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Leiharbeitsfirmen zahlten von rund 238 Millionen Euro Nachforderungen der Sozialkassen erst 91,6 Millionen Euro!

Datum: Donnerstag, der 17. Dezember 2015 @ 10:01:22 Thema: Deutsche Politik News

Zu Nachforderungen der Sozialkassen:

Berlin (ots) - Noch immer schulden Leiharbeitsfirmen den Sozialkassen rund 146 Millionen Euro.

Von den insgesamt rund 238 Millionen Euro, die an Nachforderungen der Sozialkassen im Raum stehen, haben die Leiharbeitsfirmen bis zum 30. November erst 91.587.573,33 Euro zurückgezahlt.

Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Weil die Unternehmen über 200.000 Beschäftigten Niedriglöhne auf der Basis eines im Jahr 2010 für ungültig erklärten Tarifvertrages des Gewerkschaftsdachverbandes CGZP bezahlt hatten, führten sie auch zu geringe Beiträge etwa an die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen ab.

Noch immer sind rund 600 Klagen von Leiharbeitsfirmen gegen die Nachforderungen anhängig.

Für den heutigen Mittwoch wird erstmals eine höchstinstanzliche Entscheidung vom Bundessozialgericht in Kassel erwartet.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3204129, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Noch immer schulden Leiharbeitsfirmen den Sozialkassen rund 146 Millionen Euro.

Von den insgesamt rund 238 Millionen Euro, die an Nachforderungen der Sozialkassen im Raum stehen, haben die Leiharbeitsfirmen bis zum 30. November erst 91.587.573,33 Euro zurückgezahlt.

Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Weil die Unternehmen über 200.000 Beschäftigten Niedriglöhne auf der Basis eines im Jahr 2010 für ungültig erklärten Tarifvertrages des Gewerkschaftsdachverbandes CGZP bezahlt hatten, führten sie auch zu geringe Beiträge etwa an die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen ab.

Noch immer sind rund 600 Klagen von Leiharbeitsfirmen gegen die Nachforderungen anhängig.

Für den heutigen Mittwoch wird erstmals eine höchstinstanzliche Entscheidung vom Bundessozialgericht in Kassel erwartet.

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