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Biogasrat+: 'Schlausprech ersetzt nicht die Grundrechenarten'!

Datum: Freitag, der 15. Februar 2013 @ 12:37:58 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Heftige Kritik an Röslers und Altmaiers Ausstieg aus der Energiewende!

Der Biogasrat+ e.V. – dezentrale energien – sieht in dem gemeinsamen Papier der Bundesminister Rösler und Altmaier eine klare Absage an den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Herausschleichen aus der Energiewende.

„Die Bundesregierung hat energiepolitisch nichts zustande bekommen außer den Wiedereinstieg in den Ausstieg aus der Kernenergie“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Reinhard Schultz.

„Zuverlässige Rahmenbedingungen für einen planvollen Aufbau einer neuen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien gibt es nicht. Jetzt soll der endgültige Kahlschlag erfolgen.“

Schultz stellt klar, dass Neuanlagen, die fünf Monate nach Inbetriebnahme die Mehrkosten nicht erstattet bekommen und ab dem sechsten Monat neben der bereits bestehenden Degression von 2 Prozent eine weitere Absenkung des Vergütungsniveaus von vier Prozent hinnehmen sollen, nicht finanzierbar sind.

„Diese zusätzliche Absenkung der Vergütung ist nicht zu verkraften“, erklärt Schultz, „schon gar nicht für Biogas- und Biomethananlagen, die ihre Einsatzstoffe auf schwierigen Märkten einkaufen müssen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären der Tod großer Teile der überwiegend mittelständisch aufgestellten Biogas- und Biomethanbranche.“

Die geplanten Eingriffe in gesetzlich verankerte Vergütungselemente für bereits bestehende Anlagen zeigt aus Sicht von Schultz ein gestörtes Verhältnis von Altmaier und Rösler zur Verfassung.

„Das Grundgesetz garantiert Vertrauensschutz für Investitionen, die wegen der gesetzlichen Förderung getätigt wurden. Wer mit diesem Vertrauensschutz bricht, wird vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. In der Zwischenzeit erzeugt er jedoch ein Investitionsklima wie in einer Bananenrepublik.“

Dabei bezieht sich der Biogasrat+ auf die Entschädigung für das Einspeisemanagement für Bestandsanlagen, die nicht direkt vermarkten und die pauschale Absenkung der Vergütung von Bestandsanlagen für ein Jahr.

Die Abschaffung des Güllebonus für Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, ist aus Sicht des Biogasrat+ allerdings kein verfassungsrechtliches Problem, sondern ein Problem des politischen Vertrauensschutzes.

„Der Gesetzgeber hat im Jahr 2008 bewusst diese Anlagen rückwirkend mit dem Güllebonus ausgestattet, mit dem die Betreiber natürlich nun rechnen“, erklärt Schultz.

Als grundsätzlich richtig unterstützt der Biogasrat die vorgeschlagene Regelung, dass ab August 2013 alle Neuanlagen ihren Strom direkt vermarkten müssen. „Das war schon unser Vorschlag für das EEG 2012“, unterstreicht Schultz.

„Allerdings müssen dann auch die Rahmenbedingungen stimmen. Zum Beispiel muss sichergestellt sein, das Biomethan bilanziell so aufgeteilt werden darf, dass neben dem Strommarkt, auch der Kraftstoff- und der Wärmemarkt bedient werden können Dadurch würden im Übrigen die EEG-Umlage um mehrstellige Millionenbeträge gedämpft.“

Aber auch das Missverhältnis der Förderung fossiler Kraft-Wärme-Kopplung und der EEG-Kraftwärmekopplung sollte nach Meinung des Biogasrat + dringend bereinigt werden.

„Wer Markt will, muss auch ein ökonomisches Interesse der Kraftwerksbetreiber sicherstellen. Hier hat Rösler in seiner Zuständigkeit die Subventionsschraube zugunsten fossiler Energieträger überdreht“, mahnt der Biogasrat+.

Der Biogasrat+, der sich den Aufbau einer weitgehend verbrauchs- und lastnahen dezentralen Stromversorgung zum Ziel gesetzt hat, versteht nicht, warum die Eigenstromerzeugung auf der Abschussliste der Bundesregierung steht.

„Dadurch wird sowohl der Bedarf an Netzausbau als auch die teure Absicherung der fluktuierenden Energien durch fossile Kraftwerke deutlich gemindert. Zwei Drittel des Stroms verbraucht die Industrie. Warum sollte sie ihn nicht auch zu einem großen Teil selbst erzeugen?“, fragt Schultz.

Ausdrücklich begrüßt der Biogasrat+ die Absicht der Bundesregierung, die Befreiung von der EEG- und der Netzumlage nur noch für Industrieunternehmen gelten zu lassen, die besonders energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen.

„Ökonomisch schwachsinnig allerdings ist die Absicht der beiden Minister, die Höhe der EEG-Umlage für zwei Jahre einzufrieren und gleichzeitig noch an einen Zuwachs an Erneuerbaren Energien zu glauben. Der schönste Schlausprech ersetzt nicht die Kenntnis von wenigsten zwei der vier Grundrechenarten“, empört sich Schultz.

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund.

Biogas/Biomethan kann im Strom, Wärme und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen.

Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/698636/Biogasrat-Schlausprech-ersetzt-nicht-die-Grundrechenarten.html


OpenPr.de: Heftige Kritik an Röslers und Altmaiers Ausstieg aus der Energiewende!

Der Biogasrat+ e.V. – dezentrale energien – sieht in dem gemeinsamen Papier der Bundesminister Rösler und Altmaier eine klare Absage an den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Herausschleichen aus der Energiewende.

„Die Bundesregierung hat energiepolitisch nichts zustande bekommen außer den Wiedereinstieg in den Ausstieg aus der Kernenergie“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Reinhard Schultz.

„Zuverlässige Rahmenbedingungen für einen planvollen Aufbau einer neuen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien gibt es nicht. Jetzt soll der endgültige Kahlschlag erfolgen.“

Schultz stellt klar, dass Neuanlagen, die fünf Monate nach Inbetriebnahme die Mehrkosten nicht erstattet bekommen und ab dem sechsten Monat neben der bereits bestehenden Degression von 2 Prozent eine weitere Absenkung des Vergütungsniveaus von vier Prozent hinnehmen sollen, nicht finanzierbar sind.

„Diese zusätzliche Absenkung der Vergütung ist nicht zu verkraften“, erklärt Schultz, „schon gar nicht für Biogas- und Biomethananlagen, die ihre Einsatzstoffe auf schwierigen Märkten einkaufen müssen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären der Tod großer Teile der überwiegend mittelständisch aufgestellten Biogas- und Biomethanbranche.“

Die geplanten Eingriffe in gesetzlich verankerte Vergütungselemente für bereits bestehende Anlagen zeigt aus Sicht von Schultz ein gestörtes Verhältnis von Altmaier und Rösler zur Verfassung.

„Das Grundgesetz garantiert Vertrauensschutz für Investitionen, die wegen der gesetzlichen Förderung getätigt wurden. Wer mit diesem Vertrauensschutz bricht, wird vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. In der Zwischenzeit erzeugt er jedoch ein Investitionsklima wie in einer Bananenrepublik.“

Dabei bezieht sich der Biogasrat+ auf die Entschädigung für das Einspeisemanagement für Bestandsanlagen, die nicht direkt vermarkten und die pauschale Absenkung der Vergütung von Bestandsanlagen für ein Jahr.

Die Abschaffung des Güllebonus für Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, ist aus Sicht des Biogasrat+ allerdings kein verfassungsrechtliches Problem, sondern ein Problem des politischen Vertrauensschutzes.

„Der Gesetzgeber hat im Jahr 2008 bewusst diese Anlagen rückwirkend mit dem Güllebonus ausgestattet, mit dem die Betreiber natürlich nun rechnen“, erklärt Schultz.

Als grundsätzlich richtig unterstützt der Biogasrat die vorgeschlagene Regelung, dass ab August 2013 alle Neuanlagen ihren Strom direkt vermarkten müssen. „Das war schon unser Vorschlag für das EEG 2012“, unterstreicht Schultz.

„Allerdings müssen dann auch die Rahmenbedingungen stimmen. Zum Beispiel muss sichergestellt sein, das Biomethan bilanziell so aufgeteilt werden darf, dass neben dem Strommarkt, auch der Kraftstoff- und der Wärmemarkt bedient werden können Dadurch würden im Übrigen die EEG-Umlage um mehrstellige Millionenbeträge gedämpft.“

Aber auch das Missverhältnis der Förderung fossiler Kraft-Wärme-Kopplung und der EEG-Kraftwärmekopplung sollte nach Meinung des Biogasrat + dringend bereinigt werden.

„Wer Markt will, muss auch ein ökonomisches Interesse der Kraftwerksbetreiber sicherstellen. Hier hat Rösler in seiner Zuständigkeit die Subventionsschraube zugunsten fossiler Energieträger überdreht“, mahnt der Biogasrat+.

Der Biogasrat+, der sich den Aufbau einer weitgehend verbrauchs- und lastnahen dezentralen Stromversorgung zum Ziel gesetzt hat, versteht nicht, warum die Eigenstromerzeugung auf der Abschussliste der Bundesregierung steht.

„Dadurch wird sowohl der Bedarf an Netzausbau als auch die teure Absicherung der fluktuierenden Energien durch fossile Kraftwerke deutlich gemindert. Zwei Drittel des Stroms verbraucht die Industrie. Warum sollte sie ihn nicht auch zu einem großen Teil selbst erzeugen?“, fragt Schultz.

Ausdrücklich begrüßt der Biogasrat+ die Absicht der Bundesregierung, die Befreiung von der EEG- und der Netzumlage nur noch für Industrieunternehmen gelten zu lassen, die besonders energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen.

„Ökonomisch schwachsinnig allerdings ist die Absicht der beiden Minister, die Höhe der EEG-Umlage für zwei Jahre einzufrieren und gleichzeitig noch an einen Zuwachs an Erneuerbaren Energien zu glauben. Der schönste Schlausprech ersetzt nicht die Kenntnis von wenigsten zwei der vier Grundrechenarten“, empört sich Schultz.

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund.

Biogas/Biomethan kann im Strom, Wärme und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen.

Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/698636/Biogasrat-Schlausprech-ersetzt-nicht-die-Grundrechenarten.html






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