Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Badische Zeitung: Zwischenbilanz im Wulff-Prozess / Die Wahrheit des Richters!

Datum: Freitag, der 20. Dezember 2013 @ 00:35:46 Thema: Deutsche Politik Infos

Freiburg (ots) - Ist das nun eine Sensation oder bloß das Eingeständnis, der Republik ein überflüssiges Justizspektakel zugemutet zu haben?

Dass der Richter inmitten eines historischen Verfahrens - dem ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten überhaupt -, die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe für nicht justiziabel erklärt, dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte einzigartig sein und bleiben.

Ähnlich einzigartig ist aber auch die Reaktion auf diesen Vorgang.

Statt ungläubiges Staunen hat Richter Frank Rosenow vielerorts nur Achselzucken geerntet. Hat man nicht ohnehin geahnt, dass an der Anklage gegen Christian Wulff (CDU) wegen Korruptionsvorwürfen nichts dran war? Schwamm drüber!

Tatsächlich haben die bisherigen Verhandlungstage vor dem Landgericht Hannover die ganze Armseligkeit der juristischen Aufarbeitung des Falles offengelegt.

Monatelang hatten die Ermittler noch den letzten Winkel im öffentlichen und privaten Leben des Christian Wulff ausgeleuchtet.

Von einer vermeintlich endlosen Zahl schwerer Verfehlungen blieb am Schluss eine (!) Einladung aufs Oktoberfest inklusive Zimmer-Upgrade und Babysitter übrig, welche die Staatsanwaltschaft als Fall von Bestechlichkeit verstehen mochte und die das Gericht immerhin als mögliche Vorteilsannahme zur Hauptverhandlung zuließ.

Eine Verhandlung, die fortan geführt wurde, als ginge es um ein Kapitalverbrechen - und deren absurde Unverhältnismäßigkeit mit jeder Zeugenaussage offenkundiger wurde.

Es spricht nicht für die Einsichtsfähigkeit der Staatsanwälte, dass sie nach der für sie vernichtenden Zwischenbilanz auf ihrer Position beharrten.

Indes erweckten die Ermittler immer den Eindruck, sich hauptsächlich als Vollstrecker eines Urteils zu begreifen, das die Öffentlichkeit bereits vor zwei Jahren gefällt hatte.

Seinerzeit hatte sich das Staatsoberhaupt als Fehlbesetzung im Schloss Bellevue erwiesen. Ein Bundespräsident wirkt durch sein Wort und sein Vorbild.

Die Finanzprobleme eines biederen Provinzpolitikers mit Hang zu Glamour, der mit Halbwahrheiten um sich wirft, peinliche Anrufe tätigt und weinerliche Verteidigungsreden im Fernsehen hält, hätten dessen Amtsführung dauerhaft beschädigt.

Der Rücktritt war insofern folgerichtig, die Einleitung der Ermittlungen gegen Wulff nur Anlass, nicht Ursache dessen Sturzes.

Nicht angemessen waren indes schon damals der Furor, die Empörung und die Häme, die Wulffs politischen Niedergang begleiteten.

Im Rückblick wirkt der Umgang mit der Affäre wie ein Lehrstück über die Auswüchse einer enthemmten Medienwelt. Journalisten spürten selbst dem Bobbycar von Wulff junior hinterher - und das Publikum saugte jedes Kinkerlitzchen lustvoll auf.

Wenig später entdeckten die gleichen Blätter, die Wulffs moralisch erledigen wollten, den Ex-Präsidenten als Opfer neu.

Nun war schick, wer sich selbstkritisch geißelte. Eine Heuchelei auch das. Und auch sie fand - und findet - ihre Abnehmer.

Derweil landete der Ex-Präsident vor Gericht. Wulff hatte - wohl aus Gründen der Selbstachtung - einen Strafbefehl über 20.000 Euro wegen der strittigen Einladung im Wert von 719 Euro nicht akzeptiert.

Die Frage ist, ob dem Angeklagten Wulff der Vorschlag des Richters wirklich nützt, den Prozess einzustellen, womöglich gegen Auflagen.

Wer so tief gefallen ist wie der Niedersachse, für den kommt eigentlich nur ein lupenreiner Freispruch in Frage, will er seine persönliche Ehre verteidigen.

Nur ein echter Freispruch böte Wulff außerdem die Chance, sich als Figur der Zeitgeschichte wenigstens halbwegs zu rehabilitieren.

So gesehen ziehen Staatsanwaltschaft und Wulffs Verteidiger ausnahmsweise am selben Strang, wenn sie beide die Fortsetzung des Verfahrens verlangen - wenngleich aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Leitartikel von Thomas Fricker

Pressekontakt:

Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion@badische-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59333/2625427/badische-zeitung-zwischenbilanz-im-wulff-prozess-die-wahrheit-des-richters-leitartikel-von-thomas von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Freiburg (ots) - Ist das nun eine Sensation oder bloß das Eingeständnis, der Republik ein überflüssiges Justizspektakel zugemutet zu haben?

