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Versorgungslandschaft in Gefahr: Wohn- und Teilhabegesetz bedroht die intensivpflegerische Betreuung / bpa fordert Politik zum Umdenken auf!

Datum: Samstag, der 03. Mai 2014 @ 15:29:52 Thema: Deutsche Politik Infos

Magdeburg (ots) - Nach einem Erlass zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) durch das Ministerium für Arbeit und Soziales in Sachsen-Anhalt (Minister für Arbeit und Soziales: Norbert Bischoff, SPD) dürfen Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in häuslicher Wohngemeinschaft fortan nicht mehr durch Pflegedienste versorgt werden.

Zukünftig wird diese Wohnform entweder automatisch in eine stationäre Einrichtung umgewandelt oder geschlossen und somit aus der Finanzierung der Krankenkasse herausfallen - dem Patienten auf die Füße. Erste WGs mussten deshalb bereits schließen.

Die Krankenkassen übernehmen infolge des Erlasses nicht mehr die Kosten der für diese Menschen lebenswichtigen Behandlungspflege, wie beispielsweise die Beatmung. Auch die Pflegeversicherung übernimmt nur die für alle Pflegebedürftigen üblichen Pauschalsätze.

Für die Differenz wird der Betroffene zur Kasse gebeten. Verfügt dieser nicht über ein hohes Einkommen, wird er unverzüglich zum Sozialhilfeempfänger.

Aus diesem Grund ist mittlerweile jeder dritte Pflegebedürftige, der in einem Heim wohnt, sozialhilfeabhängig. Bei Pflegebedürftigen zu Hause wiederum kommt die Kasse für die Kosten der Behandlungspflege auf.

"Das Wunsch- und Wahlrecht dieser Menschen wird mit Füßen getreten, und obendrein werden sie zu Sozialhilfeempfängern verdammt. Der große Profiteur sind die Krankenkassen, die Leidtragenden die betroffenen Menschen, aber auch der Sozialhilfeträger als Ausfallbürge", kritisiert Stephan Richter, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

"Des Ministerium nimmt auf Kosten der Betroffenen eine nicht legitimierte Auslegung des Gesetzes vor und drängt sie dadurch in die Sozialhilfe," schließt Richter an. Richter fordert, das Wohn- und Teilhabegesetz wieder gemäß seinem Wortlaut und seinem Ziel anzuwenden - nämlich der Weiterentwicklung von ambulanten Versorgungsformen.

"Davon ist derzeit nichts zu erkennen", schildert Richter, "im Gegenteil: Eine Vielfalt an Wohnarrangements für intensivpflegerisch betreute Menschen besteht längst nicht mehr. Ein weitere Entlastung der Krankenkassen durch enorme Belastung der Patienten muss verhindert werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon weit über 250 in Sachsen-Anhalt) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte des bpa e.V. in
Sachsen-Anhalt, Tel.: 0391/5311257, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2725037/versorgungslandschaft-in-gefahr-wohn-und-teilhabegesetz-bedroht-die-intensivpflegerische-betreuung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Magdeburg (ots) - Nach einem Erlass zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) durch das Ministerium für Arbeit und Soziales in Sachsen-Anhalt (Minister für Arbeit und Soziales: Norbert Bischoff, SPD) dürfen Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in häuslicher Wohngemeinschaft fortan nicht mehr durch Pflegedienste versorgt werden.

Zukünftig wird diese Wohnform entweder automatisch in eine stationäre Einrichtung umgewandelt oder geschlossen und somit aus der Finanzierung der Krankenkasse herausfallen - dem Patienten auf die Füße. Erste WGs mussten deshalb bereits schließen.

Die Krankenkassen übernehmen infolge des Erlasses nicht mehr die Kosten der für diese Menschen lebenswichtigen Behandlungspflege, wie beispielsweise die Beatmung. Auch die Pflegeversicherung übernimmt nur die für alle Pflegebedürftigen üblichen Pauschalsätze.

Für die Differenz wird der Betroffene zur Kasse gebeten. Verfügt dieser nicht über ein hohes Einkommen, wird er unverzüglich zum Sozialhilfeempfänger.

Aus diesem Grund ist mittlerweile jeder dritte Pflegebedürftige, der in einem Heim wohnt, sozialhilfeabhängig. Bei Pflegebedürftigen zu Hause wiederum kommt die Kasse für die Kosten der Behandlungspflege auf.

"Das Wunsch- und Wahlrecht dieser Menschen wird mit Füßen getreten, und obendrein werden sie zu Sozialhilfeempfängern verdammt. Der große Profiteur sind die Krankenkassen, die Leidtragenden die betroffenen Menschen, aber auch der Sozialhilfeträger als Ausfallbürge", kritisiert Stephan Richter, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

"Des Ministerium nimmt auf Kosten der Betroffenen eine nicht legitimierte Auslegung des Gesetzes vor und drängt sie dadurch in die Sozialhilfe," schließt Richter an. Richter fordert, das Wohn- und Teilhabegesetz wieder gemäß seinem Wortlaut und seinem Ziel anzuwenden - nämlich der Weiterentwicklung von ambulanten Versorgungsformen.

"Davon ist derzeit nichts zu erkennen", schildert Richter, "im Gegenteil: Eine Vielfalt an Wohnarrangements für intensivpflegerisch betreute Menschen besteht längst nicht mehr. Ein weitere Entlastung der Krankenkassen durch enorme Belastung der Patienten muss verhindert werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon weit über 250 in Sachsen-Anhalt) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte des bpa e.V. in
Sachsen-Anhalt, Tel.: 0391/5311257, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2725037/versorgungslandschaft-in-gefahr-wohn-und-teilhabegesetz-bedroht-die-intensivpflegerische-betreuung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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