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Als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln

Datum: Montag, der 15. Oktober 2012 @ 16:22:49 Thema: Deutsche Politik Infos

Einige Versichertengruppen haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Zu ihnen gehören Selbständige und Freiberufler, Beamte aber auch Studenten. Für Angestellte besteht diese Wahl erst nach Erfüllung einiger Voraussetzungen.

Die Versicherungspflichtgrenze als Hürde für den PKV Wechsel
Grundsätzlich gilt es als Angestellter mit seinem Bruttogehalt die Versicherungspflicht, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, dauerhaft zu überschreiten. Momentan liegt diese bei 50.850 Euro pro Jahr, das entspricht einem monatlichen Gehalt von 4.238 Euro. Wer 2013 den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) plant bzw. in dieser bleiben möchte, muss ein Jahreseinkommen von über 52.200 Euro erwirtschaften.

Zum Bruttoeinkommen zählen dabei nur regelmäßige Gehaltsbestandteile. Damit sind neben dem „normalen“ Gehalt auch regelmäßig gezahlte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch vermögenswirksame Leistungen. Nicht dazu zählen etwaige Bonuszahlungen oder einmalig geleistete Sonderzahlungen.

Mehr dazu hier

Wann darf ein Angestellter in die PKV wechseln
Wer als Angestellter bei Berufsbeginn in die PKV wechseln möchte, kann dies ohne weiteres tun, wenn sein Arbeitsentgelt über der JAEG liegt. Eine Wartefrist nach der Ausbildung oder dem Studium ist damit also nicht nötig.

Verdient man als Angestellter bereits über der Versicherungspflichtgrenze und ist damit schon versicherungsfrei, kann man zu jedem Zeitpunkt den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vornehmen. Lediglich die Kündigungsfrist wäre einzuhalten. Diese liegt bei zwei Monaten jeweils zum Monatsende.

Für alle anderen Angestellten gilt, überschreitet man erstmalig die Gehaltsgrenze, wird man zum Ende des Jahres versicherungsfrei. Ein Wechsel in die PKV ist dann zum 01. Januar des folgenden Jahres möglich. Das heißt, es ist nicht erforderlich, dass man bereits über einen längeren Zeitraum ein Gehalt oberhalb der JAEG verdient hat. Wichtig ist nur, dass es voraussichtlich weiterhin die Grenze überschreiten wird.

Mehr dazu hier

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Oliver Sünwoldt
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin

pkv-org@gmx.de

www.private-krankenkassen.org


Einige Versichertengruppen haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Zu ihnen gehören Selbständige und Freiberufler, Beamte aber auch Studenten. Für Angestellte besteht diese Wahl erst nach Erfüllung einiger Voraussetzungen.

Die Versicherungspflichtgrenze als Hürde für den PKV Wechsel
Grundsätzlich gilt es als Angestellter mit seinem Bruttogehalt die Versicherungspflicht, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, dauerhaft zu überschreiten. Momentan liegt diese bei 50.850 Euro pro Jahr, das entspricht einem monatlichen Gehalt von 4.238 Euro. Wer 2013 den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) plant bzw. in dieser bleiben möchte, muss ein Jahreseinkommen von über 52.200 Euro erwirtschaften.

Zum Bruttoeinkommen zählen dabei nur regelmäßige Gehaltsbestandteile. Damit sind neben dem „normalen“ Gehalt auch regelmäßig gezahlte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch vermögenswirksame Leistungen. Nicht dazu zählen etwaige Bonuszahlungen oder einmalig geleistete Sonderzahlungen.

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Wann darf ein Angestellter in die PKV wechseln
Wer als Angestellter bei Berufsbeginn in die PKV wechseln möchte, kann dies ohne weiteres tun, wenn sein Arbeitsentgelt über der JAEG liegt. Eine Wartefrist nach der Ausbildung oder dem Studium ist damit also nicht nötig.

Verdient man als Angestellter bereits über der Versicherungspflichtgrenze und ist damit schon versicherungsfrei, kann man zu jedem Zeitpunkt den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vornehmen. Lediglich die Kündigungsfrist wäre einzuhalten. Diese liegt bei zwei Monaten jeweils zum Monatsende.

Für alle anderen Angestellten gilt, überschreitet man erstmalig die Gehaltsgrenze, wird man zum Ende des Jahres versicherungsfrei. Ein Wechsel in die PKV ist dann zum 01. Januar des folgenden Jahres möglich. Das heißt, es ist nicht erforderlich, dass man bereits über einen längeren Zeitraum ein Gehalt oberhalb der JAEG verdient hat. Wichtig ist nur, dass es voraussichtlich weiterhin die Grenze überschreiten wird.

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