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Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und Armutsflüchtlingen:
EU-Zuwanderung: Keine freie Wahl der Sozialhilfe - ein Recht, dort Sozialhilfe zu beziehen, wo sie am höchsten ist, darf es nicht geben!

Datum: Montag, der 10. Oktober 2016 @ 09:01:25 Thema: Deutsche Politik News

Stefan Schulte zur EU-Zuwanderung:

Essen (ots) - Schrecklich durcheinander gehen die Debatten zur Zuwanderung.

Zwischen Kriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und Armutsflüchtlingen wird spätestens hinter der bayrischen Grenze nimmer mehr unterschieden. Im CSU-Duktus ist das einerlei, strömen eh alle in unsere gesegneten Sozialsysteme.

Differenzierung braucht es aber, um zu erklären, warum eine SPD-Ministerin Migranten von Sozialhilfe und Hartz IV ausschließen will.

Es ist eben nicht einerlei, ob jemand aus Todesangst aus seiner Heimat flieht, ob er schlicht die hierzulande höheren Sozialleistungen begehrt. Das tun laut Statistik übrigens auch von den Migranten aus Rumänien und Bulgarien die wenigsten.

Aber gerade in manchen Vierteln des Ruhrgebiets stellt die dort gar nicht so kleine Minderheit der Sozialmigranten die Städte vor Probleme.

Niemand will in der EU die Grenzen wieder hochziehen. Jeder kann sich innerhalb Europas niederlassen, wo er will. Er ist auch frei, im Land seiner Wahl zu arbeiten.

Doch diese Arbeitnehmerfreizügigkeit bedingt eben das Arbeiten.

Ein Recht, dort Sozialhilfe zu beziehen, wo sie am höchsten ist, darf es nicht geben. Schon um der Akzeptanz willen für jene, die unserer Hilfe bedürfen.

Kommentar von Stefan Schulte zur EU-Zuwanderung

Pressekontakt:

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de

Deutschland darf EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigern (EuGH)
(Youtube-Video, euronews (deutsch), Standard-YouTube-Lizenz, 11.11.2014):

"Deutschland darf arbeitslosen und nicht Arbeit suchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.

In der Begründung des Urteils hieß es: "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden"."



Zuwanderung: Hartz 4 für EU Ausländer
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 11.11.2014):

"Prof. Stefan Sell erklärt bei Phoenix vor Ort (ARD), warum es nur gerecht ist, wenn EU-Bürger in Deutschland Hartz 4 beziehen. Wer an der Ausbeutung von Menschen profitiert, darf Hilfe nicht verweigern. Die BRD jedoch "sahnt ab" und "wappnet" sich zugleich "gegen die da unten"."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/55903/3449559, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Stefan Schulte zur EU-Zuwanderung:

Essen (ots) - Schrecklich durcheinander gehen die Debatten zur Zuwanderung.

Zwischen Kriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und Armutsflüchtlingen wird spätestens hinter der bayrischen Grenze nimmer mehr unterschieden. Im CSU-Duktus ist das einerlei, strömen eh alle in unsere gesegneten Sozialsysteme.

Differenzierung braucht es aber, um zu erklären, warum eine SPD-Ministerin Migranten von Sozialhilfe und Hartz IV ausschließen will.

Es ist eben nicht einerlei, ob jemand aus Todesangst aus seiner Heimat flieht, ob er schlicht die hierzulande höheren Sozialleistungen begehrt. Das tun laut Statistik übrigens auch von den Migranten aus Rumänien und Bulgarien die wenigsten.

Aber gerade in manchen Vierteln des Ruhrgebiets stellt die dort gar nicht so kleine Minderheit der Sozialmigranten die Städte vor Probleme.

Niemand will in der EU die Grenzen wieder hochziehen. Jeder kann sich innerhalb Europas niederlassen, wo er will. Er ist auch frei, im Land seiner Wahl zu arbeiten.

Doch diese Arbeitnehmerfreizügigkeit bedingt eben das Arbeiten.

Ein Recht, dort Sozialhilfe zu beziehen, wo sie am höchsten ist, darf es nicht geben. Schon um der Akzeptanz willen für jene, die unserer Hilfe bedürfen.

Kommentar von Stefan Schulte zur EU-Zuwanderung

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Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de

Deutschland darf EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigern (EuGH)
(Youtube-Video, euronews (deutsch), Standard-YouTube-Lizenz, 11.11.2014):

"Deutschland darf arbeitslosen und nicht Arbeit suchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.

In der Begründung des Urteils hieß es: "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden"."



Zuwanderung: Hartz 4 für EU Ausländer
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 11.11.2014):

"Prof. Stefan Sell erklärt bei Phoenix vor Ort (ARD), warum es nur gerecht ist, wenn EU-Bürger in Deutschland Hartz 4 beziehen. Wer an der Ausbeutung von Menschen profitiert, darf Hilfe nicht verweigern. Die BRD jedoch "sahnt ab" und "wappnet" sich zugleich "gegen die da unten"."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/55903/3449559, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Menschen haben in der EU nicht die gleichen Rechte wie Konzerne - sich dort anzusiedeln, wo es die meiste Förderung gibt!



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