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Eine Chance für die Richter, auf Angeklagte einzuwirken:
Peter Biesenbach (CDU), Fraktionsvize der CDU im NRW-Landtag und Rechtsexperte: Ein Fahrverbot für Straftäter kann große Wirkung erzielen!

Datum: Montag, der 08. August 2016 @ 09:01:31 Thema: Deutsche Politik News

Peter Biesenbach zu einem Fahrverbot für Straftäter:

Köln (ots) - Der Fraktionsvize der CDU im NRW-Landtag und Rechtsexperte Peter Biesenbach bewertet den von Bundesinnenminister Heiko Maas (SPD) geplanten Gesetzentwurf zum Führerscheinentzug für Straftäter positiv.

"Ich begrüße so etwas. Im Strafrecht ist immer die Frage, wie man eine nachhaltige und große Wirkung erzielen kann", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe).

Ein Fahrverbot für Straftäter könne durchaus ein Mittel sein, und "Amtsrichter sind erfahren genug, um mit einem solchen Mittel behutsam umzugehen".

Dieses komme sicher nicht in jedem Fall als Sanktion infrage, aber eine solche Regelung im Strafrecht sei eine Chance für die Richter, auf die Angeklagten einzuwirken, fügte Biesenbach hinzu.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Strafrecht gibt es hier.)

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66749/3397722, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!



Peter Biesenbach zu einem Fahrverbot für Straftäter:

Köln (ots) - Der Fraktionsvize der CDU im NRW-Landtag und Rechtsexperte Peter Biesenbach bewertet den von Bundesinnenminister Heiko Maas (SPD) geplanten Gesetzentwurf zum Führerscheinentzug für Straftäter positiv.

"Ich begrüße so etwas. Im Strafrecht ist immer die Frage, wie man eine nachhaltige und große Wirkung erzielen kann", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe).

Ein Fahrverbot für Straftäter könne durchaus ein Mittel sein, und "Amtsrichter sind erfahren genug, um mit einem solchen Mittel behutsam umzugehen".

Dieses komme sicher nicht in jedem Fall als Sanktion infrage, aber eine solche Regelung im Strafrecht sei eine Chance für die Richter, auf die Angeklagten einzuwirken, fügte Biesenbach hinzu.

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