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Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister: Der Bundeswehreinsatz gegen den IS ist weder völkerrechts- noch verfassungswidrig!

Datum: Samstag, der 05. Dezember 2015 @ 10:05:17 Thema: Deutsche Politik News

Heiko Maas zum Bundeswehreinsatz gegen den IS:

Berlin (ots) - Unmittelbar vor der Bundestagsentscheidung über die Beteiligung der Bundeswehr am Kampf gegen den so genannten "Islamischen Staat" hat JustizministerHeiko Maas(SPD) Zweifel an der Vereinbarkeit des Einsatzes mit Völkerrecht und Grundgesetz zurückgewiesen.

Dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) sagte Maas: "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz."

Zur Begründung verwies Maas auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind.

"Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen."

Auch völkerrechtlich sei das Mandat "zweifelsfrei gedeckt", versicherte der Minister: "Frankreich kann sich auf das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte kollektive Selbstverteidigungsrecht berufen."

Maas fügte hinzu, er halte den Einsatz nicht nur für rechtmäßig, sondern auch für notwendig: "Wir müssen diese terroristische Mörderbande stoppen. Das wird nicht allein mit militärischen Mitteln gelingen, aber eben auch nicht ohne."

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3193739, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, Infos, PresseMitteilungen und Artikeln!



Heiko Maas zum Bundeswehreinsatz gegen den IS:

Berlin (ots) - Unmittelbar vor der Bundestagsentscheidung über die Beteiligung der Bundeswehr am Kampf gegen den so genannten "Islamischen Staat" hat JustizministerHeiko Maas(SPD) Zweifel an der Vereinbarkeit des Einsatzes mit Völkerrecht und Grundgesetz zurückgewiesen.

Dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) sagte Maas: "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz."

Zur Begründung verwies Maas auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind.

"Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen."

Auch völkerrechtlich sei das Mandat "zweifelsfrei gedeckt", versicherte der Minister: "Frankreich kann sich auf das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte kollektive Selbstverteidigungsrecht berufen."

Maas fügte hinzu, er halte den Einsatz nicht nur für rechtmäßig, sondern auch für notwendig: "Wir müssen diese terroristische Mörderbande stoppen. Das wird nicht allein mit militärischen Mitteln gelingen, aber eben auch nicht ohne."

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