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Stadt Bochum verdiente an Überresten von Verstorbenen ohne Einverständnis!

Datum: Freitag, der 24. Mai 2013 @ 17:46:48 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Die Stadt Bochum hat über Jahre hinweg Zahngold und andere Metalle der im städtischen Krematorium eingeäscherten Verstorbenen ohne entsprechende Einverständniserklärung verwertet.

Das ergab nun eine Mitteilung der Verwaltung als Beantwortung einer FDP-Anfrage.

"Mit einer solchen Vorgehensweise bewegt sich die Stadt Bochum ausgerechnet in einem so menschlich sensiblen Umfeld in einem rechtlichen Graubereich", erklärt FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich.

Der Verwaltung fehle es eindeutig am nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Würde der Verstorbenen sowie den Rechten und Gefühlen der Angehörigen.

Fröhlich weiter: "Es ist moralisch - aber auch rechtlich - höchst bedenklich, wenn die Stadt ohne schriftliches Einverständnis des Verstorbenen oder seiner Angehörigen Zahngold oder Metallimplantate nach der Einäscherung einbehält und dann daran verdient.

Zudem ist mehr als makaber, wenn die Stadt durch Verstorbene Erlöse erzielt, während die Angehörigen um ein verlorenes Familienmitglied trauern."

Erst seit der Anfrage der FDP gibt es in Bochum den Vordruck einer Willensbekundung, die dem Krematorium das Aneignungsrecht überträgt.

"Damit wird endlich ein Versäumnis nachgeholt, dieser Schritt war längst überfällig", betont Fröhlich weiter. "Von einer optimalen Lösung ist man aber immer noch weit entfernt. Den Trauernden wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, da in der Willensbekundung keine echten Auswahlmöglichkeiten vorgesehen sind.

Häufig besteht nämlich der Wunsch, Zahngold und Implantate mit dem Verstorbenen beizusetzen. Den Angehörigen bleibt während der kurzen und psychisch belastenden Zeit aber nichts anderes übrig, als den Vordruck zu unterschreiben, wenn die Einäscherung des Verstorbenen reibungslos verlaufen soll.

Das neue Verfahren dient also lediglich der rechtlichen Absicherung der Stadt und geht nicht auf die Wünsche der Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen ein."

Die FDP im Rat mahnt daher dringend Verbesserungen an.

Fröhlich: "Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat sich bereits um eine Lösung dieser Problemstellung bemüht und ein Musterformular entwickelt. Es kann dann ausgewählt werden, ob die von der Asche getrennten Edelmetalle mit beigesetzt, den Hinterbliebenen ausgehändigt oder vom Krematorium verwertet werden sollen. Echte Wahlfreiheit sollte es auch in Bochum geben."

"Darüber hinaus sollte sich die Stadt aber auch der grundlegenden Wertefrage stellen, ob es mit der Würde des Menschen überhaupt vereinbar ist, wenn die Stadt aus den Überresten Verstorbener Erlöse für den Haushalt zu erzielen.

In manchen Städten (z.B. Ulm) wird auf eine solche 'Verwertung' nämlich verzichtet", so Fröhlich abschließend.

FDP im Rat der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: 0234 – 910 21 44
Fax: 0234 – 910 21 45
www.bochum-liberal.de

Die FDP ist mit 2 Sitzen im Rat der Stadt Bochum vertreten. Bei der Kommunalwahl des Rates 2009 hat die FDP insgesamt 11.104 Stimmen erlangt. Das sind 7,66% der abgegebenen gültigen Stimmen. Im Vergleich zu 2004 konnte die FDP ihr Ergebnis um 4.289 Stimmen bzw. um 3,36%-Punkte verbessern.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/722072/Stadt-Bochum-verdiente-an-Ueberresten-von-Verstorbenen-ohne-Einverstaendnis.html


OpenPr.de: Die Stadt Bochum hat über Jahre hinweg Zahngold und andere Metalle der im städtischen Krematorium eingeäscherten Verstorbenen ohne entsprechende Einverständniserklärung verwertet.

Das ergab nun eine Mitteilung der Verwaltung als Beantwortung einer FDP-Anfrage.

"Mit einer solchen Vorgehensweise bewegt sich die Stadt Bochum ausgerechnet in einem so menschlich sensiblen Umfeld in einem rechtlichen Graubereich", erklärt FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich.

Der Verwaltung fehle es eindeutig am nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Würde der Verstorbenen sowie den Rechten und Gefühlen der Angehörigen.

Fröhlich weiter: "Es ist moralisch - aber auch rechtlich - höchst bedenklich, wenn die Stadt ohne schriftliches Einverständnis des Verstorbenen oder seiner Angehörigen Zahngold oder Metallimplantate nach der Einäscherung einbehält und dann daran verdient.

Zudem ist mehr als makaber, wenn die Stadt durch Verstorbene Erlöse erzielt, während die Angehörigen um ein verlorenes Familienmitglied trauern."

Erst seit der Anfrage der FDP gibt es in Bochum den Vordruck einer Willensbekundung, die dem Krematorium das Aneignungsrecht überträgt.

"Damit wird endlich ein Versäumnis nachgeholt, dieser Schritt war längst überfällig", betont Fröhlich weiter. "Von einer optimalen Lösung ist man aber immer noch weit entfernt. Den Trauernden wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, da in der Willensbekundung keine echten Auswahlmöglichkeiten vorgesehen sind.

Häufig besteht nämlich der Wunsch, Zahngold und Implantate mit dem Verstorbenen beizusetzen. Den Angehörigen bleibt während der kurzen und psychisch belastenden Zeit aber nichts anderes übrig, als den Vordruck zu unterschreiben, wenn die Einäscherung des Verstorbenen reibungslos verlaufen soll.

Das neue Verfahren dient also lediglich der rechtlichen Absicherung der Stadt und geht nicht auf die Wünsche der Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen ein."

Die FDP im Rat mahnt daher dringend Verbesserungen an.

Fröhlich: "Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat sich bereits um eine Lösung dieser Problemstellung bemüht und ein Musterformular entwickelt. Es kann dann ausgewählt werden, ob die von der Asche getrennten Edelmetalle mit beigesetzt, den Hinterbliebenen ausgehändigt oder vom Krematorium verwertet werden sollen. Echte Wahlfreiheit sollte es auch in Bochum geben."

"Darüber hinaus sollte sich die Stadt aber auch der grundlegenden Wertefrage stellen, ob es mit der Würde des Menschen überhaupt vereinbar ist, wenn die Stadt aus den Überresten Verstorbener Erlöse für den Haushalt zu erzielen.

In manchen Städten (z.B. Ulm) wird auf eine solche 'Verwertung' nämlich verzichtet", so Fröhlich abschließend.

FDP im Rat der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: 0234 – 910 21 44
Fax: 0234 – 910 21 45
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Die FDP ist mit 2 Sitzen im Rat der Stadt Bochum vertreten. Bei der Kommunalwahl des Rates 2009 hat die FDP insgesamt 11.104 Stimmen erlangt. Das sind 7,66% der abgegebenen gültigen Stimmen. Im Vergleich zu 2004 konnte die FDP ihr Ergebnis um 4.289 Stimmen bzw. um 3,36%-Punkte verbessern.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/722072/Stadt-Bochum-verdiente-an-Ueberresten-von-Verstorbenen-ohne-Einverstaendnis.html






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