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Badische Neueste Nachrichten: Keine Haltung!

Datum: Donnerstag, der 21. März 2013 @ 11:24:30 Thema: Deutsche Politik Infos

Karlsruhe (ots) - Enthaltung ist keine Haltung, warf einst Außenminister Guido Westerwelle (FDP) den Grünen im Bundestag vor, als sie sich beim Rettungspaket für Griechenland der Stimme enthielten.

Wohl wahr. Wer sich enthält, scheut die klare Festlegung und will sich heraushalten.

Nun aber fällt der Vorwurf nicht nur auf den Außenminister, sondern auf das gesamte Bundeskabinett zurück.

Beim Thema NPD-Verbot mag sich die Bundesregierung nicht festlegen, sondern erweckt den Eindruck, als wolle sie mit der Sache am liebsten nichts zu tun haben.

Einen eigenen Verbotsantrag will sie nicht stellen, wohl aber die Länder bei ihrem Gang nach Karlsruhe unterstützen. Das ist alles - nur keine Haltung.

Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, die NPD ist eine verfassungswidrige Partei, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, sollte sie einen eigenen Antrag stellen.

Vertritt sie dagegen die Auffassung, dass die Gefahr eines Scheiterns zu groß ist und sich das Thema NPD ohnehin von selbst erledigt, weil die Partei ohnehin finanziell am Ende ist und von internen Flügelkämpfen zerrissen wird, sollte sie klar zum Ausdruck bringen, dass sie den Antrag der Länder für falsch hält und diesen nicht aktiv unterstützt.

Aber beide Positionen scheut die Regierung Merkel (CDU) /Rösler (FDP) wie der Teufel das Weihwasser, stattdessen versteckt sie sich.

So steht der zweite Anlauf von Anfang an auf ähnlich tönernen Füßen wie das erste Verbotsverfahren, das vor zehn Jahren wegen der V-Mann-Problematik scheiterte.

Die Einzigen, die davon profitieren, sind die Rechtsextremen selber, denen in der öffentlichen Wahrnehmung eine Bedeutung zukommt, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen politischen Relevanz steht.

Insofern wäre es konsequenter, die Länder zögen ihren Antrag, mit dem sie gegen den Willen der Bundesregierung vorgeprescht sind und die anderen Verfassungsorgane unter Druck gesetzt haben, zurück und ersparten sich und dem Land die Blamage eines erneuten Scheiterns.

Die Demokratie in Deutschland ist gefestigt genug, um sich mit ihren Gegnern und Feinden politisch auseinanderzusetzen und den braunen Ungeist aktiv zu bekämpfen.

Dazu gehört allerdings auch, dass die Regierung, die im Kampf gegen Rechts auf couragierte Bürger setzt, bei wichtigen Projekten gegen Rechtsradikalismus nicht die Förderung auslaufen lässt.

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/104277/2437303/badische_neueste_nachrichten/mail


Karlsruhe (ots) - Enthaltung ist keine Haltung, warf einst Außenminister Guido Westerwelle (FDP) den Grünen im Bundestag vor, als sie sich beim Rettungspaket für Griechenland der Stimme enthielten.

Wohl wahr. Wer sich enthält, scheut die klare Festlegung und will sich heraushalten.

Nun aber fällt der Vorwurf nicht nur auf den Außenminister, sondern auf das gesamte Bundeskabinett zurück.

Beim Thema NPD-Verbot mag sich die Bundesregierung nicht festlegen, sondern erweckt den Eindruck, als wolle sie mit der Sache am liebsten nichts zu tun haben.

Einen eigenen Verbotsantrag will sie nicht stellen, wohl aber die Länder bei ihrem Gang nach Karlsruhe unterstützen. Das ist alles - nur keine Haltung.

Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, die NPD ist eine verfassungswidrige Partei, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, sollte sie einen eigenen Antrag stellen.

Vertritt sie dagegen die Auffassung, dass die Gefahr eines Scheiterns zu groß ist und sich das Thema NPD ohnehin von selbst erledigt, weil die Partei ohnehin finanziell am Ende ist und von internen Flügelkämpfen zerrissen wird, sollte sie klar zum Ausdruck bringen, dass sie den Antrag der Länder für falsch hält und diesen nicht aktiv unterstützt.

Aber beide Positionen scheut die Regierung Merkel (CDU) /Rösler (FDP) wie der Teufel das Weihwasser, stattdessen versteckt sie sich.

So steht der zweite Anlauf von Anfang an auf ähnlich tönernen Füßen wie das erste Verbotsverfahren, das vor zehn Jahren wegen der V-Mann-Problematik scheiterte.

Die Einzigen, die davon profitieren, sind die Rechtsextremen selber, denen in der öffentlichen Wahrnehmung eine Bedeutung zukommt, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen politischen Relevanz steht.

Insofern wäre es konsequenter, die Länder zögen ihren Antrag, mit dem sie gegen den Willen der Bundesregierung vorgeprescht sind und die anderen Verfassungsorgane unter Druck gesetzt haben, zurück und ersparten sich und dem Land die Blamage eines erneuten Scheiterns.

Die Demokratie in Deutschland ist gefestigt genug, um sich mit ihren Gegnern und Feinden politisch auseinanderzusetzen und den braunen Ungeist aktiv zu bekämpfen.

Dazu gehört allerdings auch, dass die Regierung, die im Kampf gegen Rechts auf couragierte Bürger setzt, bei wichtigen Projekten gegen Rechtsradikalismus nicht die Förderung auslaufen lässt.

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