Dass der Richter inmitten eines historischen Verfahrens - dem ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten überhaupt -, die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe für nicht justiziabel erklärt, dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte einzigartig sein und bleiben.

Ähnlich einzigartig ist aber auch die Reaktion auf diesen Vorgang.

Statt ungläubiges Staunen hat Richter Frank Rosenow vielerorts nur Achselzucken geerntet. Hat man nicht ohnehin geahnt, dass an der Anklage gegen Christian Wulff (CDU) wegen Korruptionsvorwürfen nichts dran war? Schwamm drüber!

Tatsächlich haben die bisherigen Verhandlungstage vor dem Landgericht Hannover die ganze Armseligkeit der juristischen Aufarbeitung des Falles offengelegt.

Monatelang hatten die Ermittler noch den letzten Winkel im öffentlichen und privaten Leben des Christian Wulff ausgeleuchtet.

Von einer vermeintlich endlosen Zahl schwerer Verfehlungen blieb am Schluss eine (!) Einladung aufs Oktoberfest inklusive Zimmer-Upgrade und Babysitter übrig, welche die Staatsanwaltschaft als Fall von Bestechlichkeit verstehen mochte und die das Gericht immerhin als mögliche Vorteilsannahme zur Hauptverhandlung zuließ.

Eine Verhandlung, die fortan geführt wurde, als ginge es um ein Kapitalverbrechen - und deren absurde Unverhältnismäßigkeit mit jeder Zeugenaussage offenkundiger wurde.

Es spricht nicht für die Einsichtsfähigkeit der Staatsanwälte, dass sie nach der für sie vernichtenden Zwischenbilanz auf ihrer Position beharrten.

Indes erweckten die Ermittler immer den Eindruck, sich hauptsächlich als Vollstrecker eines Urteils zu begreifen, das die Öffentlichkeit bereits vor zwei Jahren gefällt hatte.

Seinerzeit hatte sich das Staatsoberhaupt als Fehlbesetzung im Schloss Bellevue erwiesen. Ein Bundespräsident wirkt durch sein Wort und sein Vorbild.

Die Finanzprobleme eines biederen Provinzpolitikers mit Hang zu Glamour, der mit Halbwahrheiten um sich wirft, peinliche Anrufe tätigt und weinerliche Verteidigungsreden im Fernsehen hält, hätten dessen Amtsführung dauerhaft beschädigt.

Der Rücktritt war insofern folgerichtig, die Einleitung der Ermittlungen gegen Wulff nur Anlass, nicht Ursache dessen Sturzes.

Nicht angemessen waren indes schon damals der Furor, die Empörung und die Häme, die Wulffs politischen Niedergang begleiteten.

Im Rückblick wirkt der Umgang mit der Affäre wie ein Lehrstück über die Auswüchse einer enthemmten Medienwelt. Journalisten spürten selbst dem Bobbycar von Wulff junior hinterher - und das Publikum saugte jedes Kinkerlitzchen lustvoll auf.

Wenig später entdeckten die gleichen Blätter, die Wulffs moralisch erledigen wollten, den Ex-Präsidenten als Opfer neu.

Nun war schick, wer sich selbstkritisch geißelte. Eine Heuchelei auch das. Und auch sie fand - und findet - ihre Abnehmer.

Derweil landete der Ex-Präsident vor Gericht. Wulff hatte - wohl aus Gründen der Selbstachtung - einen Strafbefehl über 20.000 Euro wegen der strittigen Einladung im Wert von 719 Euro nicht akzeptiert.

Die Frage ist, ob dem Angeklagten Wulff der Vorschlag des Richters wirklich nützt, den Prozess einzustellen, womöglich gegen Auflagen.

Wer so tief gefallen ist wie der Niedersachse, für den kommt eigentlich nur ein lupenreiner Freispruch in Frage, will er seine persönliche Ehre verteidigen.

Nur ein echter Freispruch böte Wulff außerdem die Chance, sich als Figur der Zeitgeschichte wenigstens halbwegs zu rehabilitieren.

So gesehen ziehen Staatsanwaltschaft und Wulffs Verteidiger ausnahmsweise am selben Strang, wenn sie beide die Fortsetzung des Verfahrens verlangen - wenngleich aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Leitartikel von Thomas Fricker

Pressekontakt:

Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion@badische-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59333/2625427/badische-zeitung-zwischenbilanz-im-wulff-prozess-die-wahrheit-des-richters-leitartikel-von-thomas von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=180154