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US-Programm Secure Flight - USAG24, Inc

Datum: Montag, der 02. August 2010 @ 14:01:59 Thema: Deutsche Politik Infos

Mithilfe des neuen Sicherheitsprogramms, dem sogenannten Secure Flight, sollen künftig bereits vor Abflug Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen und somit die Flugsicherheit erhöht werden...

Mithilfe des neuen Sicherheitsprogramms, dem sogenannten Secure Flight, sollen künftig bereits vor Abflug Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen und somit die Flugsicherheit erhöht werden. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften bei Flügen in oder über die USA bestimmte Passagierdaten spätestens 72 Stunden vor Abflug an die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde, die Transportation Security Administration (TSA), übermitteln müssen. Das Programm TSA Secure Flight befindet sich bereits seit drei Jahren in Vorbereitung und soll am 1. November 2010 weltweit eingeführt werden. Allerdings sind noch nicht alle Fragen zur Datenerfassung und -übermittlung geklärt.

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat aus diesem Grund ein Treffen mit Vertretern führender Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Reservierungssysteme (GDS) initiiert. Die Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands machten unter anderem auf den möglichen Mehraufwand durch die Datenerfassung und die daraus entstehenden Kosten aufmerksam. Die eigentliche Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung liegt gemäß "Secure Flight Final Rule" von 2007 bei den Fluggesellschaften. Diese wenden sich jedoch oftmals an die Reisebüros und Reiseveranstalter, die beim derzeitigen Stand der Vorschriften wiederum nicht dazu verpflichtet sind bestimmte Daten zu erfassen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel auch fraglich wer für fehlerhafte Daten haftbar gemacht werden kann, ob die Pflicht zur Datenerfassung auf andere Unternehmen in der Branche ausgeweitet wird und in welchem Umfang dieser Mehraufwand vergütet wird. Weitere Punkte, die auf der Tagesordnung anlässlich des Treffens standen, betrafen den Datenschutz und die Notwendigkeit einer gewissen technischen Infrastruktur. Viele Teilnehmer befürworteten ein zentrales Erfassungsportal, welches an das Online-Portal für die ESTA-Genehmigung angelehnt ist.

In einem nächsten Schritt hat der DRV bereits einige Fragen an einen Ansprechpartner von TSA weitergeleitet. Die Fragen sollen nun schnellstmöglich geklärt werden, damit Reisebüros und -veranstalter Buchungen auch weiterhin reibungslos abwickeln können.

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www.usag24-group.com
Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
USAG24 Group
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Mithilfe des neuen Sicherheitsprogramms, dem sogenannten Secure Flight, sollen künftig bereits vor Abflug Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen und somit die Flugsicherheit erhöht werden...

Mithilfe des neuen Sicherheitsprogramms, dem sogenannten Secure Flight, sollen künftig bereits vor Abflug Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen und somit die Flugsicherheit erhöht werden. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften bei Flügen in oder über die USA bestimmte Passagierdaten spätestens 72 Stunden vor Abflug an die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde, die Transportation Security Administration (TSA), übermitteln müssen. Das Programm TSA Secure Flight befindet sich bereits seit drei Jahren in Vorbereitung und soll am 1. November 2010 weltweit eingeführt werden. Allerdings sind noch nicht alle Fragen zur Datenerfassung und -übermittlung geklärt.

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat aus diesem Grund ein Treffen mit Vertretern führender Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Reservierungssysteme (GDS) initiiert. Die Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands machten unter anderem auf den möglichen Mehraufwand durch die Datenerfassung und die daraus entstehenden Kosten aufmerksam. Die eigentliche Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung liegt gemäß "Secure Flight Final Rule" von 2007 bei den Fluggesellschaften. Diese wenden sich jedoch oftmals an die Reisebüros und Reiseveranstalter, die beim derzeitigen Stand der Vorschriften wiederum nicht dazu verpflichtet sind bestimmte Daten zu erfassen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel auch fraglich wer für fehlerhafte Daten haftbar gemacht werden kann, ob die Pflicht zur Datenerfassung auf andere Unternehmen in der Branche ausgeweitet wird und in welchem Umfang dieser Mehraufwand vergütet wird. Weitere Punkte, die auf der Tagesordnung anlässlich des Treffens standen, betrafen den Datenschutz und die Notwendigkeit einer gewissen technischen Infrastruktur. Viele Teilnehmer befürworteten ein zentrales Erfassungsportal, welches an das Online-Portal für die ESTA-Genehmigung angelehnt ist.

In einem nächsten Schritt hat der DRV bereits einige Fragen an einen Ansprechpartner von TSA weitergeleitet. Die Fragen sollen nun schnellstmöglich geklärt werden, damit Reisebüros und -veranstalter Buchungen auch weiterhin reibungslos abwickeln können.

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