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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar NRW-Haushaltsprobleme / Vermeidbare Fehler!

Datum: Mittwoch, der 13. März 2013 @ 11:14:55 Thema: Deutsche Politik Infos

Bielefeld (ots) - Zum dritten Mal in Folge hat sich die rot-grüne NRW-Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klatsche abgeholt.

Das ist bitter, auch wenn Regierungschefin Kraft (SPD) und ihr Finanzminister Walter-Borjans (SPD) den Richterspruch herunterspielen.

Verfassungsbruch aber ist kein Kavaliersdelikt. Bei Lichte besehen war das Scheitern des Haushalts für das Jahr 2011 absehbar.

Es hätte seinerzeit schon eines politischen Zweckpessimismus bedurft, einen wirtschaftlichen Abschwung oder Steuermindereinnahmen zu prognostizieren, die allein eine Neuverschuldung höher als die Investitionssumme rechtfertigten.

Und so fehlte jegliche von der Verfassung getragene Rechtfertigung für die Höhe der Neuverschuldung.

Kein Politikansatz, auch nicht der einer präventiven Finanzpolitik, steht höher als die Verfassung; da mag es ja auch noch so richtig sein, heute mehr in Bildung zu investieren, um morgen weniger Ausgaben zu haben.

Solange Bildungsausgaben nicht zu den Investitionskosten gerechnet werden dürfen, müssen die dafür notwendigen Mehrausgaben durch Mehreinnahmen oder Kürzungen an anderer Stelle gedeckt werden.

Risikobefrachtet sind auch die Haushalte für das laufende und das kommende Jahr. Es knirscht an vielen Ecken und Kanten, so dass des Landes Begehrlichkeit wachsen dürfte, sich auf Kosten Dritter zu entlasten.

Das aber sind die Kommunen. Sie spüren bereits jetzt, dass die Reise dorthin geht. Etwa wenn Schulministerin Löhrmann die Inklusion von behinderten und nichtbehinderten Schülern vorantreibt, Zusatzkosten aber verneint, obwohl sie unvermeidlich eintreten werden.

Viele Fehler sind vermeidbar. So auch die Fehlberechnungen der Zuweisungen an überschuldete Kommunen.

Dazu bedarf es lediglich handwerklicher Genauigkeit.

BERNHARD HÄNEL

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/65487/2432405/neue_westfaelische_bielefeld/mail


Bielefeld (ots) - Zum dritten Mal in Folge hat sich die rot-grüne NRW-Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klatsche abgeholt.

Das ist bitter, auch wenn Regierungschefin Kraft (SPD) und ihr Finanzminister Walter-Borjans (SPD) den Richterspruch herunterspielen.

Verfassungsbruch aber ist kein Kavaliersdelikt. Bei Lichte besehen war das Scheitern des Haushalts für das Jahr 2011 absehbar.

Es hätte seinerzeit schon eines politischen Zweckpessimismus bedurft, einen wirtschaftlichen Abschwung oder Steuermindereinnahmen zu prognostizieren, die allein eine Neuverschuldung höher als die Investitionssumme rechtfertigten.

Und so fehlte jegliche von der Verfassung getragene Rechtfertigung für die Höhe der Neuverschuldung.

Kein Politikansatz, auch nicht der einer präventiven Finanzpolitik, steht höher als die Verfassung; da mag es ja auch noch so richtig sein, heute mehr in Bildung zu investieren, um morgen weniger Ausgaben zu haben.

Solange Bildungsausgaben nicht zu den Investitionskosten gerechnet werden dürfen, müssen die dafür notwendigen Mehrausgaben durch Mehreinnahmen oder Kürzungen an anderer Stelle gedeckt werden.

Risikobefrachtet sind auch die Haushalte für das laufende und das kommende Jahr. Es knirscht an vielen Ecken und Kanten, so dass des Landes Begehrlichkeit wachsen dürfte, sich auf Kosten Dritter zu entlasten.

Das aber sind die Kommunen. Sie spüren bereits jetzt, dass die Reise dorthin geht. Etwa wenn Schulministerin Löhrmann die Inklusion von behinderten und nichtbehinderten Schülern vorantreibt, Zusatzkosten aber verneint, obwohl sie unvermeidlich eintreten werden.

Viele Fehler sind vermeidbar. So auch die Fehlberechnungen der Zuweisungen an überschuldete Kommunen.

Dazu bedarf es lediglich handwerklicher Genauigkeit.

BERNHARD HÄNEL

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