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Eine Geldbuße je Fahrzeug ist wegen Verstoß gegen die Genehmigungsvorschriften zulässig:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Bis zu 5.000 Euro je manipuliertem Fahrzeug: Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller für rechtlich zulässig!

Veröffentlicht am Freitag, dem 12. Oktober 2018 @ 09:01:19 auf Deutsche-Politik-News.de

(2.009 Leser, 1 Kommentar, 41 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 5,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zu Bußgeldern gegen Autohersteller:

Düsseldorf (ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale Abschalteinrichtungen zu sanktionieren.

Das geht aus einem internen Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.

Experten sehen darin die rechtliche Möglichkeit, Hersteller zu technischen Nachrüstungen zu bewegen.

So wird in dem Vermerk sinngemäß argumentiert, dass eine Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen wurde.

Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden.

In dem Dokument des Ministeriums heißt es dazu: "Eine solche Abweichung kann bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen."

Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk "im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer Abschalteinrichtung erfüllt sein kann".

Die Bußgeldhöhe wird mit 2000 Euro und bei "gewerbsmäßigem Feilbieten" mit 5000 Euro je Fahrzeug angegeben.

Der Umweltrechtsexperte Martin Führ von der Hochschule Darmstadt sieht darin einen Beleg, dass es rechtliche Möglichkeiten für das Vorgehen gegen die Hersteller gibt.

"Diese Bußgelder können rechtlich einwandfrei je Fahrzeug verlangt werden, das manipuliert wurde, unabhängig von möglicherweise bereits erfolgten Software-Updates", sagte Führ.

Das von Bundesministern vielfach geäußerte Argument, dass man keine rechtlichen Möglichkeiten habe, technische Nachrüstungen durchzusetzen, sei damit hinfällig.

Führ ist Rechtsprofessor an der Hochschule Darmstadt und wurde vom Deutschen Bundestag auch als Sachverständiger für den einstigen Abgas-Untersuchungsausschuss bestellt.

Am Mittwoch hatte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante Infos & News zum Thema "Kaufrecht" gibt es hier zu lesen.)

(Weitere interessante Videos zum Thema "Kaufrecht" können hier zu sehen.)

(Weitere interessante Videos zum Thema "Auto-Kartell- / Diesel-Skandal" können hier angesehen werden.)

(Eine Themenseite "Diesel" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "Abgasskandal" gibt es hier.)

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Stattdessen sollen es Kaufanreize für umweltfreundliche Wagen und Nachrüstungen geben"




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(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.08.2017):

Zitat: "Die EU schreibt abschreckende Sanktionen gegen Autohersteller vor, die Schummelsoftware einsetzen.

Doch Minister Dobrindt lehnt abschreckende Bußgelder ab."




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Zitat: "Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Volkswagen in der Diesel-Affäre ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro aufgebrummt.

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Zitat: "Aus der Politik kommen Forderungen, den Konzern notfalls hohe Bußgelder aufzubrummen, sollten sie die Auto-Emissionen nicht weiter senken."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/30621/4084588, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zu Bußgeldern gegen Autohersteller:

Düsseldorf (ots) - Beamte des Bundesverkehrsministeriums haben Bußgelder gegen Autohersteller in Höhe von bis zu 5000 Euro je manipuliertem Fahrzeug für rechtlich zulässig erklärt, um illegale Abschalteinrichtungen zu sanktionieren.

Das geht aus einem internen Vermerk vom vergangenen Juni hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.

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Am Mittwoch hatte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärt, dass man vorerst keine Bußgelder androhen wolle.

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D-P-N: Es wird Zeit, dass die Bundesregierung die Autofahrer und nicht mehr die Autoindustrie schützt!

Artikel-Titel: Top News: Bis zu 5.000 Euro je manipuliertem Fahrzeug: Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller für rechtlich zulässig!

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Bis zu 5.000 Euro je manipuliertem Fahrzeug: Beamte im Bundesverkehrsministerium erklären Bußgelder gegen Autohersteller für rechtlich zulässig! (Punkte: 1)
Von HannesW am Freitag, dem 12. Oktober 2018 @ 17:03:15
(Userinfo | Persönliche Mitteilung an den Kommentator schicken)


Und seit wann ist das bekannt?
Und was hat der Bundesverkehrsminister in der Zeit unternommen?
In den USA sind Milliardenzahlungen fällig und hier weigert sich die Autoindustrie die Fahrzeuge nach zurüsten?
Die andere Seite der Medaille wäre natürlich, würde Herr Bundesverkehrsminister Herr Andreas Scheuer etwas gegen die Autoindustrie unternehmen bekäme seine Partei keine Großspenden der Autoindustrie mehr.
Es ist schon verzwickt in dieser Welt !




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