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Unfälle bei der Arbeit verhindern

Datum: Freitag, der 22. Februar 2013 @ 10:46:52 Thema: Deutsche Politik Infos

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in einem Unternehmen viele Aufgaben, die sie gemeinsam erfüllen müssen. Hierzu gehören nicht nur die täglichen Aufgaben im Betrieb, die dafür sorgen, dass das Unternehmen am Laufen gehalten wird, sondern auch dass der Arbeitsschutz im Unternehmen eingehalten wird. Allerdings kann ein Arbeitgeber diese gemeinsame Aufgabe auch nur dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer ihm regelrecht zuarbeitet, und zwar in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer entdeckt, dass an einer Stelle im Betrieb irgendein Mangel herrscht bzw. irgendeine Gefahr, die nicht nur ihm persönlich, sondern auch den Kollegen gefährlich werden kann.

Chefsache
Nach den Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, der jährliche volks- und betriebswirtschaftliche Schaden bei mehreren Milliarden Euro. Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind indes von den Kosten her im Vergleich sehr viel günstiger und bewirken, dass der Arbeitnehmer weiterhin gesund und seine Arbeitskraft dem Unternehmen erhalten bleibt. Allerdings ist und bleibt der Arbeitsschutz Chefsache, weil dieser die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen zu kontrollieren hat.

Regelmäßige Schulungen und Hilfsmittel
Auch wenn ein Arbeitnehmer sich sehr engagiert in Sachen Arbeitsschutz, kann der Arbeitgeber die Verantwortung dafür nicht einfach abwälzen. Regelmäßig müssen Mitarbeiter zum Beispiel auch auf Schulungen geschickt werden. Die Mitarbeiter für diese Schulungen freizustellen ist Sache der Arbeitgeber, wobei keiner vergessen werden darf, auch wenn seine Aufgabe noch so gering und sein Arbeitsplatz noch so vermeintlich sicher sein sollte. Selbst ein Schreibtischarbeitsplatz birgt eine Reihe von Gefahren, wie zum Beispiel den Locher, den Tucker oder das scharfkantige Papier. Zugegeben, Arbeitshandschuhe benötigt man am Schreibtisch nicht, in der Werkstatt schon. Dort müssen die Arbeitshandschuhe und die übrige Schutzkleidung so bequem sein, damit der Arbeitnehmer sich gut darin bewegen kann. Schließlich muss der Arbeitnehmer auch dort seiner Tätigkeit nachgehen, wo es erforderlich ist sich entsprechend zu schützen. Weitere Infos zum Arbeitsschutz findet man auf www.zeit-blog.de.

arboro UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Zoran Artmagic
Adresse: Brückenstr. 4
74078 Heilbronn
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7131 390 34 41
Fax: +49 (0) 7131 390 35 63
E-Mail: blog(@)arboro.de


Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in einem Unternehmen viele Aufgaben, die sie gemeinsam erfüllen müssen. Hierzu gehören nicht nur die täglichen Aufgaben im Betrieb, die dafür sorgen, dass das Unternehmen am Laufen gehalten wird, sondern auch dass der Arbeitsschutz im Unternehmen eingehalten wird. Allerdings kann ein Arbeitgeber diese gemeinsame Aufgabe auch nur dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer ihm regelrecht zuarbeitet, und zwar in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer entdeckt, dass an einer Stelle im Betrieb irgendein Mangel herrscht bzw. irgendeine Gefahr, die nicht nur ihm persönlich, sondern auch den Kollegen gefährlich werden kann.

Chefsache
Nach den Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, der jährliche volks- und betriebswirtschaftliche Schaden bei mehreren Milliarden Euro. Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind indes von den Kosten her im Vergleich sehr viel günstiger und bewirken, dass der Arbeitnehmer weiterhin gesund und seine Arbeitskraft dem Unternehmen erhalten bleibt. Allerdings ist und bleibt der Arbeitsschutz Chefsache, weil dieser die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen zu kontrollieren hat.

Regelmäßige Schulungen und Hilfsmittel
Auch wenn ein Arbeitnehmer sich sehr engagiert in Sachen Arbeitsschutz, kann der Arbeitgeber die Verantwortung dafür nicht einfach abwälzen. Regelmäßig müssen Mitarbeiter zum Beispiel auch auf Schulungen geschickt werden. Die Mitarbeiter für diese Schulungen freizustellen ist Sache der Arbeitgeber, wobei keiner vergessen werden darf, auch wenn seine Aufgabe noch so gering und sein Arbeitsplatz noch so vermeintlich sicher sein sollte. Selbst ein Schreibtischarbeitsplatz birgt eine Reihe von Gefahren, wie zum Beispiel den Locher, den Tucker oder das scharfkantige Papier. Zugegeben, Arbeitshandschuhe benötigt man am Schreibtisch nicht, in der Werkstatt schon. Dort müssen die Arbeitshandschuhe und die übrige Schutzkleidung so bequem sein, damit der Arbeitnehmer sich gut darin bewegen kann. Schließlich muss der Arbeitnehmer auch dort seiner Tätigkeit nachgehen, wo es erforderlich ist sich entsprechend zu schützen. Weitere Infos zum Arbeitsschutz findet man auf www.zeit-blog.de.

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