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Risikolebensversicherung: Beiträge erhöhen oder senken möglich?

Datum: Freitag, der 31. Januar 2014 @ 10:56:58 Thema: Deutsche Politik Infos

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, die im Todesfall des Versicherten leistet. Bei diesem handelt es sich oftmals um den Hauptverdiener einer Familie oder einer Partnerschaft. Die Familienangehörigen sind in der Regel auf das Einkommen angewiesen, da beispielsweise das Eigenheimdarlehen abbezahlt oder der Lebensunterhalt bestritten werden muss.

Die Versicherungssumme muss sinnvoll kalkuliert werden

Der Bund der Versicherten bestätigt diese Aussage auf deren Merkblatt. Um eine ausreichende finanzielle Absicherung im Ernstfall zu gewährleisten, muss die Höhe der Versicherungssumme entsprechend auf den Lebensstil angepasst werden. Hierbei sind Faktoren wie offene Darlehen, die Anzahl und das Alter der Kinder, sowie weitere finanzielle Verpflichtungen zu berücksichtigen. Allerdings sollten Interessenten einer Risikolebensversicherung beachten, dass eine höhere Versicherungsprämie automatisch auch höhere Beiträge bedingt.

Änderung der Lebensumstände: Beitragsanpassungen notwendig

Da eine Risikolebensversicherung üblicherweise über mehrere Jahrzehnte läuft, können sich in dieser langen Zeit die Lebensumstände der versicherten Person und dessen Hinterbliebenen ändern. Dann wird in der Regel auch eine Anpassung der Beiträge für die Risikolebensversicherung notwendig. Konkret kann dies sowohl Erhöhungen als auch Senkung bedeuten. Weitere Informationen finden sie hier: http://risikolebensversicherung.de/

Normalerweise ist es möglich, die Beiträge und damit die Versicherungssumme während der Laufzeit anzupassen. Die Senkung der Versicherungssumme ist in der Regel ohne Probleme möglich. Anders verhält es sich bei einer beabsichtigten Erhöhung. In diesem Fall wird meist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Hierbei besteht die Gefahr darin, dass der Versicherte Risikozuschläge erhält, falls bei diesem in der Zwischenzeit Vorerkrankungen aufgetreten sind. Folglich empfiehlt es sich, die Versicherungssumme bereits bei Vertragsabschluss vorrausschauend zu berechnen.

Kündigung möglich bei großen finanziellen Schwierigkeiten?

Sollte eine Familie beispielsweise durch den Jobverlust des Hauptverdieners in schwere finanzielle Nöte kommen, so könnte die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr möglich sein. Dann wird sogar die Kündigung der Risikolebensversicherung notwendig. Dies ist oftmals problemlos möglich. Die Kündigungsfrist ist jedoch abhängig von der gewählten Zahlweise. Erfolgt diese jährlich, muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer monatlichen Zahlungsweise beträgt die Kündigungsfrist häufig vier Wochen zum Ende des Monats.

Mit der Kündigung hebt sich der Versicherungsschutz bei der Risikolebensversicherung auf. Die zuvor geleisteten Beitragszahlungen werden dem Versicherungsnehmer jedoch nicht zurückerstattet. Aus diesem Grund sollte eine Kündigung nur als letzte Option in Betracht gezogen werden.


Andreas Reinicke
Schlesische Str. 30
10997 Berlin
Email:andre.rei@gmx.de



Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, die im Todesfall des Versicherten leistet. Bei diesem handelt es sich oftmals um den Hauptverdiener einer Familie oder einer Partnerschaft. Die Familienangehörigen sind in der Regel auf das Einkommen angewiesen, da beispielsweise das Eigenheimdarlehen abbezahlt oder der Lebensunterhalt bestritten werden muss.

Die Versicherungssumme muss sinnvoll kalkuliert werden

Der Bund der Versicherten bestätigt diese Aussage auf deren Merkblatt. Um eine ausreichende finanzielle Absicherung im Ernstfall zu gewährleisten, muss die Höhe der Versicherungssumme entsprechend auf den Lebensstil angepasst werden. Hierbei sind Faktoren wie offene Darlehen, die Anzahl und das Alter der Kinder, sowie weitere finanzielle Verpflichtungen zu berücksichtigen. Allerdings sollten Interessenten einer Risikolebensversicherung beachten, dass eine höhere Versicherungsprämie automatisch auch höhere Beiträge bedingt.

Änderung der Lebensumstände: Beitragsanpassungen notwendig

Da eine Risikolebensversicherung üblicherweise über mehrere Jahrzehnte läuft, können sich in dieser langen Zeit die Lebensumstände der versicherten Person und dessen Hinterbliebenen ändern. Dann wird in der Regel auch eine Anpassung der Beiträge für die Risikolebensversicherung notwendig. Konkret kann dies sowohl Erhöhungen als auch Senkung bedeuten. Weitere Informationen finden sie hier: http://risikolebensversicherung.de/

Normalerweise ist es möglich, die Beiträge und damit die Versicherungssumme während der Laufzeit anzupassen. Die Senkung der Versicherungssumme ist in der Regel ohne Probleme möglich. Anders verhält es sich bei einer beabsichtigten Erhöhung. In diesem Fall wird meist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Hierbei besteht die Gefahr darin, dass der Versicherte Risikozuschläge erhält, falls bei diesem in der Zwischenzeit Vorerkrankungen aufgetreten sind. Folglich empfiehlt es sich, die Versicherungssumme bereits bei Vertragsabschluss vorrausschauend zu berechnen.

Kündigung möglich bei großen finanziellen Schwierigkeiten?

Sollte eine Familie beispielsweise durch den Jobverlust des Hauptverdieners in schwere finanzielle Nöte kommen, so könnte die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr möglich sein. Dann wird sogar die Kündigung der Risikolebensversicherung notwendig. Dies ist oftmals problemlos möglich. Die Kündigungsfrist ist jedoch abhängig von der gewählten Zahlweise. Erfolgt diese jährlich, muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer monatlichen Zahlungsweise beträgt die Kündigungsfrist häufig vier Wochen zum Ende des Monats.

Mit der Kündigung hebt sich der Versicherungsschutz bei der Risikolebensversicherung auf. Die zuvor geleisteten Beitragszahlungen werden dem Versicherungsnehmer jedoch nicht zurückerstattet. Aus diesem Grund sollte eine Kündigung nur als letzte Option in Betracht gezogen werden.


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