenkommen können. Radler erkennen die freigegebene Einbahnstraße am anderen Ende an dem Symbol "Radfahrer frei" unter dem roten Verbotsschild für Kraftfahrzeuge.

Fahrradzonen

Behörden sollen bald sogar ganz neue Fahrradzonen einrichten können. Dort sollen dann ähnliche Regeln herrschen wie auf Fahrradstraßen. Radler genießen hier Vorrang und Lastenfahrrädern sollen eigene Parkflächen und Ladezonen zur Verfügung stehen.

Parken vor Kreuzungen

Beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll zum Beginn der Eckausrundung ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden müssen, wenn ein Radweg vorhanden ist. So soll die freie Sicht zwischen Radweg und Fahrbahn gewährleistet werden.

Nebeneinander radeln

Das ist bisher grundsätzlich verboten, es sei denn, es werden keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert. In Zukunft soll es in der StVO genau andersherum geregelt werden: Radfahrer sollen nebeneinander fahren dürfen, sofern der Verkehr durch das Nebeneinanderradeln nicht beeinträchtigt wird.

Wann kommen die Änderungen?

Das BMVI kann die Neuregelungen nicht ohne Zustimmung des Bundestages beschließen. Außerdem sollen laut ARAG Experten Verwaltungsvorschriften und das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden. Es wird also sicher noch bis 2020 dauern, bis aus den Plänen greifbare Verbesserungen für Radfahrer werden.

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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
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