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Straubinger: Conterganrenten werden deutlich erhöht!

Datum: Donnerstag, der 14. März 2013 @ 17:16:36 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Heute bringen die Regierungsfraktionen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in den Deutschen Bundestag ein.

Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Heute ist ein guter Tag für die contergangeschädigten Menschen in unserem Land. Mit unserem Gesetzentwurf verbessern wir deutlich die finanzielle Unterstützung für die rund 2.700 Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Wir greifen die Ergebnisse des vom Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode initiierten Forschungsprojekts zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen auf.

Die Studie hat gezeigt, dass der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Betroffenen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und dringender Handlungsbedarf besteht, um eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern.

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die Verabredung der Koalition um, 120 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung zu stellen, und sorgen dafür, dass das zusätzliche Geld rasch bei den Betroffenen ankommt.

Konkret erhöhen wir die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 von derzeit maximal 1.152 Euro auf bis zu 6.912 Euro.

Künftig werden alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen auf die Leistungen der Conterganstiftung - mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen - angerechnet, um Doppelleistungen zu vermeiden.

Unterhaltsansprüche contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige gehen im Bedarfsfall in Zukunft nicht mehr auf den Träger der Sozialhilfe über, weil die nächsten Angehörigen durch ihre Betreuung und Pflege oftmals bereits ohnehin erheblich belastet sind.

Mit unseren Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, die Folge- und Spätfolgen der Betroffenen durch die sehr schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung wenigstens finanziell zu lindern."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2433437/csu_landesgruppe/mail


Berlin (ots) - Heute bringen die Regierungsfraktionen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in den Deutschen Bundestag ein.

Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Heute ist ein guter Tag für die contergangeschädigten Menschen in unserem Land. Mit unserem Gesetzentwurf verbessern wir deutlich die finanzielle Unterstützung für die rund 2.700 Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Wir greifen die Ergebnisse des vom Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode initiierten Forschungsprojekts zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen auf.

Die Studie hat gezeigt, dass der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Betroffenen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und dringender Handlungsbedarf besteht, um eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern.

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die Verabredung der Koalition um, 120 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung zu stellen, und sorgen dafür, dass das zusätzliche Geld rasch bei den Betroffenen ankommt.

Konkret erhöhen wir die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 von derzeit maximal 1.152 Euro auf bis zu 6.912 Euro.

Künftig werden alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen auf die Leistungen der Conterganstiftung - mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen - angerechnet, um Doppelleistungen zu vermeiden.

Unterhaltsansprüche contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige gehen im Bedarfsfall in Zukunft nicht mehr auf den Träger der Sozialhilfe über, weil die nächsten Angehörigen durch ihre Betreuung und Pflege oftmals bereits ohnehin erheblich belastet sind.

Mit unseren Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, die Folge- und Spätfolgen der Betroffenen durch die sehr schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung wenigstens finanziell zu lindern."

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Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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