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Die Bundesregierung einigt sich auf Tabak-Werbeverbot ab 2020: Längere Schonfrist für die Tabakindustrie als vom zuständigen Bundesminister ursprünglich geplant!

Datum: Donnerstag, der 05. November 2015 @ 15:11:14 Thema: Deutsche Politik News

Zum Tabak-Werbeverbot ab 2020:

Düsseldorf (ots) - An Haltestellen, Litfaßsäulen oder im Kino soll die Werbung für Zigaretten ab Sommer 2020 verboten werden.

Das geht aus einem Papier des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Demnach haben das Bundeskanzleramt und der zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) sich darauf geeinigt, dass es für Zigaretten ab dem 1. Juli 2020 keinerlei Außenwerbung etwa auf Plakaten mehr geben soll.

Zudem sollen Zigaretten aus der Kinowerbung zumindest für all jene Filmvorstellungen verbannt werden, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.

Zuletzt war Medienberichten zu entnehmen, dass ein Verbot von Außen- und Kinowerbung, wie von Schmidt gefordert, am Veto von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium zu scheitern drohe.

Nun wurde eine Einigung gefunden, wenn auch mit einer längeren Schonfrist für die Tabakindustrie.

Denn wie aus dem Papier weiter hervorgeht, sollte jegliche Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten bereits ab Juli 2018 verboten werden.

Kontext:

Nach Recherchen der Rheinischen Post sind die entsprechenden Änderungsentwürfe gestern (Mittwoch) an die anderen Bundesressorts verschickt worden.

Bis Freitag dieser Woche können die Ministerien demnach Widerspruch einlegen, wenn sie keine Beteiligung der Länder und Verbände wünschen.

Bis Freitag kommender Woche haben die Ressorts wiederum Zeit, sich zu dem neuen Paket zu äußern.

Dem Vernehmen nach soll es bereits im Dezember eine Kabinettsbefassung dazu geben, im ersten Quartal 2016 käme es dann in den Bundestag.

Das neue Gesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie, die Ende Mai 2016 in Kraft treten wird.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3166079, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln - weitere News zu den Themen Politik & Wirtschaft auf www.deutsche-politik-news.de!



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Düsseldorf (ots) - An Haltestellen, Litfaßsäulen oder im Kino soll die Werbung für Zigaretten ab Sommer 2020 verboten werden.

Das geht aus einem Papier des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Demnach haben das Bundeskanzleramt und der zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) sich darauf geeinigt, dass es für Zigaretten ab dem 1. Juli 2020 keinerlei Außenwerbung etwa auf Plakaten mehr geben soll.

Zudem sollen Zigaretten aus der Kinowerbung zumindest für all jene Filmvorstellungen verbannt werden, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.

Zuletzt war Medienberichten zu entnehmen, dass ein Verbot von Außen- und Kinowerbung, wie von Schmidt gefordert, am Veto von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium zu scheitern drohe.

Nun wurde eine Einigung gefunden, wenn auch mit einer längeren Schonfrist für die Tabakindustrie.

Denn wie aus dem Papier weiter hervorgeht, sollte jegliche Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten bereits ab Juli 2018 verboten werden.

Kontext:

Nach Recherchen der Rheinischen Post sind die entsprechenden Änderungsentwürfe gestern (Mittwoch) an die anderen Bundesressorts verschickt worden.

Bis Freitag dieser Woche können die Ministerien demnach Widerspruch einlegen, wenn sie keine Beteiligung der Länder und Verbände wünschen.

Bis Freitag kommender Woche haben die Ressorts wiederum Zeit, sich zu dem neuen Paket zu äußern.

Dem Vernehmen nach soll es bereits im Dezember eine Kabinettsbefassung dazu geben, im ersten Quartal 2016 käme es dann in den Bundestag.

Das neue Gesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie, die Ende Mai 2016 in Kraft treten wird.

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