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Stuttgarter Zeitung: Stickelberger doch offen für Konsequenzen aus Fall Mollath!

Datum: Mittwoch, der 24. Juli 2013 @ 11:53:21 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) ist nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwochausgabe) nun doch offen für eine Reform der Strafrechtsregeln zur Unterbringung in der Psychiatrie.

Nach Angaben seiner Sprecherin begrüßt Stickelberger eine Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Konsequenzen aus dem bayerischen Fall Gustl Mollath zu ziehen.

Da die Unterbringung ein massiver Eingriff in Freiheitsrechte sei, sei "jede gesetzliche Verbesserung und Klarstellung positiv zu bewerten", ließ der Minister mitteilen. Die Vorschläge des Bundes seien nach einer ersten Prüfung "durchaus diskussionswürdig".

Noch vor kurzem hatte Stickelberger betont, der Fall Mollath sei kein Grund für eine Reform des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unterbringung in der Psychiatrie geregelt ist.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2520496/stuttgarter_zeitung/mail , Autor siehe obiger Artikel.


Stuttgart (ots) - Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) ist nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwochausgabe) nun doch offen für eine Reform der Strafrechtsregeln zur Unterbringung in der Psychiatrie.

Nach Angaben seiner Sprecherin begrüßt Stickelberger eine Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Konsequenzen aus dem bayerischen Fall Gustl Mollath zu ziehen.

Da die Unterbringung ein massiver Eingriff in Freiheitsrechte sei, sei "jede gesetzliche Verbesserung und Klarstellung positiv zu bewerten", ließ der Minister mitteilen. Die Vorschläge des Bundes seien nach einer ersten Prüfung "durchaus diskussionswürdig".

Noch vor kurzem hatte Stickelberger betont, der Fall Mollath sei kein Grund für eine Reform des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unterbringung in der Psychiatrie geregelt ist.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2520496/stuttgarter_zeitung/mail , Autor siehe obiger Artikel.






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