News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

Das Bundesamt als Hüter der Verfassung bricht selbst das geltende Recht:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 28. Februar 2019 @ 10:01:08 auf Deutsche-Politik-News.de

(2.096 Leser, 1 Kommentar, 6 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 5,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

Pressekontakt:

presse@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland

Schillstraße 9 / 10785 Berlin

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "AfD" gibt es hier.)

(Parteien-News zur "AfD" sind hier nachzulesen.)

(News & Infos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. «Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen «stigmatisierenden Charakter». Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig». Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle «seinen Schlapphut nehmen und abdanken». Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: «Das muss der Innenminister entscheiden.»

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: «Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.» Damit sei die «politisch motivierte Instrumentalisierung» des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als «Prüffall» einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: «Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen.»

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Nachwuchsorganisation «Junge Alternative», hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als «Verdachtsfall».

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den «Flügel» des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke:«Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung.» Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe «auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, «dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind». Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: «Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.»"




Epoch Times Deutsch / AfD greift Verfassungsschutz nach erfolgreichem Eilantrag vor Gericht an
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

Pressekontakt:

presse@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland

Schillstraße 9 / 10785 Berlin

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "AfD" gibt es hier.)

(Parteien-News zur "AfD" sind hier nachzulesen.)

(News & Infos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. «Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen «stigmatisierenden Charakter». Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig». Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle «seinen Schlapphut nehmen und abdanken». Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: «Das muss der Innenminister entscheiden.»

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: «Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.» Damit sei die «politisch motivierte Instrumentalisierung» des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als «Prüffall» einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: «Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen.»

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Nachwuchsorganisation «Junge Alternative», hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als «Verdachtsfall».

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den «Flügel» des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke:«Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung.» Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe «auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, «dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind». Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: «Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.»"




Epoch Times Deutsch / AfD greift Verfassungsschutz nach erfolgreichem Eilantrag vor Gericht an
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


D-P-N: Diskreditierung an Stelle inhaltlicher Auseinandersetzung ist selten nachhaltig!

Artikel-Titel: Top News: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PressePortal.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Top News: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!" | Anmelden oder Einloggen | 1 Kommentar | Diskussion durchsuchen
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen! (Punkte: 1)
Von Dora39 am Montag, dem 04. März 2019 @ 14:22:12
(Userinfo | Persönliche Mitteilung an den Kommentator schicken)


Von einem Verfassungsschutz erwartet man, dass es sich in der Wortwahl zu Themen genau auskennt. Der Bürger nimmt genau war welche Worte die Legislative und in diesem Fall die Exekutive benutzt um eine Sachlage zu beschreiben. 
Das Wort „Prüffall“ kommt einer Vorverurteilung gleich.
Wobei man sagen muss, unter Hans-Georg Maaßen wäre das nicht passiert.
Der wusste sich sehr genau zu artikulieren.
Es gab einmal die Bezeichnung die sieben freien Künste, sie unterteilten sich in das Trivium und das Quadrivium. 
Zum Trivium zählte man Grammatik, Rhetorik und Dialektik.
In dem Fall ist dem Verwaltungsgericht die Rhetorik und damit die richtige Wortwahl völlig abhanden gekommen.
Der Verfassungsschutz hat sich mit seiner Wortwahl auf BILD-Niveau herab begeben, und sich dadurch ins Abseits gestellt.



Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Alfa Romeo Giulia Coupé - Zukunftsaussicht (2019)

Alfa Romeo Giulia Coupé - Zukunftsaussicht (2019)
Volvo S60 (2018) Details / Erklärung

Volvo S60 (2018) Details / Erklärung
Auf den Spuren von Casanova in Venedig | DW Deutsch

Auf den Spuren von Casanova in Venedig | DW Deutsch

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Bundesligafussball-Mainz-05-Werder Bremen ...

Deutschland-Botanischer-Garten-Leipzig-20 ...

SEA-LIFE-Berlin-Unterwasserwelt-2016-1608 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Worauf warten Sie - ran an die Bücher! (Kummer, 29.03.2024)
Falls Sie auf der Suche nach neuen Büchern sind, kommen hier tolle Tipps. Worauf warten Sie noch? Ran an die Bücher.

Sinfonie der Herzen (Alles wird gut ..., Band 5)
Wohl dem, der wahre Freunde hat, die immer zu ihm stehen und für ihn da sind. Christine, Oliver, Lydia und Jutta haben erst beim zweiten Anlauf ihr Glück gefunden und auch nur, weil sich ihre langjährige Freundschaft bewährt hat. Die negativen Einflüsse, denen sie jahrelang ausgesetzt waren, konnten sie unterde ...

 Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 28.03.2024)


Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Hot Stock nach 46.993% mit Patriot Battery Metals



28.03.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74081/AC-280324.001.png




 Klimawandel und Gesundheitsrisiken: Maßnahmen zur Anpassung und Vorsorge (PR-Gateway, 28.03.2024)
Bioresonanz-Redaktion erläutert, wie Hitzewellen die Gesundheit bedrohen und was getan werden kann

Lindenberg, 28. März 2024. Der Klimawandel zeigt seine Folgen: Häufige Extremwetterlagen, hohe Temperaturen, Hitzetote, Wassermangel, Dürre und Waldbrände bedrohen die Gesundheit.



