Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Rheinische Post: Bundesregierung will Betreuungsgeld um Bildungsbonus erweitern!

Datum: Mittwoch, der 03. April 2013 @ 12:36:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung will noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen.

Wie aus einer Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz hervorgeht, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt, sollen Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15 Euro pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können.

Wie aus dem Text des Ministeriums hervorgeht, können Eltern das Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen, wenn sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahmen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden.

Das Betreuungsgeld inklusive Bonus kann ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder einmalig als Gesamtsumme, wenn der Bildungszweck vorab belegt wird.

as Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss laut Regierungskreisen nicht beteiligt werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2443600/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung will noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen.

Wie aus einer Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz hervorgeht, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt, sollen Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15 Euro pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können.

Wie aus dem Text des Ministeriums hervorgeht, können Eltern das Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen, wenn sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahmen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden.

Das Betreuungsgeld inklusive Bonus kann ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder einmalig als Gesamtsumme, wenn der Bildungszweck vorab belegt wird.

as Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss laut Regierungskreisen nicht beteiligt werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2443600/rheinische_post/mail






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=172323