Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



BPI: 14.SGB-V Änderungsgesetz: Nicht zu Ende gedacht ... !

Datum: Freitag, der 21. Februar 2014 @ 23:36:17 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Trotz einiger notwendiger Verbesserungen ist das 14.SGB-V Änderungsgesetz aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nicht zu Ende gedacht und verschiebt drängende Probleme nur in die Zukunft.

Insbesondere das auf weitere vier Jahre beschlossene Preismoratorium birgt enormen Sprengstoff für die Zukunft.

"Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht Jahre einfriert ohne den Unternehmen zumindest einen Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem Ende eines solchen Preisstopps.

Seit 2009 hat sich schon eine inflationsbedingte Lücke von über sieben Prozent ergeben.

Man stelle sich vor, der Gesetzgeber würde für achteinhalb Jahre Einkommensanpassungen für Arbeitnehmer in Deutschland verbieten. Wer nachhaltige Politik betreiben will, kann so nicht handeln.

Man muss zudem bedenken, dass die Kassen derzeit auf einem Finanzpolster von fast 30 Milliarden Euro sitzen.

Diese staatlichen Enteignungsmaßnahmen gegen die Industrie sind nicht begründbar und rechtlich fragwürdig", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.

Richtig war es aus Sicht des BPI, dass für Generika der Zwangsabschlag nicht auf sieben Prozent angehoben wird. Zudem wird immerhin für Arzneimittel unter Festbetrag eine Preisanpassung bis maximal zum Festbetrag ermöglicht.

Doch sind diese Ausnahmen eindeutig zu kurz gesprungen: Denn für OTC-Arzneimittel, die ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden und Altoriginale, gibt es keine Ausnahme von der zusätzlichen Belastung.

Ebenfalls richtig war es, den Aufruf des Bestandsmarktes zu stoppen, weil erkennbar wurde, dass die Umsetzung nicht möglich war. Grundsätzlich falsch aber war es, das zentrale Grundprinzip des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aufzugeben, die Rabattsystematik.

"Damit gibt der Gesetzgeber ein Grundprinzip der Arzneimittelvergütung in Deutschland auf. Die unternehmerische Preisbildung und nachgelagerte Gewährung von Rabatten zugunsten der Kassen wird durch eine staatlich vorgegebene Preisverhandlung oder -setzung ersetzt.

Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun", so Dr. Gerbsch.

Pressekontakt:

Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/21085/2670201/14-sgb-v-aenderungsgesetz-nicht-zu-ende-gedacht von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Trotz einiger notwendiger Verbesserungen ist das 14.SGB-V Änderungsgesetz aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nicht zu Ende gedacht und verschiebt drängende Probleme nur in die Zukunft.

Insbesondere das auf weitere vier Jahre beschlossene Preismoratorium birgt enormen Sprengstoff für die Zukunft.

"Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht Jahre einfriert ohne den Unternehmen zumindest einen Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem Ende eines solchen Preisstopps.

Seit 2009 hat sich schon eine inflationsbedingte Lücke von über sieben Prozent ergeben.

Man stelle sich vor, der Gesetzgeber würde für achteinhalb Jahre Einkommensanpassungen für Arbeitnehmer in Deutschland verbieten. Wer nachhaltige Politik betreiben will, kann so nicht handeln.

Man muss zudem bedenken, dass die Kassen derzeit auf einem Finanzpolster von fast 30 Milliarden Euro sitzen.

Diese staatlichen Enteignungsmaßnahmen gegen die Industrie sind nicht begründbar und rechtlich fragwürdig", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.

Richtig war es aus Sicht des BPI, dass für Generika der Zwangsabschlag nicht auf sieben Prozent angehoben wird. Zudem wird immerhin für Arzneimittel unter Festbetrag eine Preisanpassung bis maximal zum Festbetrag ermöglicht.

Doch sind diese Ausnahmen eindeutig zu kurz gesprungen: Denn für OTC-Arzneimittel, die ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden und Altoriginale, gibt es keine Ausnahme von der zusätzlichen Belastung.

Ebenfalls richtig war es, den Aufruf des Bestandsmarktes zu stoppen, weil erkennbar wurde, dass die Umsetzung nicht möglich war. Grundsätzlich falsch aber war es, das zentrale Grundprinzip des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aufzugeben, die Rabattsystematik.

"Damit gibt der Gesetzgeber ein Grundprinzip der Arzneimittelvergütung in Deutschland auf. Die unternehmerische Preisbildung und nachgelagerte Gewährung von Rabatten zugunsten der Kassen wird durch eine staatlich vorgegebene Preisverhandlung oder -setzung ersetzt.

Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun", so Dr. Gerbsch.

Pressekontakt:

Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/21085/2670201/14-sgb-v-aenderungsgesetz-nicht-zu-ende-gedacht von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=182079