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Stuttgarter Zeitung: Richterin darf wegen Befangenheit keine Stuttgart-21-Prozesse mehr führen!

Datum: Donnerstag, der 18. April 2013 @ 17:52:27 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, die durch besonders strenge Urteile gegen Demonstranten aufgefallen ist, darf laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Donnerstagausgabe) wohl keine Prozesse gegen Stuttgart-21-Gegner mehr führen.

Ein Verfahren sei ihr bereits wegen möglicher Befangenheit entzogen worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.

Der Grund: Ihr Ehemann, ein Rechtsanwalt, hatte dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt - auch im Namen seiner Familie.

Mappus solle sich "vom Getöse der Straße nicht beirren lassen", schrieb er.

Die Richterin beteuerte, vom Schreiben ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt.

Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/48503/2453078/stuttgarter_zeitung/mail


Stuttgart (ots) - Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, die durch besonders strenge Urteile gegen Demonstranten aufgefallen ist, darf laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Donnerstagausgabe) wohl keine Prozesse gegen Stuttgart-21-Gegner mehr führen.

Ein Verfahren sei ihr bereits wegen möglicher Befangenheit entzogen worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.

Der Grund: Ihr Ehemann, ein Rechtsanwalt, hatte dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt - auch im Namen seiner Familie.

Mappus solle sich "vom Getöse der Straße nicht beirren lassen", schrieb er.

Die Richterin beteuerte, vom Schreiben ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt.

Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.

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