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RA-Horrion: Schuldner muss Obliegenheitsverstoß glaubhaft machen. - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt

Datum: Mittwoch, der 19. Mai 2010 @ 08:21:41 Thema: Deutsche Politik Infos

Schuldner muss glaubhaft machen, dass ein Obliegenheitsverstoß unverschuldet war - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz

Der Schuldner ist verpflichtet, sich von der Verschuldensvermutung der Obliegenheitsverletzung nach § 296 I Nr. 1 InsO durch Glaubhaftmachung zu entlasten. (BGH, Beschluss vom 03.12.2009, Az. IX ZB 247/08)

Sachverhalt Insolvenzrecht Chemnitz

Schuldner S geht in Insolvenz und beantragt Restschuldbefreiung. Er arbeitet als Geschäftsführer einer GmbH mit EUR 1.376,77 brutto. Der Nettoverdienst ist exakt der Pfändungsfreibetrag. Der zweite Geschäftsführer mit demselben Vertrag verdient brutto EUR 2.226,72. Gläubiger G beantragt daher Versagung der Restschuldbefreiung, das Insolvenzgericht lehnt die Restschuldbefreiung ab. Beschwerde und Rechtsbeschwerde des Schuldners bleiben ohne Erfolg.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Chemnitz

Gemäß § 296 I S. 1, letzter Halbsatz InsO muss sich der Schuldner von dem vermuteten Verschulden einer Obliegenheitsverletzung entlasten. Das Gesetz legt eine Verschuldensvermutung zugrunde. Dieser Entlastungsbeweis ist dem Schuldner nicht gelungen.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Chemnitz

"Vorliegend spricht alles für eine geplante Gestaltung des Anstellungsvertrages mit geringer Vergütung. Der Schuldner sollte sich frühzeitig mit den Versagungsregeln der Insolvenz genau auseinandersetzen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden, Insolvenzrecht Glashütte,Insolvenzrecht Oschatz,Arbeitsrecht Dresden,Arbeitsrecht Glashütte,Arbeitsrecht Oschatz,Verkehrsrecht Dresden, Vekehrsrecht Glashütte,Verkehrsrecht Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Schuldner muss glaubhaft machen, dass ein Obliegenheitsverstoß unverschuldet war - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz

Der Schuldner ist verpflichtet, sich von der Verschuldensvermutung der Obliegenheitsverletzung nach § 296 I Nr. 1 InsO durch Glaubhaftmachung zu entlasten. (BGH, Beschluss vom 03.12.2009, Az. IX ZB 247/08)

Sachverhalt Insolvenzrecht Chemnitz

Schuldner S geht in Insolvenz und beantragt Restschuldbefreiung. Er arbeitet als Geschäftsführer einer GmbH mit EUR 1.376,77 brutto. Der Nettoverdienst ist exakt der Pfändungsfreibetrag. Der zweite Geschäftsführer mit demselben Vertrag verdient brutto EUR 2.226,72. Gläubiger G beantragt daher Versagung der Restschuldbefreiung, das Insolvenzgericht lehnt die Restschuldbefreiung ab. Beschwerde und Rechtsbeschwerde des Schuldners bleiben ohne Erfolg.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Chemnitz

Gemäß § 296 I S. 1, letzter Halbsatz InsO muss sich der Schuldner von dem vermuteten Verschulden einer Obliegenheitsverletzung entlasten. Das Gesetz legt eine Verschuldensvermutung zugrunde. Dieser Entlastungsbeweis ist dem Schuldner nicht gelungen.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Chemnitz

"Vorliegend spricht alles für eine geplante Gestaltung des Anstellungsvertrages mit geringer Vergütung. Der Schuldner sollte sich frühzeitig mit den Versagungsregeln der Insolvenz genau auseinandersetzen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden, Insolvenzrecht Glashütte,Insolvenzrecht Oschatz,Arbeitsrecht Dresden,Arbeitsrecht Glashütte,Arbeitsrecht Oschatz,Verkehrsrecht Dresden, Vekehrsrecht Glashütte,Verkehrsrecht Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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Radeberger Strasse 9
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