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Neue OZ - Kommentar zu Justiz / Verfassungsgericht / Parteien / Bundespräsident / NPD: Rettet den Präsidenten!

Datum: Mittwoch, der 26. Februar 2014 @ 12:34:57 Thema: Deutsche Politik Infos

Osnabrück (ots) - Das ist einmalig: Noch nie hat ein Bundespräsident wegen seiner Wortwahl vor dem Verfassungsgericht gestanden.

Joachim Gauck macht nun den Anfang. Sein Fall dürfte schon allein deshalb Rechtsgeschichte schreiben.

Zugleich geht es um die höchst interessanten Fragen, wie weit die Meinungsfreiheit des Staatsoberhauptes reicht und wie wehrhaft die deutsche Demokratie ist.

Der Bundespräsident ist zwar zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Doch zugleich hat er nur das Wort, um politisch zu wirken. Und er ist als oberster Repräsentant des Staates selbstverständlich gehalten, Recht und Gesetz zu schützen.

Nichts anderes hat Gauck getan, als er ausländerfeindliche Proteste in Berlin geißelte und die Bürger zu Zivilcourage und zur Verteidigung rechtsstaatlicher Werte aufrief.

Würde das Verfassungsgericht dem Präsidenten einen Maulkorb verpassen, könnte es das hohe Amt auch gleich abschaffen. Das Staatsoberhaupt darf nicht zum Grüß-August degradiert werden, sondern muss auch künftig klare Aussagen machen dürfen.

Eine übertriebene Verpflichtung zu Neutralität, wie die NPD sie jetzt einfordert, würde dagegen beinahe jede politische Aussage des Präsidenten unmöglich machen, denn irgendeine Partei dürfte sich dann fast immer benachteiligt fühlen.

Schon Formulierungen wie "soziale Kälte" könnten dann kritisch sein, wie Gerichtspräsident Voßkuhle angemerkt hat - eine lächerliche Vorstellung.

Uwe Westdörp

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2673627/neue-oz-kommentar-zu-justiz-parteien-bundespraesident-npd von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Osnabrück (ots) - Das ist einmalig: Noch nie hat ein Bundespräsident wegen seiner Wortwahl vor dem Verfassungsgericht gestanden.

Joachim Gauck macht nun den Anfang. Sein Fall dürfte schon allein deshalb Rechtsgeschichte schreiben.

Zugleich geht es um die höchst interessanten Fragen, wie weit die Meinungsfreiheit des Staatsoberhauptes reicht und wie wehrhaft die deutsche Demokratie ist.

Der Bundespräsident ist zwar zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Doch zugleich hat er nur das Wort, um politisch zu wirken. Und er ist als oberster Repräsentant des Staates selbstverständlich gehalten, Recht und Gesetz zu schützen.

Nichts anderes hat Gauck getan, als er ausländerfeindliche Proteste in Berlin geißelte und die Bürger zu Zivilcourage und zur Verteidigung rechtsstaatlicher Werte aufrief.

Würde das Verfassungsgericht dem Präsidenten einen Maulkorb verpassen, könnte es das hohe Amt auch gleich abschaffen. Das Staatsoberhaupt darf nicht zum Grüß-August degradiert werden, sondern muss auch künftig klare Aussagen machen dürfen.

Eine übertriebene Verpflichtung zu Neutralität, wie die NPD sie jetzt einfordert, würde dagegen beinahe jede politische Aussage des Präsidenten unmöglich machen, denn irgendeine Partei dürfte sich dann fast immer benachteiligt fühlen.

Schon Formulierungen wie "soziale Kälte" könnten dann kritisch sein, wie Gerichtspräsident Voßkuhle angemerkt hat - eine lächerliche Vorstellung.

Uwe Westdörp

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2673627/neue-oz-kommentar-zu-justiz-parteien-bundespraesident-npd von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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