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Mietspiegel deutscher Städte und Gemeinden bei Mietspiegel.com

Datum: Montag, der 13. September 2010 @ 16:59:56 Thema: Deutsche Politik Infos

Alles zum Thema Mietspiegel

Obwohl die Erstellung von Mietspiegeln für Deutschlands Städte und Gemeinde eine Sollvorschrift ist, werden von immer mehr Kommunen Mietenspiegel erstellt. Rund 90 Prozent der dreißig größten Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, verfügen mittlerweile über einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel. In der Einwohnerkategorie 100.000 bis 500.000 führen rund 87 Prozent und in der Einwohnerkategorie 50.000 bis 100.000 etwa 75 Prozent der Städte einen Mietenspiegel. Insgesamt beziehen sich etwa 700 Städte und Gemeinden auf mehr als 300 Mietspiegel.

Mietspiegel sind mittlerweile als Bestandteil des Mietrechts unverzichtbar geworden. Mietenspiegel sind ein hervorragendes Instrument zur Schaffung und Verbesserung von Markttransparenz über das örtliche Mietpreisgefüge von Mietwohnungen. Bei Abschluss eines Mietvertrages dienen Miettabellen den Mietvertragsparteien als wichtiges Orientierungsmittel und bei Mieterhöhungen bei einem bestehenden Mietvertragsverhältnis gelten sie inzwischen als verlässlichstes Begründungsmittel.

Aber nicht nur die Mietvertragsparteien sind Nutznießer von örtlichen Mietpreisübersichten. Auch Städten und Gemeinden leisten Mietspiegel gute Nutzungsmöglichkeiten, sei es bei der Ermittlung der Fehlbelegungsabgabe oder aber bei der Ermittlung der Wohnkosten im Zuge der Berechnung von "Hartz IV". Die Wohnkosten der ALG II-Empfänger werden gemäß § 22 SGB II nur bis zu einer angemessenen Höhe erstattet. Dieser Wert ist gemeindespezifisch anhand des örtlichen Mietzinsniveaus festzulegen. Eine Mietenübersicht leistet hier den Kommunen gute Dienste, besonders auch, wenn Auseinandersetzungen mit Anspruchsberechtigten vermieden werden sollen.

Einige Mietenspiegel sind nur gegen Bezahlung einer geringen Schutzgebühr erhältlich. Der Großteil der Miettabellen steht jedoch im Internet kostenlos zur Verfügung. Auf der Internetseite von www.mietspiegel.com finden Mieter und Vermieter sowie weitere Mietspiegelinteressierte, Informationen (PDF, Bezugsquelle, Art, Jahr) zu Mietspiegeln von über 300 Städten und Gemeinden.

Neben der gesetzlichen Regelung für Mietspiegel, bietet Mietspiegel.com den Besuchern auch Wissenswertes zum Thema, wie etwa zur Mieterhöhung, der Geschichte, den Nutzen oder die Erstellung von Mietspiegeln. Die Möglichkeit eine Mietwohnung zu suchen bzw. eine Mietwohnung anzubieten runden das Angebot von Mietspiegel.com ab.
Mietspiegel.com - Website zum Thema Mietspiegel.
Mietspiegel.com
Gabriele Koch
Fasaneriestrasse 2 B
80636
München
service@mietspiegel.com
01520-5645194
http://mietspiegel.com



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Obwohl die Erstellung von Mietspiegeln für Deutschlands Städte und Gemeinde eine Sollvorschrift ist, werden von immer mehr Kommunen Mietenspiegel erstellt. Rund 90 Prozent der dreißig größten Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, verfügen mittlerweile über einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel. In der Einwohnerkategorie 100.000 bis 500.000 führen rund 87 Prozent und in der Einwohnerkategorie 50.000 bis 100.000 etwa 75 Prozent der Städte einen Mietenspiegel. Insgesamt beziehen sich etwa 700 Städte und Gemeinden auf mehr als 300 Mietspiegel.

Mietspiegel sind mittlerweile als Bestandteil des Mietrechts unverzichtbar geworden. Mietenspiegel sind ein hervorragendes Instrument zur Schaffung und Verbesserung von Markttransparenz über das örtliche Mietpreisgefüge von Mietwohnungen. Bei Abschluss eines Mietvertrages dienen Miettabellen den Mietvertragsparteien als wichtiges Orientierungsmittel und bei Mieterhöhungen bei einem bestehenden Mietvertragsverhältnis gelten sie inzwischen als verlässlichstes Begründungsmittel.

Aber nicht nur die Mietvertragsparteien sind Nutznießer von örtlichen Mietpreisübersichten. Auch Städten und Gemeinden leisten Mietspiegel gute Nutzungsmöglichkeiten, sei es bei der Ermittlung der Fehlbelegungsabgabe oder aber bei der Ermittlung der Wohnkosten im Zuge der Berechnung von "Hartz IV". Die Wohnkosten der ALG II-Empfänger werden gemäß § 22 SGB II nur bis zu einer angemessenen Höhe erstattet. Dieser Wert ist gemeindespezifisch anhand des örtlichen Mietzinsniveaus festzulegen. Eine Mietenübersicht leistet hier den Kommunen gute Dienste, besonders auch, wenn Auseinandersetzungen mit Anspruchsberechtigten vermieden werden sollen.

Einige Mietenspiegel sind nur gegen Bezahlung einer geringen Schutzgebühr erhältlich. Der Großteil der Miettabellen steht jedoch im Internet kostenlos zur Verfügung. Auf der Internetseite von www.mietspiegel.com finden Mieter und Vermieter sowie weitere Mietspiegelinteressierte, Informationen (PDF, Bezugsquelle, Art, Jahr) zu Mietspiegeln von über 300 Städten und Gemeinden.

Neben der gesetzlichen Regelung für Mietspiegel, bietet Mietspiegel.com den Besuchern auch Wissenswertes zum Thema, wie etwa zur Mieterhöhung, der Geschichte, den Nutzen oder die Erstellung von Mietspiegeln. Die Möglichkeit eine Mietwohnung zu suchen bzw. eine Mietwohnung anzubieten runden das Angebot von Mietspiegel.com ab.
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