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neues deutschland: ''Die Vorlage hat gute Chancen'' / Ex-Bundesrichter Neskovic begrüßt Hartz-IV-Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes!

Datum: Freitag, der 29. Mai 2015 @ 09:17:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die 15. Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor.

»Die Vorlage hat gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe).

Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers ab.«

Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß.

»Es gibt kein Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3033438, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von » PressePortal.de « auf / über http://www.parteien-news.de - dem freien Politik & Parteien News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Berlin (ots) - Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die 15. Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor.

»Die Vorlage hat gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe).

Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers ab.«

Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß.

»Es gibt kein Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic.

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