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Sicherungsverwahrung: Anzeige gegen Richter

Datum: Freitag, der 06. August 2010 @ 11:05:31 Thema: Deutsche Politik Infos

Deutsche Gerichte ignorieren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Strasbourg/Kehl/Diez, 06.08.2010. Die rückwirkende Verlängerung der deutschen Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus ist menschenrechtsverletzend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 17.12.2009 entschieden. Altfälle, die noch nach der alten Rechtslage verurteilt worden waren, nach der ihnen höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung drohte, konnten sich bei Tatbegehung nicht auf eine längere Haft einstellen und müssen nach Ansicht des EGMR daher sofort freigelassen werden.

Dieses Urteil ist seit Mai 2010 endgültig. Doch deutsche Gerichte scheren sich nicht darum. Zwar ist der vom EGMR entschiedene Fall M. ./. Deutschland inzwischen aus der Haft entlassen worden. Weitere Altfälle verharren jedoch weiter rechtswidrig in deutschen Gefängnissen.

In der JVA Diez/Lahn sitzt Herr D., der in einem rechtsstaatlich bedenklichen Verfahren wegen Delikten verurteilt worden war, die inzwischen zum Teil gar nicht mehr existieren. Seine zehnjährige Höchstfrist ist Ende 2009 abgelaufen. Zweimal wurde seither die Erledigung seiner Sicherungsverwahrung geprüft: im Februar verweigerten die Koblenzer Strafvollstreckungsgerichte seine Entlassung v.a. mit der Begründung, D. schreibe zu viele Beschwerdebriefe. Im Mai erklärte die Strafvollstreckungskammer die Verwahrung zwar für erledigt, doch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Koblenz diesen Beschluß wieder auf. D. bleibt eingesperrt. Er erhob Verfassungsbeschwerde, die zur Entscheidung angenommen worden ist. Doch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur sofortigen Freilassung von D. lehnte das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz seines Präsidenten Voßkuhle ab (vgl. PM des BVerfG vom 19.05.2010 unter http://bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-034.html).

D.s Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg und Kehl hat deshalb nunmehr alle beteiligten Richter und Staatsanwälte wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeu-gung und Vollstreckung gegen Unschuldige angezeigt. Eindeutig rechtsstaatswidrig sei eine rückwirkende Strafschärfung wie im hiesigen Fall und die Ausweitung zeitiger in lebenslange Freiheitsstrafen, sogar für kleinere Delikte. "Daß deutsche Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht diese traditionellen Rechtsstaatsgrundsätze und die europäische Menschenrechtsordnung ignorieren ist ein strafbarer Skandal", so Schneider-Addae-Mensah.

Er ist skeptisch, ob die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung Abhilfe schaffen wird. "Die aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat stammende Sicherungsverwahrung hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen" so der Anwalt. Er fordert daher ihre ersatzlose Abschaffung.

Weitere Infos gerne unter: Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
14 quai Kléber, F-67000 Strasbourg
Heidenschanzweg 3, 77694 Kehl
0176-22785835
email: addaeme@gmx.de
Menschenrechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dr. Schneider-Addae-Mensah
David Dr. Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3
77694
Kehl
addaeme@gmx.de
07851-898327
http://schneider-addae-mensah.eu



Deutsche Gerichte ignorieren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Strasbourg/Kehl/Diez, 06.08.2010. Die rückwirkende Verlängerung der deutschen Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus ist menschenrechtsverletzend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 17.12.2009 entschieden. Altfälle, die noch nach der alten Rechtslage verurteilt worden waren, nach der ihnen höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung drohte, konnten sich bei Tatbegehung nicht auf eine längere Haft einstellen und müssen nach Ansicht des EGMR daher sofort freigelassen werden.

Dieses Urteil ist seit Mai 2010 endgültig. Doch deutsche Gerichte scheren sich nicht darum. Zwar ist der vom EGMR entschiedene Fall M. ./. Deutschland inzwischen aus der Haft entlassen worden. Weitere Altfälle verharren jedoch weiter rechtswidrig in deutschen Gefängnissen.

In der JVA Diez/Lahn sitzt Herr D., der in einem rechtsstaatlich bedenklichen Verfahren wegen Delikten verurteilt worden war, die inzwischen zum Teil gar nicht mehr existieren. Seine zehnjährige Höchstfrist ist Ende 2009 abgelaufen. Zweimal wurde seither die Erledigung seiner Sicherungsverwahrung geprüft: im Februar verweigerten die Koblenzer Strafvollstreckungsgerichte seine Entlassung v.a. mit der Begründung, D. schreibe zu viele Beschwerdebriefe. Im Mai erklärte die Strafvollstreckungskammer die Verwahrung zwar für erledigt, doch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Koblenz diesen Beschluß wieder auf. D. bleibt eingesperrt. Er erhob Verfassungsbeschwerde, die zur Entscheidung angenommen worden ist. Doch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur sofortigen Freilassung von D. lehnte das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz seines Präsidenten Voßkuhle ab (vgl. PM des BVerfG vom 19.05.2010 unter http://bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-034.html).

D.s Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg und Kehl hat deshalb nunmehr alle beteiligten Richter und Staatsanwälte wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeu-gung und Vollstreckung gegen Unschuldige angezeigt. Eindeutig rechtsstaatswidrig sei eine rückwirkende Strafschärfung wie im hiesigen Fall und die Ausweitung zeitiger in lebenslange Freiheitsstrafen, sogar für kleinere Delikte. "Daß deutsche Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht diese traditionellen Rechtsstaatsgrundsätze und die europäische Menschenrechtsordnung ignorieren ist ein strafbarer Skandal", so Schneider-Addae-Mensah.

Er ist skeptisch, ob die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung Abhilfe schaffen wird. "Die aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat stammende Sicherungsverwahrung hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen" so der Anwalt. Er fordert daher ihre ersatzlose Abschaffung.

Weitere Infos gerne unter: Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
14 quai Kléber, F-67000 Strasbourg
Heidenschanzweg 3, 77694 Kehl
0176-22785835
email: addaeme@gmx.de
Menschenrechtsanwalt
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David Dr. Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3
77694
Kehl
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