Besonders gefährdet sind Säuglinge, ältere Menschen und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenleiden oder Diabetes. Klimaschutzmaßnahmen, wie das Verringern von Feinstaub und Treib ...

 Neue hyperbare (HBOT) Mehrplatzkammer von X4Oxygen.de (PR-Gateway, 28.03.2024)


Der größte deutsche Hersteller für hyperbare Sauerstoffkommern, X4Oxgen hat eine neue Mehrplatzkammer-Lösung für die hyperbare Sauerstoff-Therapie vorgestellt. Dieses neuartige modulare System besteht aus zwei Modulhäften mit einer Breite von 76cm und ermöglicht den Transport durch Türen und vereinfacht damit die Verbringung und Endmontage Vorort.

Die geräumige Kammer erlaubt die gleichzeitige Anwendung von bis zu 4 Personen sitzend oder zwei Personen liegend.

Der B ...

 Klima-Campus Lichtenau erhält Auszeichnung vom Wirtschaftsministerium (PR-Gateway, 28.03.2024)
Die integrierte Gebäudeautomations-Lösung realisierte Priva-Partnerunternehmen Hubert Niewels GmbH, Bad Lippspringe

Priva-Pressemitteilung Klima-Campus-Auszeichnung

Tönisvorst, 27.03.2024: Im Rahmen einer Feierstunde zeichnete das Land Nordrhein-Westfalen am 1. März 2024 besonders energieeffiziente Nichtwohngebäude als Vorzeigeprojekte aus. Wir ...

 Keine lange Suche mehr: Automatische Lokalisierung von Objekten durch proMExS IPS von Sack EDV-Systeme (PR-Gateway, 28.03.2024)
Tool von MES-Anbieter kombiniert präzise Positionsbestimmung mit effizientem Lagermanagement

Schwäbisch Hall, 28. März 2024 - Eine alltägliche Situation in Fertigungsumgebungen: Ein Arbeitsgang ist beendet und die angearbeiteten Teile werden nicht zum nächsten Bearbeitungsplatz transportiert, sondern wahllos in einer Gitterbox an einem beliebigen Platz zwischengelagert. Zeitraubende Suchaktionen und unerwünschte Maschinenstillstände sind die Folge. Die Sack EDV-Systeme GmbH (
 
Randstad engagiert sich für eine weltoffene Gesellschaft (PR-Gateway, 28.03.2024)
Neues Unternehmensnetzwerk "Vielfalt ist Zukunft"

Mit dem neu gegründeten Unternehmensnetzwerk "Vielfalt ist Zukunft" setzen sich Randstad Deutschland, IKEA, Generali und weitere Initiatoren sowie die Stiftung gegen Rassismus und ProjectTogether für eine aktive Gestaltung der deutschen Einwanderungs- und Integrationspolitik ein.



Eschborn, März 2024 - Am 22. März veröffentlichte das neue Unternehmensnetzwerk im Rahmen einer parlamentarischen Veranstaltung im Bundest ...

 Sparkassen DirektVersicherung ist Unternehmen des Jahres 2024 (PR-Gateway, 28.03.2024)
Volle Punktzahl im Gesamtranking / Focus Money bescheinigt Spitzenposition / 3-S-Konzept überzeugt Kundschaft

Düsseldorf, März 2024. Die Sparkassen DirektVersicherung ist mit den besten Voraussetzungen in das Jahr 2024 gestartet. Focus Money und Deutschland Test haben dem Direktversicherer die Auszeichnung "Unternehmen des Jahres" verliehen. "Wir haben bereits im vergangenen Jahr in mehreren unabhängigen Studien besonders gut abgeschnitten, wurden beispielsweise Preis-Sieger 2023 und ...

 ARCOTEL Hotels: Green Key-Siegel für alle 11 Häuser (PR-Gateway, 27.03.2024)
Internationale Zertifizierung für hervorragende Nachhaltigkeitsstandards

ARCOTEL-NachhaltigkeitWien, 27. März 2024 Nachhaltiges Reisen liegt im Trend und wird zunehmend zum Buchungsfaktor für Reisende. Bei ARCOTEL wird der Umweltgedanke seit jeher ehrlich gelebt. Das hat die Hotelgruppe aus Wien jetzt auch von unabhängiger Seite bestätigt bekommen: Alle aktuell 11 ARCOTEL Hotels in Deutschland und Österreich sind v ...

 Die Experten von Vilter Solar bieten einen Einblick in die neuesten Solartrends (PR-Gateway, 27.03.2024)
Das Vilter Solar Team berichtet über die neusten Trends in der Branche

Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft treiben politische Entscheidungsträger und Marktakteure gleichermaßen die Forschung und Entwicklung im Solarbereich voran, erklären die Experten des Unternehmens Vilter Solar. Neue Materialien und Herstellungsprozesse versprechen eine weitere Reduktion der Produktionskosten sowie eine Erhöhung der Lebensdauer von Solarpa ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 5
Stimmen: 6


Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Skandale
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Skandale:
VW-Kunden verklagen die Bundesrepublik Deutschland: Die anstehenden Staatshaftungsklagen signalisieren, dass das Recht nicht nur gilt, sondern auch durchgesetzt wird!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!