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NRZ: Eine Schnapsidee - Kommentar zum Jugendschutzgesetz von Denise Ludwig!

Datum: Montag, der 09. Juli 2012 @ 11:00:26 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen (ots) - Das stellt sich CDU-Familienministerin Kristina Schröder zu leicht vor: Sie will das Jugendschutzgesetz verschärfen, um das Komasaufen unter Jugendlichen einzudämmen.

Jugendliche unter 16 Jahren sollen demnach nach 20 Uhr keine öffentlichen Veranstaltungen mit Alkoholausschank besuchen dürfen.

Es ist ja löblich, dass Frau Schröder sich um den Alkoholkonsum der jungen Menschen sorgt. Nur: Eine solche Regelung wäre völlig unnötig, wenn sich Veranstalter und Wirte daran halten würden, keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken.

Hier sollte die Familienministerin ansetzen und für mehr Kontrollen und präventive Aufklärung sorgen. So lange ein 15-Jähriger im Supermarkt, an der Tankstelle oder am Kiosk problemlos seinen flüssigen Stoff bekommt, um sich mit seinen Freunden kräftig eins hinter die Binde zu gießen, ist es egal, was im Jugendschutzgesetz steht. Denn Jugendliche brauchen keine öffentlichen Veranstaltungen, um sich zu betrinken. Oft reicht der verwaiste Spielplatz nebenan oder die sturmfreie Bude der Eltern.

Pressekontakt:

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042616

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/58972/2285346/neue_ruhr_zeitung_neue_rhein_zeitung/mail


Essen (ots) - Das stellt sich CDU-Familienministerin Kristina Schröder zu leicht vor: Sie will das Jugendschutzgesetz verschärfen, um das Komasaufen unter Jugendlichen einzudämmen.

Jugendliche unter 16 Jahren sollen demnach nach 20 Uhr keine öffentlichen Veranstaltungen mit Alkoholausschank besuchen dürfen.

Es ist ja löblich, dass Frau Schröder sich um den Alkoholkonsum der jungen Menschen sorgt. Nur: Eine solche Regelung wäre völlig unnötig, wenn sich Veranstalter und Wirte daran halten würden, keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken.

Hier sollte die Familienministerin ansetzen und für mehr Kontrollen und präventive Aufklärung sorgen. So lange ein 15-Jähriger im Supermarkt, an der Tankstelle oder am Kiosk problemlos seinen flüssigen Stoff bekommt, um sich mit seinen Freunden kräftig eins hinter die Binde zu gießen, ist es egal, was im Jugendschutzgesetz steht. Denn Jugendliche brauchen keine öffentlichen Veranstaltungen, um sich zu betrinken. Oft reicht der verwaiste Spielplatz nebenan oder die sturmfreie Bude der Eltern.

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Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
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