Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Menschenrechtsinstitut: Der Einsatz von bewaffneten Drohnen muss transparent sein und parlamentarisch kontrolliert werden!

Datum: Montag, der 07. Juli 2014 @ 23:20:09 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Zu den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums (Verteidigungsministerin: Ursula von der Leyen, CDU), bewaffnete Drohnen anzuschaffen, erklärt Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte:

"Sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung bewaffneter Drohnen entscheiden, muss sie deren Einsatz transparent machen und parlamentarisch kontrollieren lassen.

Jeglicher Einsatz solcher Drohnen darf nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsverträge stattfinden.

Wenn die Bundesregierung bewaffnete Drohnen anschafft, sollte sie deshalb auch ein Konzept vorlegen, das deren Verwendung in den verschiedenen Konfliktsituationen festlegt.

Der Einsatz bewaffneter Drohnen muss, wie die Entsendung von Soldaten, durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Um menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind weitere Maßnahmen notwendig.

Für den Fall, dass durch bewaffnete Drohnen Zivilisten verletzt werden oder umkommen, muss eine unabhängige Stelle dies möglichst vor Ort untersuchen und dem Parlament darüber öffentlich berichten.

Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Ablehnung sogenannter außergerichtlicher Tötungen, die zumeist mit bewaffneten Drohnen durchgeführt werden, international stärker zur Geltung zu bringen.

Um die notwendige Transparenz zu gewährleisten, sollte sich das Parlament regelmäßig über Drohneneinsätze und auch die menschenrechtlichen Auswirkungen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Deutschlands berichten lassen.

Nur so lassen sich frühzeitig Lücken des Rechtsschutzes, Gefährdungspotenziale und politischer Reformbedarf identifizieren."

Wolfgang S. Heinz (2014): "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte". Policy Paper Nr. 23. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/SdA86

Honorarfreies Foto zum Download: Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte; Copyright: DIMR/S. Pietschmann: http://ots.de/eUiHy

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 30 25 93 59 453 / mobil: 0170 33 400 15

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2774835/menschenrechtsinstitut-der-einsatz-von-bewaffneten-drohnen-muss-transparent-sein-und von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Zu den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums (Verteidigungsministerin: Ursula von der Leyen, CDU), bewaffnete Drohnen anzuschaffen, erklärt Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte:

"Sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung bewaffneter Drohnen entscheiden, muss sie deren Einsatz transparent machen und parlamentarisch kontrollieren lassen.

Jeglicher Einsatz solcher Drohnen darf nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsverträge stattfinden.

Wenn die Bundesregierung bewaffnete Drohnen anschafft, sollte sie deshalb auch ein Konzept vorlegen, das deren Verwendung in den verschiedenen Konfliktsituationen festlegt.

Der Einsatz bewaffneter Drohnen muss, wie die Entsendung von Soldaten, durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Um menschenrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind weitere Maßnahmen notwendig.

Für den Fall, dass durch bewaffnete Drohnen Zivilisten verletzt werden oder umkommen, muss eine unabhängige Stelle dies möglichst vor Ort untersuchen und dem Parlament darüber öffentlich berichten.

Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Ablehnung sogenannter außergerichtlicher Tötungen, die zumeist mit bewaffneten Drohnen durchgeführt werden, international stärker zur Geltung zu bringen.

Um die notwendige Transparenz zu gewährleisten, sollte sich das Parlament regelmäßig über Drohneneinsätze und auch die menschenrechtlichen Auswirkungen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Deutschlands berichten lassen.

Nur so lassen sich frühzeitig Lücken des Rechtsschutzes, Gefährdungspotenziale und politischer Reformbedarf identifizieren."

Wolfgang S. Heinz (2014): "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte". Policy Paper Nr. 23. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/SdA86

Honorarfreies Foto zum Download: Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte; Copyright: DIMR/S. Pietschmann: http://ots.de/eUiHy

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 30 25 93 59 453 / mobil: 0170 33 400 15

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/2774835/menschenrechtsinstitut-der-einsatz-von-bewaffneten-drohnen-muss-transparent-sein-und von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=185876