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Allgemeine Zeitung Mainz zur Vorratsdatenspeicherung: Wessen Freiheit?

Datum: Freitag, der 13. Dezember 2013 @ 00:34:34 Thema: Deutsche Politik Infos

Mainz (ots) - Weil Vater Staat sich nicht mehr traut, uns Bürgern zu trauen, stellt er uns unter Generalverdacht.

Eine verheerende Entwicklung, die man nur so zusammenfassen kann: Das ist der Sieg des Terrors.

Des Terrors, den die entfesselten Datensammler - ob sie nun bei der NSA arbeiten oder bei den hiesigen Geheimdiensten - eigentlich bekämpfen sollen.

Einen einfachen Ausweg aus diesem Dilemma gibt es nicht.

Zumal auch die Schlapphüte in einer Sackgasse stecken: Die Gesetze ihres Berufes verbieten, dass sie uns nachprüfbare Beweise dafür liefern, dass ihre umstrittenen Methoden wenigstens zu Fahndungserfolgen führen.

Das Gutachten des EU-Generalanwalts könnte einen gangbaren Ausweg aus dieser Misere aufzeigen: Reduzierung der Speicherzeit, deutlich besser definierter Zugriff auf die Daten.

Das macht die Waffen der Ermittler nicht völlig stumpf und verhindert trotzdem weitere Allmachts-Auswüchse kontrollfreier Schnüffelapparate.

Eine demokratische Gesellschaft kann es nicht länger hinnehmen, dass man ihr mit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung anlasslos die Grundrechte entzieht.

Spätestens wenn der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgt - wovon auszugehen ist -, täte eine Große Koalition in Berlin also gut daran, auf die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Form zu verzichten.

Vor allem mit Blick auf das längst zur hohlen Parole verkommene Freiheitsargument. Über wessen Freiheit reden wir hier denn?

In einem Land, das seine Bürger von Amts wegen wie Verbrecher behandeln darf, gibt es nur noch die Freiheit der Ermittler.

Ein Staat, der so denkt, darf sich nicht beschweren, wenn sich die Menschen nicht nur an der Wahlurne von ihm abwenden.

Lars Hennemann

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Christina Eickhorn
Newsmanagerin
Telefon: 06131/485932
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2620386/allg-zeitung-mainz-lars-hennemann-zur-vorratsdatenspeicherung-wessen-freiheit von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Mainz (ots) - Weil Vater Staat sich nicht mehr traut, uns Bürgern zu trauen, stellt er uns unter Generalverdacht.

Eine verheerende Entwicklung, die man nur so zusammenfassen kann: Das ist der Sieg des Terrors.

Des Terrors, den die entfesselten Datensammler - ob sie nun bei der NSA arbeiten oder bei den hiesigen Geheimdiensten - eigentlich bekämpfen sollen.

Einen einfachen Ausweg aus diesem Dilemma gibt es nicht.

Zumal auch die Schlapphüte in einer Sackgasse stecken: Die Gesetze ihres Berufes verbieten, dass sie uns nachprüfbare Beweise dafür liefern, dass ihre umstrittenen Methoden wenigstens zu Fahndungserfolgen führen.

Das Gutachten des EU-Generalanwalts könnte einen gangbaren Ausweg aus dieser Misere aufzeigen: Reduzierung der Speicherzeit, deutlich besser definierter Zugriff auf die Daten.

Das macht die Waffen der Ermittler nicht völlig stumpf und verhindert trotzdem weitere Allmachts-Auswüchse kontrollfreier Schnüffelapparate.

Eine demokratische Gesellschaft kann es nicht länger hinnehmen, dass man ihr mit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung anlasslos die Grundrechte entzieht.

Spätestens wenn der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgt - wovon auszugehen ist -, täte eine Große Koalition in Berlin also gut daran, auf die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Form zu verzichten.

Vor allem mit Blick auf das längst zur hohlen Parole verkommene Freiheitsargument. Über wessen Freiheit reden wir hier denn?

In einem Land, das seine Bürger von Amts wegen wie Verbrecher behandeln darf, gibt es nur noch die Freiheit der Ermittler.

Ein Staat, der so denkt, darf sich nicht beschweren, wenn sich die Menschen nicht nur an der Wahlurne von ihm abwenden.

Lars Hennemann

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Christina Eickhorn
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Telefon: 06131/485932
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2620386/allg-zeitung-mainz-lars-hennemann-zur-vorratsdatenspeicherung-wessen-freiheit von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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