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Kollektive Organisierung lohnt sich: Das Landgericht Berlin weist in einem Musterprozess Mieterhöhungen für ein Hausprojekt im Bezirk Mitte ab!

Datum: Montag, der 28. September 2015 @ 10:03:58 Thema: Deutsche Politik News

Gisela Neunhöffer zum Hausprojekt in der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte:

Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat im Streit um Mieterhöhungen für ein Hausprojekt in der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte für die Bewohner entschieden.

Der Eigentümer wollte nach Auslaufen der Staffelmiete die Miete weiter erhöhen.

Dagegen hatte sich eine Bewohnerin gewehrt und bekam nun zum zweiten Mal recht.

Das Gericht hatte das Verfahren als Musterprozess für das gesamte Haus angesehen undeshalb angenommen.

»Wenn Leute sich massenhaft kollektiv in einem Projekt zur Wehr setzen, dann kommen auch Lösungen zustande, die nach 20 Jahren Bestand haben.

Das ist ein ganz starkes Signal dafür, dass eine kollektive Organisierung sich lohnt.«, sagt die betroffene Mieterin Gisela Neunhöffer der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Montagausgabe).

Bereits im März 2015 hatte das Amtsgericht entschieden, dass der Mietvertrag weitere Mietpreissteigerungen eindeutig ausschließt.

Diese Einschätzung bestätigte nun auch das Landgericht.

Das Wohnprojekt ist eines der letzten großen in der Stadt und feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum.

Im Rahmen der Sanierung des Hauses wurden zusammen mit den Bewohnern - unter Beteiligung des Senats und der finanzierenden Investitionsbank Berlin - Staffelmietverträge ausgehandelt, deren Erhöhungen 2012 ausgelaufen waren.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion/CvD

Telefon: 030/2978-1721

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3132615, Autor siehe obiger Artikel.



Gisela Neunhöffer zum Hausprojekt in der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte:

Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat im Streit um Mieterhöhungen für ein Hausprojekt in der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte für die Bewohner entschieden.

Der Eigentümer wollte nach Auslaufen der Staffelmiete die Miete weiter erhöhen.

Dagegen hatte sich eine Bewohnerin gewehrt und bekam nun zum zweiten Mal recht.

Das Gericht hatte das Verfahren als Musterprozess für das gesamte Haus angesehen undeshalb angenommen.

»Wenn Leute sich massenhaft kollektiv in einem Projekt zur Wehr setzen, dann kommen auch Lösungen zustande, die nach 20 Jahren Bestand haben.

Das ist ein ganz starkes Signal dafür, dass eine kollektive Organisierung sich lohnt.«, sagt die betroffene Mieterin Gisela Neunhöffer der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Montagausgabe).

Bereits im März 2015 hatte das Amtsgericht entschieden, dass der Mietvertrag weitere Mietpreissteigerungen eindeutig ausschließt.

Diese Einschätzung bestätigte nun auch das Landgericht.

Das Wohnprojekt ist eines der letzten großen in der Stadt und feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum.

Im Rahmen der Sanierung des Hauses wurden zusammen mit den Bewohnern - unter Beteiligung des Senats und der finanzierenden Investitionsbank Berlin - Staffelmietverträge ausgehandelt, deren Erhöhungen 2012 ausgelaufen waren.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion/CvD

Telefon: 030/2978-1721

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3132615, Autor siehe obiger Artikel.







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