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Westfalenpost zum Korruptionsgesetz für Abgeordnete: Worauf der Gesetzgeber abzielt, sind Handlungen von Parlamentariern, die durch einen konkreten Vorteil erst möglich werden!

Datum: Montag, der 17. März 2014 @ 09:58:40 Thema: Deutsche Politik Infos

Hagen (ots) - Das Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten war überfällig. Denn bislang waren lediglich der "Stimmenkauf" bei Wahlen und das Korruptionsverbot bei Amtsträgern, also bei Beamten, eindeutig geregelt.

Für Abgeordnete galt: Sie müssen frei sein, Partei ergreifen und sind als Abgeordnete ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet.

Genau das ändert sich nicht - selbst wenn einzelne bereits ein neues Betätigungsfeld für übereifrige Staatsanwälte fürchten.

Diese Furcht dürfte unbegründet sein.

Zum einen klagen die Verfolgungsbehörden nicht über Arbeitsmangel, zum anderen hat im Fall Wulff das Gericht erkennen lassen, dass Vorteile, die sich im üblichen und angemessenen Rahmen bewegen, möglich sind.

Die Oktoberfest-Bewirtung war ein solcher angemessener Vorteil. Dafür nämlich lässt sich kein Bundespräsident kaufen.

Nein, worauf der Gesetzgeber abzielt, sind Handlungen von Parlamentariern, die durch einen konkreten Vorteil erst möglich werden.

Wer für sein politisches Verhalten eine Gegenleistung verlangt oder annimmt, muss den Staatsanwalt fürchten. Ansonsten würden Lobbyisten Mehrheiten kaufen, für die die Allgemeinheit später bezahlen muss.

Dem gegenüber stehen ehrliche Abgeordnete, die sich in den Dienst der Bürger stellen.

Eine Selbstverständlichkeit - eigentlich.

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2688920/westfalenpost-westfalenpost-zum-korruptionsgesetz-fuer-abgeordnete von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Hagen (ots) - Das Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten war überfällig. Denn bislang waren lediglich der "Stimmenkauf" bei Wahlen und das Korruptionsverbot bei Amtsträgern, also bei Beamten, eindeutig geregelt.

Für Abgeordnete galt: Sie müssen frei sein, Partei ergreifen und sind als Abgeordnete ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet.

Genau das ändert sich nicht - selbst wenn einzelne bereits ein neues Betätigungsfeld für übereifrige Staatsanwälte fürchten.

Diese Furcht dürfte unbegründet sein.

Zum einen klagen die Verfolgungsbehörden nicht über Arbeitsmangel, zum anderen hat im Fall Wulff das Gericht erkennen lassen, dass Vorteile, die sich im üblichen und angemessenen Rahmen bewegen, möglich sind.

Die Oktoberfest-Bewirtung war ein solcher angemessener Vorteil. Dafür nämlich lässt sich kein Bundespräsident kaufen.

Nein, worauf der Gesetzgeber abzielt, sind Handlungen von Parlamentariern, die durch einen konkreten Vorteil erst möglich werden.

Wer für sein politisches Verhalten eine Gegenleistung verlangt oder annimmt, muss den Staatsanwalt fürchten. Ansonsten würden Lobbyisten Mehrheiten kaufen, für die die Allgemeinheit später bezahlen muss.

Dem gegenüber stehen ehrliche Abgeordnete, die sich in den Dienst der Bürger stellen.

Eine Selbstverständlichkeit - eigentlich.

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Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58966/2688920/westfalenpost-westfalenpost-zum-korruptionsgesetz-fuer-abgeordnete von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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