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LVZ: Merkel räumt FDP beim NPD-Verbotsantrag der Regierung faktisch ein Veto-Recht ein / Länderantrag soll noch vor der Sommerpause eingereicht werden!

Datum: Freitag, der 15. März 2013 @ 11:29:28 Thema: Deutsche Politik Infos

Leipzig (ots) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der FDP bei der noch offenen Entscheidung der Bundesregierung über einen eigenständigen NPD-Verbotsantrag eine Art Veto-Recht eingeräumt.

Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), die sich auf Regierungskreise beruft, hat Merkel dies sowohl dem Koalitionspartner FDP als auch der CSU sowie dem Bundesinnenminister bereits mitgeteilt.

Wie auch bei der umstrittenen Homo-Ehe solle auch beim NPD-Verbot ein unterschiedliches Abstimmungsbild zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP auf jeden Fall vermieden werden.

Damit ist nach derzeitigem Stand ein eigenständiger Verbotsantrag der Bundesregierung nahezu ausgeschlossen.

FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits erklärt: "Ein erneutes Scheitern eines NPD-Verbotsantrags wäre ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen."

Der zuständige CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat bereits mehrfach erklärt: "Ich habe der Bundesregierung nie empfohlen, einen Verbotsantrag zu stellen."

Die von den Ministerpräsidenten mittlerweile beauftragten beiden Juristen Professor Christian Waldhoff und Professor Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität sollen bis 30. Juni einen fertig ausgearbeiteten Verbotsantrag vorlegen.

Sie erhalten dafür, nach Informationen der Zeitung, jeweils 50 000 Euro Honorar. Der Verbotsantrag soll dann noch vor der Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte gegenüber der Zeitung, er habe nach wie vor "große Probleme mit einem solchen Verbotsantrag", weil man seiner Ansicht nach die NPD politisch bekämpfen müsse. Er habe sich aus Länder-Solidarität dem NPD-Verbotsantrag nicht in den Weg gestellt.

"Für die verfassungsrechtliche Frage eines Parteiverbots ist es völlig ohne Belang, ob sich die Bundesregierung oder der Bundestag dem Verbotsantrag der Länder anschließen oder nicht", betonte Bouffier.

Nordrhein-Westfalens SPD-RegierungschefinHannelore Kraftmeinte gegenüber der LVZ: "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung in der NPD-Verbotsfrage endlich nicht mehr wackelt, sondern eine klare Position bezieht." Dabei gelte, dass "das politische Signal stärker" wäre, wenn sich die Regierung dem Verbotsantrag der Länder anschlösse.

Sachsens CDU-MinisterpräsidentStanislaw Tillichzeigte sich gegenüber der Zeitung davon überzeugt, dass die von den Ländern gesammelten 'Erkenntnisse über die NPD "stichhaltig genug sind, um ein Verbot auch juristisch zu erreichen".

Ähnlich wie sein bayerischer KollegeHorst Seehofer(CSU) hob Tillich auch hervor, die Durchschlagskraft des Verbotsverfahrens "hängt nicht davon ab, ob sich drei oder ein Antragsteller in Karlsruhe melden".

Pressekontakt:

Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/6351/2433939/leipziger_volkszeitung/mail


Leipzig (ots) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der FDP bei der noch offenen Entscheidung der Bundesregierung über einen eigenständigen NPD-Verbotsantrag eine Art Veto-Recht eingeräumt.

Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), die sich auf Regierungskreise beruft, hat Merkel dies sowohl dem Koalitionspartner FDP als auch der CSU sowie dem Bundesinnenminister bereits mitgeteilt.

Wie auch bei der umstrittenen Homo-Ehe solle auch beim NPD-Verbot ein unterschiedliches Abstimmungsbild zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP auf jeden Fall vermieden werden.

Damit ist nach derzeitigem Stand ein eigenständiger Verbotsantrag der Bundesregierung nahezu ausgeschlossen.

FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits erklärt: "Ein erneutes Scheitern eines NPD-Verbotsantrags wäre ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen."

Der zuständige CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat bereits mehrfach erklärt: "Ich habe der Bundesregierung nie empfohlen, einen Verbotsantrag zu stellen."

Die von den Ministerpräsidenten mittlerweile beauftragten beiden Juristen Professor Christian Waldhoff und Professor Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität sollen bis 30. Juni einen fertig ausgearbeiteten Verbotsantrag vorlegen.

Sie erhalten dafür, nach Informationen der Zeitung, jeweils 50 000 Euro Honorar. Der Verbotsantrag soll dann noch vor der Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte gegenüber der Zeitung, er habe nach wie vor "große Probleme mit einem solchen Verbotsantrag", weil man seiner Ansicht nach die NPD politisch bekämpfen müsse. Er habe sich aus Länder-Solidarität dem NPD-Verbotsantrag nicht in den Weg gestellt.

"Für die verfassungsrechtliche Frage eines Parteiverbots ist es völlig ohne Belang, ob sich die Bundesregierung oder der Bundestag dem Verbotsantrag der Länder anschließen oder nicht", betonte Bouffier.

Nordrhein-Westfalens SPD-RegierungschefinHannelore Kraftmeinte gegenüber der LVZ: "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung in der NPD-Verbotsfrage endlich nicht mehr wackelt, sondern eine klare Position bezieht." Dabei gelte, dass "das politische Signal stärker" wäre, wenn sich die Regierung dem Verbotsantrag der Länder anschlösse.

Sachsens CDU-MinisterpräsidentStanislaw Tillichzeigte sich gegenüber der Zeitung davon überzeugt, dass die von den Ländern gesammelten 'Erkenntnisse über die NPD "stichhaltig genug sind, um ein Verbot auch juristisch zu erreichen".

Ähnlich wie sein bayerischer KollegeHorst Seehofer(CSU) hob Tillich auch hervor, die Durchschlagskraft des Verbotsverfahrens "hängt nicht davon ab, ob sich drei oder ein Antragsteller in Karlsruhe melden".

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Leipziger Volkszeitung
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Telefon: 030/233 244 0

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