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Klage auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen

Datum: Mittwoch, der 11. Juni 2014 @ 15:15:14 Thema: Deutsche Politik Infos

Das Landgericht Dortmund hat am 20.05.2014 (Az.: 19 O 6/14) zu Gunsten einer Anlegerin des "DS-Rendite-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture GmbH & Co. Tankschiff KG" des Emissionshauses Dr. Peters entschieden.

Die Fondsgesellschaft hatte einige Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verklagt und sich auf einen Gesellschafterbeschluss aus dem Jahre 2012 berufen. Hierbei wurde beschlossen, dass die Gesellschafter EUR 3,6 Mio. aus einer Kapitalerhöhung aufbringen sollten. Wenn dieser Betrag nicht erreicht werden sollte, müssten auch geleistete Ausschüttungen zurückgefordert werden. Die Mehrheit der Gesellschafter stimmte für den Sanierungsversuch, der nach Ansicht der Gesellschaft nunmehr auch gelungen ist, da das Schiff offensichtlich inzwischen wieder in "ruhigeren Gewässern" fährt.

Sieben Prozent der Anleger haben sich allerdings nicht an der Maßnahme beteiligt, profitieren aber jetzt von den eingetretenen Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage. Dr. Peters sah sich deshalb veranlasst von denjenigen Gesellschaftern die Ausschüttungen einzuklagen, die sich bislang nicht an der "Sanierung" beteiligt hatten.

Nach Ansicht der obsiegenden Anlegerin kann das Urteil Signalwirkung auch für ähnlich gelagerte andere Fälle haben. Die Gesellschaft sieht dies naturgemäß anders und verweist auf den - im Unterschied zu den Urteilen des BGH in Sachen Dr. Peters vom März 2013 - anderen Inhalt des Gesellschaftsvertrages.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dr. Peters hat bereits Berufung angekündigt.

Dennoch zeigt diese Entscheidung bereits jetzt, dass es sich lohnen kann gegen die Rückforderungsbegehren vorzugehen. Die Rechtslage ist hierbei oft nicht so klar, wie die Gesellschaften in den standardisierten Anschreiben glauben machen wollen.

Eine genaue Prüfung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in diesen Fällen ratsam.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail@rechtsanwalt-senn.de
http://www.rechtsanwalt-senn.de

Das Landgericht Dortmund hat am 20.05.2014 (Az.: 19 O 6/14) zu Gunsten einer Anlegerin des "DS-Rendite-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture GmbH & Co. Tankschiff KG" des Emissionshauses Dr. Peters entschieden.

Die Fondsgesellschaft hatte einige Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verklagt und sich auf einen Gesellschafterbeschluss aus dem Jahre 2012 berufen. Hierbei wurde beschlossen, dass die Gesellschafter EUR 3,6 Mio. aus einer Kapitalerhöhung aufbringen sollten. Wenn dieser Betrag nicht erreicht werden sollte, müssten auch geleistete Ausschüttungen zurückgefordert werden. Die Mehrheit der Gesellschafter stimmte für den Sanierungsversuch, der nach Ansicht der Gesellschaft nunmehr auch gelungen ist, da das Schiff offensichtlich inzwischen wieder in "ruhigeren Gewässern" fährt.

Sieben Prozent der Anleger haben sich allerdings nicht an der Maßnahme beteiligt, profitieren aber jetzt von den eingetretenen Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage. Dr. Peters sah sich deshalb veranlasst von denjenigen Gesellschaftern die Ausschüttungen einzuklagen, die sich bislang nicht an der "Sanierung" beteiligt hatten.

Nach Ansicht der obsiegenden Anlegerin kann das Urteil Signalwirkung auch für ähnlich gelagerte andere Fälle haben. Die Gesellschaft sieht dies naturgemäß anders und verweist auf den - im Unterschied zu den Urteilen des BGH in Sachen Dr. Peters vom März 2013 - anderen Inhalt des Gesellschaftsvertrages.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dr. Peters hat bereits Berufung angekündigt.

Dennoch zeigt diese Entscheidung bereits jetzt, dass es sich lohnen kann gegen die Rückforderungsbegehren vorzugehen. Die Rechtslage ist hierbei oft nicht so klar, wie die Gesellschaften in den standardisierten Anschreiben glauben machen wollen.

Eine genaue Prüfung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in diesen Fällen ratsam.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.

Torsten Senn

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