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Steuerliche Abschreibung der Solaranlage

Datum: Donnerstag, der 13. Mai 2010 @ 16:14:18 Thema: Deutsche Politik Infos

Durch Inbetriebnahme einer Solaranlage kommt ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zustande über die Lieferung von Strom. Die "Energieeinspeisung" stellt dabei in vielen Fällen ein Gewerbe dar und unterliegt daher eigentlich der Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer wird der erwirtschaftete Ertrag, als auch auch das aufgewendete Kapital besteuert. Die ist bei kleineren Anlagen aber nicht relevant.

Bei einer privat geführten Solaranlage muss kein Gewerbe angemeldet werden, daher entsteht auch keine Gewerbesteuerpflicht. Durch lineare Abschreibungen können die Investitionskosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Diese Abschreibung hat eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anschluss an das Stromnetz. Daraus ergibt sich für die Solaranlage eine AfA von 5% pro Jahr.
Die Mehrwertsteuer wird in diesen Fällen vom Finanzamt zurück erstattet.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt.
Die Einnahmen sind wesentlich geringer, da es sich Anfangs nur um die Vergütung für die Stromeinspeisung handelt. Bei den Ausgaben werden Zählermiete, Wartungskosten, Versicherungsbeiträge und Schuldzinsen für ein dafür angewendetes Darlehen berücksichtigt.

Solaranlagen werden im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einem Zuschuss gefördert. Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist dabei von großem Nutzen.

Durch Inbetriebnahme einer Solaranlage kommt ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zustande über die Lieferung von Strom. Die "Energieeinspeisung" stellt dabei in vielen Fällen ein Gewerbe dar und unterliegt daher eigentlich der Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer wird der erwirtschaftete Ertrag, als auch auch das aufgewendete Kapital besteuert. Die ist bei kleineren Anlagen aber nicht relevant.

Bei einer privat geführten Solaranlage muss kein Gewerbe angemeldet werden, daher entsteht auch keine Gewerbesteuerpflicht. Durch lineare Abschreibungen können die Investitionskosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Diese Abschreibung hat eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Anschluss an das Stromnetz. Daraus ergibt sich für die Solaranlage eine AfA von 5% pro Jahr.
Die Mehrwertsteuer wird in diesen Fällen vom Finanzamt zurück erstattet.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt.
Die Einnahmen sind wesentlich geringer, da es sich Anfangs nur um die Vergütung für die Stromeinspeisung handelt. Bei den Ausgaben werden Zählermiete, Wartungskosten, Versicherungsbeiträge und Schuldzinsen für ein dafür angewendetes Darlehen berücksichtigt.

Solaranlagen werden im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einem Zuschuss gefördert. Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist dabei von großem Nutzen.





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