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Spionageaffäre: Chef des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), sieht Berufung eines Ermittlungsbeauftragten durch die Bundesregierung skeptisch!

Datum: Donnerstag, der 18. Juni 2015 @ 08:03:34 Thema: Deutsche Politik Infos

Halle (ots) - Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages,Patrick Sensburg(CDU), sieht die von der Bundesregierung geplante Berufung eines Ermittlungsbeauftragten zur Einsichtnahme in die Selektorenlisten skeptisch.

"Wenn wir rechtlich ein Anrecht auf die Selektorenliste haben, dann kann nur der Untersuchungsausschuss bestimmen, in welcher Form das geschieht, kein anderer", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

"Und wenn wir einen Sonderbeauftragten einsetzen, der eine Vorprüfung macht und zu dem Ergebnis kommt, da ist viel drin, was nicht richtig ist, dann kann man dem Untersuchungsausschuss auch nicht das Recht nehmen, die Liste in Gänze zu sehen."

Es komme hier vor allem auf die Begründung an, fügte Sensburg hinzu.

Anders verhalte es sich nämlich, wenn die Regierung sage, der Ausschuss habe in Wahrheit keinen juristischen Anspruch auf die Liste, sie ihm den Zugang dazu mit Hilfe eines Ermittlungsbeauftragten aber dennoch gewähren wolle.

Dann könne der Ausschuss dagegen wenig ausrichten.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3049359, Autor siehe obiger Artikel.




Halle (ots) - Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages,Patrick Sensburg(CDU), sieht die von der Bundesregierung geplante Berufung eines Ermittlungsbeauftragten zur Einsichtnahme in die Selektorenlisten skeptisch.

"Wenn wir rechtlich ein Anrecht auf die Selektorenliste haben, dann kann nur der Untersuchungsausschuss bestimmen, in welcher Form das geschieht, kein anderer", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

"Und wenn wir einen Sonderbeauftragten einsetzen, der eine Vorprüfung macht und zu dem Ergebnis kommt, da ist viel drin, was nicht richtig ist, dann kann man dem Untersuchungsausschuss auch nicht das Recht nehmen, die Liste in Gänze zu sehen."

Es komme hier vor allem auf die Begründung an, fügte Sensburg hinzu.

Anders verhalte es sich nämlich, wenn die Regierung sage, der Ausschuss habe in Wahrheit keinen juristischen Anspruch auf die Liste, sie ihm den Zugang dazu mit Hilfe eines Ermittlungsbeauftragten aber dennoch gewähren wolle.

Dann könne der Ausschuss dagegen wenig ausrichten.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3049359, Autor siehe obiger Artikel.








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