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Mitteldeutsche Zeitung zu Edathy: Edathys Beschwerde hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt!

Datum: Samstag, der 30. August 2014 @ 10:03:05 Thema: Deutsche Politik Infos

Halle (ots) - Edathy (SPD) hätte also vor den zuständigen Fachgerichten rügen müssen, dass die Durchsuchungen seiner Wohnungen und Büros wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften ihn in seiner Immunität als Abgeordneter verletzten.

Da er zu diesem Zeitpunkt noch dem Bundestag angehörte, war die Durchsuchung - sagt das Bundesverfassungsgericht ganz klar - rechtswidrig.

Edathys Beschwerde hätte also mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt - wenn dabei die Grundregeln des Verfahrensrechts berücksichtigt worden wären.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2819110/mitteldeutsche-zeitung-zu-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Halle (ots) - Edathy (SPD) hätte also vor den zuständigen Fachgerichten rügen müssen, dass die Durchsuchungen seiner Wohnungen und Büros wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften ihn in seiner Immunität als Abgeordneter verletzten.

Da er zu diesem Zeitpunkt noch dem Bundestag angehörte, war die Durchsuchung - sagt das Bundesverfassungsgericht ganz klar - rechtswidrig.

Edathys Beschwerde hätte also mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt - wenn dabei die Grundregeln des Verfahrensrechts berücksichtigt worden wären.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2819110/mitteldeutsche-zeitung-zu-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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