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Werner M. Bahlsen, Wirtschaftsrat der CDU: Erbschaftsteuer-Reform weist in richtige Richtung / Nachbesserungen in parlamentarischen Beratungen erforderlich!

Datum: Dienstag, der 07. Juli 2015 @ 16:03:19 Thema: Deutsche Politik News

Berlin (ots) - Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht wesentliche Punkte seiner Forderungen in der Vorlage zur Reform der Erbschaftsteuer erfüllt.

Gleichwohl sind Nachbesserungen in den parlamentarischen Beratungen dringend erforderlich.

"Alle Welt beneidet uns um den German Mittelstand. Da würde keiner eine Gefährdung unserer krisenresistenten Unternehmens- und Eigentümerstruktur durch falsche Weichenstellungen verstehen.

Insbesondere die qualitativen Bewertungskriterien für Familienunternehmen müssen auf fünf erweitert werden. Auch die Fristen für die Erfüllung der Kriterien müssen auf einen realistischen Zeitrahmen reduziert werden", erklärte Werner M. Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrates.

Positiv bewertet der Wirtschaftsrat die Erhöhung der Prüfschwellen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von 20 auf 26 Mio. Euro bzw. 40 auf 52 Mio. Euro.

Zudem machen die Festlegung der Bagatellgrenze auf 3 Beschäftigte statt auf einen Betriebswert sowie die Lohnsummenregelung als gleitende Regelung mit Erleichterung für bis zu 15 Mitarbeiter viel Sinn.

Der Wirtschaftsrat sieht dennoch mehr juristische Spielräume nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als bis jetzt umgesetzt wurden. Konkret fordert der Wirtschaftsrat:

- Eine Ausweitung der qualitativen Kriterien für Familienunternehmen auf mindestens fünf, die realistisch formuliert sein und von denen höchstens drei erfüllt werden müssen.

- Eine massive Kürzung der Fristen von 10 Jahren vor und 30 Jahren nach Übertragung von Unternehmensvermögen zur Einhaltung der qualitativen Kriterien an die bereits geltenden Behaltensfristen für die Lohnsummenregelung (5 bzw. 7 Jahre).

- Eine Klarstellung, was zum begünstigten Vermögen gehören soll, damit Planungssicherheit geschaffen und eine Überbelastung der Familienunternehmen durch die Hintertür verhindert wird.

- Eine realistische Anpassung des Kapitalisierungsfaktors, um die mit der Niedrigzinsphase verbundenen Sonderlasten bei der Unternehmensbewertung künftig zu verhindern.

Der Wirtschaftsrat warnt zudem weiterhin davor, das Privatvermögen zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen heranzuziehen.

Anerkannte Verfassungsrechtler haben mehrfach betont, dass eine solche Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur neuerlichen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts führen wird.

Nicht zuletzt muss es dabei bleiben, dass das Steueraufkommen nicht erhöht wird.

"Die Bundesregierung steht bei den Wählern im Wort, in dieser Legislaturperiode auf Steuererhöhungen zu verzichten", unterstrich Werner M. Bahlsen.

Dieses Versprechen müsse für noch ausstehende Änderungen im parlamentarischen Verfahren unbedingt berücksichtigt werden.

Pressekontakt:

Klaus-Hubert Fugger
Pressessprecher
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Tel. 030/24087-301, Fax. 030/24087-305
kh.fugger@wirtschaftsrat.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/42899/3065666, Autor siehe obiger Artikel.




Berlin (ots) - Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht wesentliche Punkte seiner Forderungen in der Vorlage zur Reform der Erbschaftsteuer erfüllt.

Gleichwohl sind Nachbesserungen in den parlamentarischen Beratungen dringend erforderlich.

"Alle Welt beneidet uns um den German Mittelstand. Da würde keiner eine Gefährdung unserer krisenresistenten Unternehmens- und Eigentümerstruktur durch falsche Weichenstellungen verstehen.

Insbesondere die qualitativen Bewertungskriterien für Familienunternehmen müssen auf fünf erweitert werden. Auch die Fristen für die Erfüllung der Kriterien müssen auf einen realistischen Zeitrahmen reduziert werden", erklärte Werner M. Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrates.

Positiv bewertet der Wirtschaftsrat die Erhöhung der Prüfschwellen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von 20 auf 26 Mio. Euro bzw. 40 auf 52 Mio. Euro.

Zudem machen die Festlegung der Bagatellgrenze auf 3 Beschäftigte statt auf einen Betriebswert sowie die Lohnsummenregelung als gleitende Regelung mit Erleichterung für bis zu 15 Mitarbeiter viel Sinn.

Der Wirtschaftsrat sieht dennoch mehr juristische Spielräume nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als bis jetzt umgesetzt wurden. Konkret fordert der Wirtschaftsrat:

- Eine Ausweitung der qualitativen Kriterien für Familienunternehmen auf mindestens fünf, die realistisch formuliert sein und von denen höchstens drei erfüllt werden müssen.

- Eine massive Kürzung der Fristen von 10 Jahren vor und 30 Jahren nach Übertragung von Unternehmensvermögen zur Einhaltung der qualitativen Kriterien an die bereits geltenden Behaltensfristen für die Lohnsummenregelung (5 bzw. 7 Jahre).

- Eine Klarstellung, was zum begünstigten Vermögen gehören soll, damit Planungssicherheit geschaffen und eine Überbelastung der Familienunternehmen durch die Hintertür verhindert wird.

- Eine realistische Anpassung des Kapitalisierungsfaktors, um die mit der Niedrigzinsphase verbundenen Sonderlasten bei der Unternehmensbewertung künftig zu verhindern.

Der Wirtschaftsrat warnt zudem weiterhin davor, das Privatvermögen zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen heranzuziehen.

Anerkannte Verfassungsrechtler haben mehrfach betont, dass eine solche Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur neuerlichen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts führen wird.

Nicht zuletzt muss es dabei bleiben, dass das Steueraufkommen nicht erhöht wird.

"Die Bundesregierung steht bei den Wählern im Wort, in dieser Legislaturperiode auf Steuererhöhungen zu verzichten", unterstrich Werner M. Bahlsen.

Dieses Versprechen müsse für noch ausstehende Änderungen im parlamentarischen Verfahren unbedingt berücksichtigt werden.

Pressekontakt:

Klaus-Hubert Fugger
Pressessprecher
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Tel. 030/24087-301, Fax. 030/24087-305
kh.fugger@wirtschaftsrat.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/42899/3065666, Autor siehe obiger Artikel.








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