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Räuchermischungen für ein angenehmes Raumklima

Datum: Mittwoch, der 15. Juni 2016 @ 15:27:22 Thema: Deutsche Politik Infos

Viele kennen es, doch viele sind abgeschreckt: Räuchermischungen. Dass diese Form der Verräucherung von Kräutern den meisten suspekt ist und viele es für Drogen halten, rührt wohl daher, dass der Mensch die Angewohnheit hat, alles Unbekannte zunächst abzulehnen. Doch befasst man sich einmal genauer mit dem Thema Räuchermischungen, so stellt man schnell fest, dass diese Art des Räucherns eine lange Tradition hat und bereits bei Ur-Völkern Anwendung gefunden hat.

Und auch heute noch gibt es Kulturen auf der Erde, bei denen Räuchermischungen Teil von Ritualen oder Feiern sind. So verwundert es kaum, dass sie längst Einzug in die moderne, westliche Welt gehalten und mittlerweile eine große Anhängerschaft haben. So gibt es zahlreiche Online-Shops, in denen man die Wahl zwischen teilweise über 50 verschiedenen Sorten Räuchermischungen hat. Für einen vergleichsweise geringen Preis erhält man dann 1 bis 10 Gramm-Päckchen mit gut duftenden Kräutern. Selbstverständlich wird darauf hingewiesen, dass diese Mischungen nicht zum Verzehr oder zur Inhalation geeignet sind. Sie sollen lediglich der Verräucherung und damit dem Raumklima dienen, welches durch die entstehenden Aromen einen orientalischen Touch erhält.

Viele Anwender entspannen so nach einem langen Arbeitstag oder einfach mal zwischendurch, wenn ihnen der Stress des Alltags beginnt, auf den Magen zu schlagen.

Legalität in Deutschland

Sofern die in einer Räuchermischung enthaltenen Stoffe nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten sind, ist die Mischung an sich legal. So hat der europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2014 entschieden, dass die bisherige Praxis, Räuchermischungen als Arzneimittel einzustufen, nicht rechtens ist. Falsch ist außerdem die Annahme, dass durch das vermutlich am 15. Juni 2016 eingeführte Stoffgruppenverbot alls Cannabinoidverbindungen verboten wären. Nach dem sogenannten NPSG muss die erfasste Substanz zwingend einem bestimmten Aufbau aus Brücke, Kernstruktur, Seitenkette und Brückenrest bestehen. Natürlich ist das Gesetzt wesentlich komplexer, sodass es sich nicht in zwei, drei Sätzen erklären lässt, jedoch beinhaltet es kein grundsätzliches Verbot von Räuchermischungen.

Unbedingt auf Qualitätsmerkmale achten

Da es sich hierbei um synthetische Erzeugnisse handelt, ist unbedingt auf eine gewisse Qualität beim Kauf – oder am besten schon vorher bei der Auswahl des Shops – zu achten. Was sagen andere Kunden? Kann ich in geringen Mengen einkaufen? Wo sitzt der Verkäufer? Dies alles sind Indizien für einen ordentlich Shop, der qualitativ hochwertige Räuchermischungen verkauft.

Pressekontakt:
yoursmartweb
D. R. Olearczyk
Scheveninger Str. 15
12359 Berlin
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> yoursmartweb << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Viele kennen es, doch viele sind abgeschreckt: Räuchermischungen. Dass diese Form der Verräucherung von Kräutern den meisten suspekt ist und viele es für Drogen halten, rührt wohl daher, dass der Mensch die Angewohnheit hat, alles Unbekannte zunächst abzulehnen. Doch befasst man sich einmal genauer mit dem Thema Räuchermischungen, so stellt man schnell fest, dass diese Art des Räucherns eine lange Tradition hat und bereits bei Ur-Völkern Anwendung gefunden hat.

Und auch heute noch gibt es Kulturen auf der Erde, bei denen Räuchermischungen Teil von Ritualen oder Feiern sind. So verwundert es kaum, dass sie längst Einzug in die moderne, westliche Welt gehalten und mittlerweile eine große Anhängerschaft haben. So gibt es zahlreiche Online-Shops, in denen man die Wahl zwischen teilweise über 50 verschiedenen Sorten Räuchermischungen hat. Für einen vergleichsweise geringen Preis erhält man dann 1 bis 10 Gramm-Päckchen mit gut duftenden Kräutern. Selbstverständlich wird darauf hingewiesen, dass diese Mischungen nicht zum Verzehr oder zur Inhalation geeignet sind. Sie sollen lediglich der Verräucherung und damit dem Raumklima dienen, welches durch die entstehenden Aromen einen orientalischen Touch erhält.

Viele Anwender entspannen so nach einem langen Arbeitstag oder einfach mal zwischendurch, wenn ihnen der Stress des Alltags beginnt, auf den Magen zu schlagen.

Legalität in Deutschland

Sofern die in einer Räuchermischung enthaltenen Stoffe nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten sind, ist die Mischung an sich legal. So hat der europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2014 entschieden, dass die bisherige Praxis, Räuchermischungen als Arzneimittel einzustufen, nicht rechtens ist. Falsch ist außerdem die Annahme, dass durch das vermutlich am 15. Juni 2016 eingeführte Stoffgruppenverbot alls Cannabinoidverbindungen verboten wären. Nach dem sogenannten NPSG muss die erfasste Substanz zwingend einem bestimmten Aufbau aus Brücke, Kernstruktur, Seitenkette und Brückenrest bestehen. Natürlich ist das Gesetzt wesentlich komplexer, sodass es sich nicht in zwei, drei Sätzen erklären lässt, jedoch beinhaltet es kein grundsätzliches Verbot von Räuchermischungen.

Unbedingt auf Qualitätsmerkmale achten

Da es sich hierbei um synthetische Erzeugnisse handelt, ist unbedingt auf eine gewisse Qualität beim Kauf – oder am besten schon vorher bei der Auswahl des Shops – zu achten. Was sagen andere Kunden? Kann ich in geringen Mengen einkaufen? Wo sitzt der Verkäufer? Dies alles sind Indizien für einen ordentlich Shop, der qualitativ hochwertige Räuchermischungen verkauft.

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