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Berliner Kopftuch-Konflikt: Respekt vor dem Grundgesetz und vor dem Bundesverfassungsgericht verlangt die Aufhebung, zumindest aber eine drastische Nachbesserung, des unhaltbaren Berliner Neutralitätsgesetzes!

Datum: Mittwoch, der 10. Juni 2015 @ 12:01:05 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Es kommt also nicht darauf an, was die Frauen auf dem Kopf, sondern darauf, was sie in ihm haben - so lange sie sich zu diesem Staat, zu dieser Gesellschaft bekennen, sind sie mit und ohne Kopftuch willkommen.

Nicht in Berlin.

Gestern hat das Bezirksamt Neukölln entschieden, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ihre Verwaltungsstation mit Kopftuch antreten kann - doch darf sie nur Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie den Bürgern Berlins nicht in hoheitlicher Funktion gegenübertritt.

Das ist ein Kompromiss, aber vor allem eine Folge des - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - unhaltbaren Berliner Neutralitätsgesetzes.

Der Respekt vor dem Grundgesetz und vor dem Bundesverfassungsgericht verlangt die Aufhebung, zumindest aber eine drastische Nachbesserung des Gesetzes.

Pressekontakt:

Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/100787/3042837, Autor siehe obiger Artikel.




Berlin (ots) - Es kommt also nicht darauf an, was die Frauen auf dem Kopf, sondern darauf, was sie in ihm haben - so lange sie sich zu diesem Staat, zu dieser Gesellschaft bekennen, sind sie mit und ohne Kopftuch willkommen.

Nicht in Berlin.

Gestern hat das Bezirksamt Neukölln entschieden, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ihre Verwaltungsstation mit Kopftuch antreten kann - doch darf sie nur Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie den Bürgern Berlins nicht in hoheitlicher Funktion gegenübertritt.

Das ist ein Kompromiss, aber vor allem eine Folge des - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - unhaltbaren Berliner Neutralitätsgesetzes.

Der Respekt vor dem Grundgesetz und vor dem Bundesverfassungsgericht verlangt die Aufhebung, zumindest aber eine drastische Nachbesserung des Gesetzes.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/100787/3042837, Autor siehe obiger Artikel.








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