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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Hitzefrei - nicht für alle Schüler

Veröffentlicht am Montag, dem 24. Juni 2019 @ 15:56:57 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten nennen Fakten zum Thema Hitzefrei an Schulen

Manchmal ist es einfach zu heiß, um komplizierte Mathegleichungen zu lösen oder eine von Ciceros Reden aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen. Der einzige Ausweg heißt dann: "Hitzefrei". Doch längst nicht alle Schüler profitieren davon, denn viele Pennäler müssen trotz hoher Temperaturen in der Schule bleiben. Darüber hinaus entscheidet meist jede Schulleitung individuell, ob Hitzefrei gegeben wird. Denn eine verbindliche Regelung gibt es nicht - zu viele unterschiedliche Schulformen haben ihre ganz eigenen Richtlinien. Die ARAG Experten erläutern die Fakten.

Kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz

In manchen Bundesländern geben die Schulvorschriften die Richtlinien für Hitzefrei vor. In anderen Bundesländern entscheidet jede Schulleitung selbst, wie sie mit extremen Witterungsverhältnissen umgeht. Schließlich kann die Temperatur je nach Bauart und Lage der Schule variieren, so dass hier individuell entschieden werden sollte. Es muss nach Auskunft der ARAG Experten auch nicht immer Hitzefrei sein, sondern kann eine Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder nach draußen in den Schatten bedeuten.

Hier geben die Bundesländer den Ton an

In Bremen beispielsweise darf die Schulleitung ab 25 °C im Schulgebäude den Unterricht für beendet erklären. Voraussetzung ist, dass die Temperatur in einem schattigen Raum gemessen wurde. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt ein Erlass des Bildungsministeriums vor, dass es mehr als 27 °C sein müssen. Schüler der Klassen zehn bis zwölf bekommen nur Hitzefrei, wenn eine gesundheitliche Schädigung droht. Ansonsten müssen sie weiterbüffeln. Immerhin: Der Erlass empfiehlt auch, dass möglichst keine Klassenarbeiten in Zeiten großer Hitze geschrieben werden sollen. Grundschüler und die Jahrgänge fünf und sechs dürfen in NRW nur vorzeitig nach Hause gehen, wenn es vorher mit den Eltern abgesprochen wurde. In Sachsen-Anhalt darf der Unterricht ausfallen, wenn die Raumtemperatur um 11 Uhr mehr als 26 °C beträgt. In Ausnahmefällen dürfen auch ältere Schüler der Jahrgänge elf und zwölf nach Hause gehen. In Berlin hingegen ist kein Hitzefrei mehr vorgesehen. Hier werden Lehrer dazu angehalten, den Unterricht an kühle Orte zu verlegen.

Hier entscheiden die Schulleiter

In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist es allein den Schulleitern überlassen, ihren Schülern Hitzefrei zu geben. Es gibt keine Temperaturvorgaben. Aber auch hier gilt, dass beispielsweise in Ganztags- und Grundschulen die Eltern vorher informiert werden müssen, dass der Unterricht vorzeitig endet.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten nennen Fakten zum Thema Hitzefrei an Schulen

Manchmal ist es einfach zu heiß, um komplizierte Mathegleichungen zu lösen oder eine von Ciceros Reden aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen. Der einzige Ausweg heißt dann: "Hitzefrei". Doch längst nicht alle Schüler profitieren davon, denn viele Pennäler müssen trotz hoher Temperaturen in der Schule bleiben. Darüber hinaus entscheidet meist jede Schulleitung individuell, ob Hitzefrei gegeben wird. Denn eine verbindliche Regelung gibt es nicht - zu viele unterschiedliche Schulformen haben ihre ganz eigenen Richtlinien. Die ARAG Experten erläutern die Fakten.

Kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz

In manchen Bundesländern geben die Schulvorschriften die Richtlinien für Hitzefrei vor. In anderen Bundesländern entscheidet jede Schulleitung selbst, wie sie mit extremen Witterungsverhältnissen umgeht. Schließlich kann die Temperatur je nach Bauart und Lage der Schule variieren, so dass hier individuell entschieden werden sollte. Es muss nach Auskunft der ARAG Experten auch nicht immer Hitzefrei sein, sondern kann eine Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder nach draußen in den Schatten bedeuten.

Hier geben die Bundesländer den Ton an

In Bremen beispielsweise darf die Schulleitung ab 25 °C im Schulgebäude den Unterricht für beendet erklären. Voraussetzung ist, dass die Temperatur in einem schattigen Raum gemessen wurde. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt ein Erlass des Bildungsministeriums vor, dass es mehr als 27 °C sein müssen. Schüler der Klassen zehn bis zwölf bekommen nur Hitzefrei, wenn eine gesundheitliche Schädigung droht. Ansonsten müssen sie weiterbüffeln. Immerhin: Der Erlass empfiehlt auch, dass möglichst keine Klassenarbeiten in Zeiten großer Hitze geschrieben werden sollen. Grundschüler und die Jahrgänge fünf und sechs dürfen in NRW nur vorzeitig nach Hause gehen, wenn es vorher mit den Eltern abgesprochen wurde. In Sachsen-Anhalt darf der Unterricht ausfallen, wenn die Raumtemperatur um 11 Uhr mehr als 26 °C beträgt. In Ausnahmefällen dürfen auch ältere Schüler der Jahrgänge elf und zwölf nach Hause gehen. In Berlin hingegen ist kein Hitzefrei mehr vorgesehen. Hier werden Lehrer dazu angehalten, den Unterricht an kühle Orte zu verlegen.

Hier entscheiden die Schulleiter

In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist es allein den Schulleitern überlassen, ihren Schülern Hitzefrei zu geben. Es gibt keine Temperaturvorgaben. Aber auch hier gilt, dass beispielsweise in Ganztags- und Grundschulen die Eltern vorher informiert werden müssen, dass der Unterricht vorzeitig endet.

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