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Rundfunkbeitrag: Behinderte Menschen haben das Nachsehen!

Datum: Samstag, der 15. März 2014 @ 11:56:14 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag.

"Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung unter den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrages.

Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

"Angesichts der sprudelnden Gebühreneinnah-men fordern wir erst recht die Rückkehr zu dieser bewährten Re-gelung! Wer aufgrund seiner Behinderung bei kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der muss dafür einen Nachteilsausgleich erhalten."

Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat.

Der SoVD befürwortet grundsätzlich die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag.

Aus Sicht des Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren.

Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner Einkommen gefordert.

Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.

Mehr Informationen: http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/pdf/sonstiges/Flugblatt_Rundfunkbeitrag_web.pdf

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

Pressekontakt:

Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/43645/2687706/rundfunkbeitrag-behinderte-menschen-haben-das-nachsehen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag.

"Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung unter den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrages.

Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

"Angesichts der sprudelnden Gebühreneinnah-men fordern wir erst recht die Rückkehr zu dieser bewährten Re-gelung! Wer aufgrund seiner Behinderung bei kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der muss dafür einen Nachteilsausgleich erhalten."

Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat.

Der SoVD befürwortet grundsätzlich die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag.

Aus Sicht des Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren.

Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner Einkommen gefordert.

Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.

Mehr Informationen: http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/pdf/sonstiges/Flugblatt_Rundfunkbeitrag_web.pdf

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/43645/2687706/rundfunkbeitrag-behinderte-menschen-haben-das-nachsehen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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