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Das B Visum fuer die USA - USAG24, Inc

Datum: Montag, der 05. Juli 2010 @ 20:01:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Die amerikanische
Einwanderungsbehörde (United States
Citizenship and Immigration Services,
kurz "USCIS"

Die amerikanische
Einwanderungsbehörde (United States
Citizenship and Immigration Services,
kurz "USCIS") erlaubt Ausländern die
Einreise in die Vereinigten Staaten zu
bestimmten kurzfristigen Zwecken, etwa
zur Marktforschung, zur Teilnahme an Konferenzen oder zur Vorbereitung der Eröffnung neuer Niederlassungen. Ausländern, die zu solchen kurzfristigen Zwecken einreisen, wird ein B-1 Visum oder Besucherstatus aus Geschäftsgründen zugewiesen. Deutsche Staatsbürger brauchen nicht immer ein B-1-Visum zu beantragen, sondern können visumfrei mit B-1-Status für bis zu 90 Tage in die USA einreisen.

Wenn mehr als 90 Tage notwendig sind, muss ein B-1-Visum bei einem amerikanischen Konsulat beantragt werden. Ein B-1-Visum gilt generell für zehn Jahre und ermöglicht Ausländern die wiederholte Einreise in die Vereinigten Staaten für bis zu jeweils 3-6 Monate zum Zweck der Marktforschung, der Teilnahme an Konferenzen oder der Vorbereitung der Eröffnung neuer Niederlassungen. Dabei müssen die Ausländer Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens sein und für die Dauer des Aufenthalts bleiben.

www.usag24.com
www.usag24-group.com

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die amerikanische
Einwanderungsbehörde (United States
Citizenship and Immigration Services,
kurz "USCIS"

Die amerikanische
Einwanderungsbehörde (United States
Citizenship and Immigration Services,
kurz "USCIS") erlaubt Ausländern die
Einreise in die Vereinigten Staaten zu
bestimmten kurzfristigen Zwecken, etwa
zur Marktforschung, zur Teilnahme an Konferenzen oder zur Vorbereitung der Eröffnung neuer Niederlassungen. Ausländern, die zu solchen kurzfristigen Zwecken einreisen, wird ein B-1 Visum oder Besucherstatus aus Geschäftsgründen zugewiesen. Deutsche Staatsbürger brauchen nicht immer ein B-1-Visum zu beantragen, sondern können visumfrei mit B-1-Status für bis zu 90 Tage in die USA einreisen.

Wenn mehr als 90 Tage notwendig sind, muss ein B-1-Visum bei einem amerikanischen Konsulat beantragt werden. Ein B-1-Visum gilt generell für zehn Jahre und ermöglicht Ausländern die wiederholte Einreise in die Vereinigten Staaten für bis zu jeweils 3-6 Monate zum Zweck der Marktforschung, der Teilnahme an Konferenzen oder der Vorbereitung der Eröffnung neuer Niederlassungen. Dabei müssen die Ausländer Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens sein und für die Dauer des Aufenthalts bleiben.

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vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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